Satte 45 Tathandlungen umfasste die Anklage gegen einen jungen Grazer, die am 7. Juli am Landesgericht für Strafsachen verhandelt wurde. Seine Verstöße gegen das Verbotsgesetz sowie gegen das Waffen- und das Suchtmittelgesetz waren es, die den 24-Jährigen vor Gericht brachten – aber eigentlich war es seine Freundschaft zu Manuel S., dessen Neonazi-Umtriebe schon vor drei Jahren verhandelt wurden.
Einsamkeit, Depressionen und ein fehlender Umgang mit seiner psychischen Erkrankung trieben David S. in die Fänge der Neonazis, will man seiner Verteidigung Glauben schenken. Eine Argumentation, die vor Gericht oft zu hören ist. Aber stimmt auch, was David S. da von sich gab?
45 Delikte
Zunächst studierte er Betriebswirtschaftslehre, brach dann aber das Studium ab und zog sich sozial zurück. Seine psychischen Erkrankungen – ADHS und Asperger-Syndrom – machten ihm das Leben nicht gerade leichter. Dann lernte er in der Schule den erwähnten Manuel S. kennen, einen Neonazi mit einer Vorliebe für White-Power-Geschwurbel, der in der Fangruppe um den inhaftierten Neonazi-Rapper Mr. Bond aktiv war. Manuel S. war nicht nur Aktivist der Identitären, sondern trieb sich auch bei der „Freiheitlichen Jugend” herum.
Zurück zum Angeklagten: Zwischen 2020 und 2023 soll David S. dann die angeklagten Inhalte gespeichert und verbreitet haben: nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Memes und Chats, darunter eine Nachricht an seine damalige Freundin: “Ich mobbe Schwule bis zum Selbstmord” oder “Ich tue das was ich liebe, Maximalpigmentierte schlagen.” Laut Anklage fanden sich rund 1.600 einschlägige Bilder sowie 146 Videos mit NS-Bezug auf seinen Geräten. Außerdem besaß S. trotz eines Waffenverbots einen Schlagring, einen CO₂-Revolver, ein Butterflymesser und Nunchakus. Hinzu kamen Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz – alles in allem 45 Delikte.
Voll geständig
Vor Gericht gab sich der junge Mann sichtlich zerknirscht: „Ich fand‘s witzig, mein Humor war ziemlich pervers“. Wegen seines schlechten psychischen Gesundheitszustands war der Gerichtstermin von David S. länger aufgeschoben worden. „Ich bekenne mich zu allem schuldig“, sagte der Angeklagte gleich zu Beginn seiner Einvernahme und erklärte sich seine Neonazi-Chats mit seiner Freundschaft zu Manuel S.: „Ich hatte kein Selbstwertgefühl und ich wollte ihm gefallen. Ich schäme mich jetzt, dass ich darauf reingefallen bin.“ Anders als sein ehemaliger Freund, der vor Gericht noch feige herumeierte, sein Statement „We White 14“ würde auf den 14. Grazer Bezirk Eggenberg verweisen, gab David S. gleich zu, dass mit der 14 der Leitsatz der Neonazis gemeint war.
Auf die Frage des Richters, ob den Angeklagten die nationalsozialistischen Inhalte nicht abgestoßen hätten, antwortete David S., man stumpfe mit der Zeit ab, aber heute sehe er das anders: „Menschen sind Menschen”, Hautfarbe oder Religion würden für ihn keine Rolle mehr spielen.
Dieses Ausmaß an Einsicht und Reue ist selbst am Straflandesgericht Graz selten zu hören: „Es widert mich an”, sagte der 23-jährige Grazer am Dienstag dem Schöffengericht [Geschworenengericht; Anmk. SdR] über seine Taten. „Was habe ich mir dabei gedacht? Rückblickend finde ich es grauslich. Es ist so widerlich.” (kleinezeitung.at, 7.7.26)
Wie aber kam es zum Waffenverbot, gegen das der Angeklagte verstoßen hatte? Im Jahr 2020 sei er mit einem Sturmmesser „erwischt“ worden. „Ich hab gedacht, das Waffenverbot ist nur vorläufig, 4 Wochen.“ Die bei der Hausdurchsuchung gefundenen Waffen habe er als Souvenir aus dem Urlaub mitgenommen. „Ich fand‘s cool.“ In einem einschlägigen Forum habe er sogar nachgefragt, wie man selbst Waffen bauen könne. Heute lehne er Waffen überhaupt ab: „Die braucht man nicht in unserer Gesellschaft.“
Eine Perspektive
David S.‘ Anwalt argumentierte, sein Mandant habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, sei sozial isoliert gewesen und habe sich inzwischen grundlegend verändert. Seit einem Jahr sei er nun schon bei einem Verein zur Rehabilitation und Suchtbehandlung untergebracht, habe dort eine Tagesstruktur und konsumiere weder Cannabis noch Alkohol. „Ich lese viele Romane, ich hab mit dem Fitnessstudio begonnen. Ich möchte das ganze positiv hinkriegen.“ Sein Anwalt plädierte für eine Sanktion, die die Lebensplanung seines Mandanten, seine Perspektive, nicht beeinträchtige, denn: „Er ist auf einem guten Weg.“
Das Gericht sprach S. in allen Anklagepunkten schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 1.400 Euro sowie eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe. Seine Waffen und Datenträger wurden eingezogen. Zu seinem früheren neonazistischen Umfeld habe David S. mittlerweile den Kontakt abgebrochen.
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