Ex-Parteichef hat ausgeschaukelt
Ein Steirer mit Vorgeschichten stand erneut in Graz vor Gericht, weil er 2022 eine SA-Uniform mit Hakenkreuzbinde, einen Wimpel mit Hakenkreuz sowie 2023 einen Schaukelstuhl mit eingesticktem Reichsadler und Hakenkreuz verkauft hatte.
Der ehemalige Frontmann der rechtsextremen Splittergruppe „Partei des Volkes“ stand 2019 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren vor Gericht: Er war beteiligt, als 2016 vor einer Grazer Moschee ein Schweinekopf deponiert und das Minarett mit Blut beschmiert wurden. Auf die Verhängung einer Zusatzstrafe wurde damals bei dem zuvor wegen Wiederbetätigung Verurteilten verzichtet. Die „Schweinekopfaffäre“ erregte massives Aufsehen, weil auch zwei Offiziere des Heeresabwehramts involviert waren und dafür auch verurteilt wurden.

Eine der früheren Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz dürfte Herr K. auch ausgefasst haben, weil er auf Facebook einschlägige Inhalte geteilt hatte. Hitler hatte er als „größter Sohn, den das deutsche Volk jemals hervorgebracht hat“ gehuldigt, er verharmloste bzw. leugnete die Shoah, indem er fragte, warum sich Menschen denn „über ein paar tote Juden [aufregen], welche in einem Weltkrieg gestorben sind?“
Stoppt die Rechten hatte damals eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Sein Partei-Generalsekretär hatte für dieselben Postings 2016 20 Monate bedingt kassiert. Die Ergüsse hatte der Richter beim Prozess deftig kommentiert: „In 37 Jahren habe ich nicht so eine Vollscheiße wie diese Seite gesehen.“
Diesmal dürfte der Richter verbal etwas dezenter vorgegangen sein. Sechs Vorstrafen, darunter drei einschlägige, brachte der mittlerweile von den Parteiaktivtäten in die Pension gewechselte 56-jährige Gössendorfer mit in die Verhandlung am 23. Oktober. Er sei wegen eines Suizids und eines Suizidversuchs von Mithäftlingen „schwer traumatisiert“, brachte der Verteidiger vor. „Laut Attest seiner Hausärztin leidet er nach zwei Herzinfarkten auch noch an Depression, Angstzuständen, leichter Schizophrenie, Sozialphobie und mehreren Bandscheibenvorfällen“, schreibt die „Kleine Zeitung“ (23.10.25) zum Prozess.
Die NS-Devotionalien, die der Steirer aus seiner Zeit als ehemaliger (schon vor vielen Jahren gescheiterter) Antiquitätenhändler im Keller gelagert haben wollte, habe er nur aus finanzieller Not verkauft, nicht aus ideologischen Gründen. „In der Sache bekennt er sich schuldig, keinesfalls wollte er aber den Nationalsozialismus propagieren, sagt er. ‚Das war die schlimmste Zeit überhaupt.‘“ (kleinezeitung.at) Er habe nicht gewusst, dass der Verkauf der Devotionalien verboten sei.
Mit dieser Verteidigungsstrategie hatte Herr K. allerdings Pech. Der Staatsanwalt führte an, „dass der 56-Jährige den Schaukelstuhl erst vor zwei Jahren durch den Tausch gegen zwei andere Sessel bekommen hätte, was die Behauptung des Restbestand-Verkaufs widerlege“ (krone.at, 23.10.25). Das Gericht ließ entgegen des Antrags des Verteidigers Chats als Beweismittel zu, in denen der Gössendorfer seinen Käufer zur Geheimhaltung aufforderte und einen Tausch gegen eine NS-Chiffriermaschine vorschlug, was er jedoch als Scherz abtat. Das Geschworenengericht verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gewalttätiger Waffenfreak mit erstaunlich milder Strafe
Eine Frau schildert am Grazer Landesgericht, wie sie jahrelang unter massiven Drohungen und Gewalt durch ihren ehemaligen Partner, einen 48-jährigen gebürtigen Kärntner, gelitten hatte. Sie berichtet: „Mit der Waffe am Kopf bin ich aufgewacht“, und beschreibt, wie er einmal direkt an ihrem Kopf vorbeischoss – das Projektil sei im Brockhaus hinter ihr stecken geblieben.
Bei dem Mann war, als er noch in Kärnten wohnte, ein Waffenarsenal ausgehoben worden. Trotz eines gegen ihn verhängten Waffenverbots besaß der Angeklagte weiterhin scharfe Schusswaffen und Munition. Er hatte zudem gedroht, die Siedlung zu sprengen zu wollen. Im Keller hatte die Frau Fässer, aber keinen Sprengstoff gefunden. „‚Aber mit Sprengstoff kennt er sich gut aus, er hat eine Ausbildung mit Waffenschwerpunkt besucht.‘ Insgesamt viermal habe er ihr im Zuge von Drohungen eine Waffe an den Kopf gehalten“, schreibt die „Kleine Zeitung“ (23.10.25).
Der Angeklagte versuchte vor Gericht, die Bedrohungen herunterzuspielen, und behauptete, es habe sich nur um Gas-Schreckschusspistolen gehandelt. Die Zeugin widersprach: Sie erlitt nach dem Schuss einen Hörverlust. Auch gab der Angeklagte zu, ein volles Nutella-Glas auf seine Partnerin geworfen zu haben, „aber gezielt einen Meter vorbeigezielt“.
Das Gericht sprach den Mann wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, gefährlicher Drohung und Körperverletzung schuldig. Angesichts der Vielzahl und Schwere der Vorwürfe ist das Urteil als überraschend milde zu bezeichnen: Der Mann erhielt bloß zehn Monate bedingter Haft und einige Auflagen: Bewährungshilfe, Psychotherapie und Anti-Gewalttraining.
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