Einstellung nach Gosau-Eklat
Der Vorfall ereignete sich in den Nachtstunden des 29. November 2025 in einem Lokal in Gosau. Gäste fertigten Videoaufnahmen an, während mehrere Personen zur Melodie von Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ lautstark „Ausländer raus! Ausländer raus! Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ sangen. In der Folge wurden vier Beschuldigte ausgeforscht, die der FPÖ-Jugendorganisation „Ring Freiheitlicher Jugend“ angehörten.
Die Staatsanwaltschaft Wels prüfte den Verdacht auf Verhetzung, bei einem Beschuldigten zusätzlich den Verdacht nach § 3g Verbotsgesetz. Am 2. Juni teilte die Behörde mit, das Verfahren eingestellt zu haben.
Eingangs ist festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, angezeigte Verhaltensweisen nach moralischen Gesichtspunkten zu bewerten. Grundlage und Maßstab der Prüfung sind ausschließlich das Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt den objektiven Tatbestand der Verhetzung nicht, weil allein durch das lautstarke Singen des eingangs zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird. (Mitteilung StA Wels 2.6.26)
Auch der Verdacht eines Hitlergrußes führte zu keiner Anklage. Nach Sichtung des Videomaterials wertete die Staatsanwaltschaft die Armbewegungen eines Beschuldigten als „bloße Tanzbewegungen“. Zeug:innen berichteten zwar von weiteren Hitlergrüßen auf der Party, die mutmaßlichen Täter konnten laut Behörde jedoch nicht ausgeforscht werden; das Verfahren gegen Unbekannt wurde abgebrochen.
Birklbauer: Juristisch kaum haltbar
Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hält in einem Kommentar der anderen im „Standard“ (6.6.26) die Argumentation der Staatsanwaltschaft für „juristisch kaum haltbar“. Er verweist darauf, dass § 283 StGB seit der Reform 2015 auch Gruppen schützt, die über das Fehlen einer Staatsangehörigkeit definiert werden. Der Oberste Gerichtshof habe bereits 2017 bestätigt, dass „Ausländer“ unter diese geschützten Gruppen fallen.
Birklbauer sieht zwei mögliche Anknüpfungspunkte für eine Verhetzungsprüfung: das Aufstacheln zu Hass gegen eine nach Staatsangehörigkeit definierte Gruppe sowie die menschenwürdeverletzende Beschimpfung dieser Gruppe. Der Wechsel von „Hetzen“ zu „Aufstacheln zu Hass“ habe laut Gesetzgeber keine Absenkung der bisherigen Maßstäbe bedeutet, gemeint bleibe eine tendenziöse Aufreizung von Gefühlen und Leidenschaften zu Hass und Verachtung.
Gerade die Verbindung aus Partymelodie und rassistischer Parole verstärke die emotionale Mobilisierung. Warum diese Form des öffentlich vorgetragenen Ausländerhasses kein Aufstacheln zu Hass sein soll, bleibe in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft unbeantwortet.
Birklbauer verweist auf die deutschvölkische und antisemitische Geschichte der Parole „Deutschland den Deutschen“ sowie an ihre Verwendung durch die rechtsextreme NPD in Kombination mit „Ausländer raus“. Ausgerechnet diese Kombination wurde nun in Österreich von Mitgliedern einer FPÖ-Jugendorganisation gegrölt.
Wenn ohne eingehende Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand von der Staatsanwaltschaft Wels die Botschaft vermittelt wird, das Singen der Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!” sei allenfalls moralisch, aber nicht rechtlich problematisch, wird letztlich Fremdenhass salonfähig gemacht. „Wehret den Anfängen” sieht anders aus. (Standard)
Eiter: Entscheidung öffnet Tür und Tor für fremdenfeindliche Hetze
Der Jurist Robert Eiter vom oö. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus kritisiert die Einstellung in einer Stellungnahme an Stoppt die Rechten ebenfalls scharf. „Ausländer raus“ bedeute die Aufforderung, Zugewanderte sollten verschwinden oder entfernt werden. „Deutschland den Deutschen“ verweise in Österreich auf völkisch-großdeutsches und jedenfalls österreichfeindliches Gedankengut. Eiter hält daher auch eine Prüfung mit Blick auf Artikel 4 des Staatsvertrags von Wien für naheliegend, der großdeutsche Propaganda untersagt.
Eiter verweist zudem auf den politischen Kontext: Bei Mitgliedern der Freiheitlichen Jugend seien das im Verfassungsschutzbericht festgehaltene Naheverhältnis zu den Identitären und deren „Remigrations“-Propaganda mitzudenken. Wer die Entfernung einer Gruppe fordert, betreibt Ausgrenzung und heizt Hass gegen diese Gruppe an. Die Entscheidung öffne aus seiner Sicht Tür und Tor für fremdenfeindliche Hetze.
Wodak: Aufforderung zur Vertreibung
Auch die Sprachsoziologin und Diskursforscherin Ruth Wodak widerspricht von Stoppt die Rechten um eine Stellungnahme gebeten der Entlastungslogik der Staatsanwaltschaft. Aus linguistischer Perspektive sei „Ausländer raus!“ ein Sprechakt des Befehls beziehungsweise der Aufforderung: Jemand soll eine bestimmte Handlung setzen, nämlich „Ausländer“ vertreiben. Die Bedeutung des Slogans sei historisch und konzeptuell bekannt. Dies gelte ebenso für „Deutschland den Deutschen“.
Wodak kritisiert außerdem die Formulierung der Staatsanwaltschaft, wonach es keine Aufgabe der Behörde sei, nach moralischen Gesichtspunkten zu bewerten. Niemand habe eine moralische Prüfung verlangt. Das Verfahren hätte anhand bestehender Gesetze zu Verhetzung und Wiederbetätigung beurteilt werden müssen. Die moralische Abgrenzung der Behörde erscheint in dieser Lesart als vorgeschobene Abwehr einer Kritik, die juristisch begründet wurde.
Die Justizministerin hat nun doppelte Post zur Causa erhalten: von den Grünen mittels einer parlamentarischen Anfrage und einen scharfen Protesbrief vom Mauthausen Komitee Österreich.
Immer wieder die Staatsanwaltschaft Wels
Die Empörung speist sich auch aus einer Vorgeschichte. Schon im Vorjahr stellte die Staatsanwaltschaft Wels ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz gegen einen Magistratsmitarbeiter ein. Ein Auftritt als Hitler auf einer Betriebsfeier sei als „Belustigung“ gewertet worden, ein Kühnen-Gruß auf einer anderen Feier „Satire“, fasst Eiter die damalige Begründung zusammen.
Über einen aktuellen Fall, der in die Linie von seltsamen Verfahrenseinstellungen durch die Welser Staatsanwaltschaft passt, schreibt das „profil“ (2.6.26): Ein ehemaliger Polizist und jetzt Mitarbeiter der Bildungsdirektion Oberösterreich verbreitete WhatsApp-Statusmeldungen mit Goebbels-Bild und Hakenkreuz-Montagen.
Zu sehen waren in den Beiträgen etwa ein im Meer schwimmendes Hakenkreuz. Aus dem Wasser ragte nur ein Eck des NS-Symbols, auf das die EU-Fahne gemalt wurde. „Schützen Sie sich. Die Schandelite möchte Krieg“, stand darunter. An einem anderen Tag postete der Beamte ein Bild von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels. „Es gab Zeiten, da wurde man wenigstens noch gefragt, ob man den totalen Krieg möchte“, stand darunter. Ein weiteres, ungustiöses Meme zeigte wieder ein Hakenkreuz, dieses Mal war der Kopf von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hineingeschnitten. Das Hakenkreuz wird von Bajonetten mit Russland- und USA-Fahnen angegriffen. „Eurofascism like 80 years ago enemy of Moscow and Washington“, stand dabei. Im Vorjahr fiel der Ostersonntag auf den 20. April, an dem Neonazis Adolf Hitlers Geburtstag feiern. Der Beamte verbreitete ein Bild von Jesus, auf dem stand: „Wir feiern die Auferstehung des Herren, das könnte heuer zu Missverständnissen führen“. (profil)
Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das strafrechtliche Verfahren ein, sie konnte oder wollte offenbar keine Holocaustrelativierung in den Meldungen des Mannes sehen. Die Bundesdisziplinarbehörde ortete dennoch eine Dienstpflichtverletzung und verhängte – nicht rechtskräftig – eine Strafe von 2.000 Euro. Der Beamte sah seine Postings von der „Meinungsfreiheit“ gedeckt.
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