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Lesezeit: 4 Minuten

Hitlergrüße samt Gewalt, Nazi-Tattoo am Bauch und auf Facebook

Bei bei­den Pro­zes­sen spiel­te ein­mal mehr der Alko­hol eine Rol­le: Ein alko­hol­kran­ker Ober­ös­ter­rei­cher zeig­te öffent­lich den Hit­ler­gruß und ging auf eine Frau los. Eine Bur­gen­län­de­rin pos­te­te – angeb­lich auch im Suff – ihre Nazi-Tat­toos auf Facebook.

8. Mai 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Ebensee-Wels/OÖ: Wieder Wiederbetätigung im Suff

In der Kate­go­rie rechts­extre­mer Men­schen, die im Suff den Hit­ler­gruß aus­füh­ren und dazu brül­len, ist gefühlt Ober­ös­ter­reich füh­rend. In Wels stand am 23. April Horst E. (55) vor dem Schwur­ge­richt. Nicht nur wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und auch nicht zum ers­ten Mal. Mit 18 Vor­stra­fen bepackt, muss­te er sich dies­mal zudem wegen Nöti­gung, Kör­per­ver­let­zung und gefähr­li­cher Dro­hung verantworten.

Zur Wahr­heits­fin­dung konn­te der Ange­klag­te kaum etwas bei­tra­gen. Dafür waren die drei Zeug:innen nütz­lich, die über­ein­stim­mend die Vor­wür­fe der Ankla­ge bestä­tig­ten, wonach E. zwi­schen Juli und Dezem­ber 2025 in Eben­see mehr­fach öffent­lich den Hit­ler­gruß gezeigt, dazu ein­schlä­gi­ge Sprü­che von sich gege­ben und schließ­lich am 19. Dezem­ber des Vor­jah­res zwei Per­so­nen bedroht und eine ver­letzt hat.

Die Fra­ge des vor­sit­zen­den Rich­ters, wann der Ange­klag­te eigent­lich nicht alko­ho­li­siert sei, klang schroff, hat­te aber ihre Berech­ti­gung. In sei­ner Befra­gung erklär­te Horst E., dass er den Tag schon mit Bier und Schnaps begin­ne. Das Geld dafür kom­me vom Sozi­al­amt, Mie­te müs­se er auch nicht zah­len. Wegen sei­ner Beschimp­fun­gen ande­rer („Aus­län­der­pack“) lie­ße sich ver­mut­lich ablei­ten, dass Horst E. poli­tisch zu jener Par­tei ten­diert, die den „Aus­län­dern“ die Sozi­al­hil­fe strei­chen will, damit es den bra­ven und flei­ßi­gen Ein­hei­mi­schen bes­ser geht.

Gut geht des Horst E. wahr­lich nicht, das zeigt auch ein neu­ro­lo­gisch-psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten, das erstellt wur­de. Sein Vater war gewalt­tä­tig, er selbst ist lang­jäh­ri­ger Alko­ho­li­ker, bei dem die absol­vier­ten Ent­wöh­nungs­ku­ren nur kurz­zei­tig Wir­kung zeig­ten. Sein hoher Alko­hol­kon­sum mache ihn ent­hemmt und aggres­siv. Das zeig­te sich nicht zuletzt am 19. Dezem­ber, als er eine Frau, die ihm für eine Woche Quar­tier bot, aber nicht mit ihm Sex haben woll­te, beschimpf­te, würg­te und mit dem Umbrin­gen bedrohte.

Die Berufs­rich­ter for­mu­lier­ten fünf Haupt­fra­gen zu den ein­zel­nen Delik­ten und füg­ten jeweils die Zusatz­fra­ge zur Zurech­nungs­fä­hig­keit und als Ergän­zung die Fra­ge zu einer all­fäl­li­gen Berau­schung hin­zu. Die Geschwo­re­nen stimm­ten in allen fünf Haupt­fra­gen für schul­dig. Das Urteil fiel dem­entspre­chend aus: zwei­ein­halb Jah­re Haft unbe­dingt. Rechtskräftig.

Eisenstadt: Nazi-Tattoo auf dem Bauch und auf Facebook

Am 5. Mai 2026 stand die der­zeit arbeits­lo­se Bur­gen­län­de­rin Car­men S. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt. Ange­klagt war sie nach § 3g Ver­bots­ge­setz, da sie bereits 2005 gesto­che­ne Nazi-Tat­toos auf ihrem Face­book-Pro­fil ver­öf­fent­licht hat­te. Die Bil­der sei­en zufäl­lig durch den nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Ver­fas­sungs­schutz ent­deckt worden.

In der Ver­hand­lung zeig­te sich die 44-jäh­ri­ge S. gestän­dig. Die Ver­tei­di­gung sprach von Reue und ersuch­te um eine mil­de Stra­fe. Auf Nach­fra­ge der vor­sit­zen­den Rich­te­rin erklär­te die Ange­klag­te, war­um sie sich die Moti­ve – eine „Schwar­ze Son­ne“ auf dem Bauch und eine Wolfs­an­gel am lin­ken Ober­arm – in Ungarn ste­chen habe las­sen: In Öster­reich mache das nie­mand (da irrt die Frau), außer­dem sei es dort bil­li­ger. Ihr sei bewusst gewe­sen, dass die Sym­bo­le in Öster­reich ver­bo­ten sei­en, sie habe aber ange­nom­men, dass sich nie­mand dafür inter­es­sie­re. Als Grund für das spä­te­re Hoch­la­den der Fotos nann­te sie Alko­ho­li­sie­rung. Ihr Lebens­ge­fähr­te wol­le nicht, dass sie sich die Tat­toos ent­fer­nen las­se, was die Fra­ge auf­kom­men lässt

Die Geschwo­re­nen frag­ten auch nach den Vor­stra­fen und nach psy­chi­schen Beein­träch­ti­gun­gen. S. ver­wies auf psy­chi­sche Pro­ble­me und Alko­hol­ab­hän­gig­keit. Zwei frü­he­re Ver­ur­tei­lun­gen – wegen Sach­be­schä­di­gung und gefähr­li­cher Dro­hung – stam­men aus dem Jahr 2024.

Land­ser-Shirt als Auslöser

Als Zeug:innen wur­den zwei Beam­te gehört. Ein nie­der­ös­ter­rei­chi­scher Ver­fas­sungs­schüt­zer schil­der­te, dass der Fund zufäl­lig erfolgt sei. Aus­schlag­ge­bend sei zunächst ein T‑Shirt mit Auf­druck der Neo­na­zi-Rock­band „Land­ser“ gewe­sen, anschlie­ßend sei der Fall an das „Lan­des­amt Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung“ Bur­gen­land wei­ter­ge­lei­tet wor­den. Sein bur­gen­län­di­scher Kol­le­ge berich­te­te, S. sei bei der Zustel­lung der Ladung freund­lich gewe­sen und habe ihn ins Haus gelas­sen. Dort sei­en kei­ne NS-Sym­bo­le oder ein­schlä­gi­gen Gegen­stän­de wahr­ge­nom­men wor­den. Hin­wei­se auf eine akti­ve Ein­bin­dung in die NS-Sze­ne habe es nicht gegeben.

Das Urteil erfolg­te rechts­kräf­tig: zwölf Mona­te beding­ter Haft auf drei Jah­re, dazu 720 Euro Geld­stra­fe unbe­dingt. Außer­dem wur­den Bewäh­rungs­hil­fe, die Sicher­stel­lung des Mobil­te­le­fons und die Ent­fer­nung oder Unkennt­lich­ma­chung der Täto­wie­run­gen ange­ord­net. Über Letz­te­res dürf­te der Lebens­ge­fähr­te eher unglück­lich sein. Vom Wider­ruf der frü­her bedingt aus­ge­spro­che­nen Haft­stra­fe wur­de abge­se­hen, die Pro­be­zeit wur­de jedoch auf fünf Jah­re verlängert.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Burgenland | Hitlergruß | Körperverletzung | Nötigung/gefährliche Drohung | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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