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Lesezeit: 4 Minuten

2 Prozesse in Graz: 1 Ex-Parteichef mit braunen Vorgeschichten und 1 gewalttätiger Waffenfreak

2014 woll­te er Graz wie­der zur „Stadt der Volks­er­he­bung“ machen – nach Nazi-Devo­tio­na­li­en-Ver­käu­fen stand der Ex-Par­tei­chef vor Gericht. Bei einem Kärnt­ner war schon ein­mal ein Waf­fen­ar­se­nal aus­ge­ho­ben wor­den. Jetzt ging es wie­der um Waf­fen und Gewalt gegen sei­ne Ex-Partnerin.

29. Okt. 2025
Landesgericht Graz Eingang (© SdR)
Landesgericht Graz Eingang (© SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Ex-Par­tei­chef hat ausgeschaukelt
  • Gewalt­tä­ti­ger Waf­fen­freak mit erstaun­lich mil­der Strafe

Ex-Parteichef hat ausgeschaukelt

Ein Stei­rer mit Vor­ge­schich­ten stand erneut in Graz vor Gericht, weil er 2022 eine SA-Uni­form mit Haken­kreuz­bin­de, einen Wim­pel mit Haken­kreuz sowie 2023 einen Schau­kel­stuhl mit ein­ge­stick­tem Reichs­ad­ler und Haken­kreuz ver­kauft hatte.

Der ehe­ma­li­ge Front­mann der rechts­extre­men Split­ter­grup­pe „Par­tei des Vol­kes“ stand 2019 wegen Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren vor Gericht: Er war betei­ligt, als 2016 vor einer Gra­zer Moschee ein Schwei­ne­kopf depo­niert und das Mina­rett mit Blut beschmiert wur­den. Auf die Ver­hän­gung einer Zusatz­stra­fe wur­de damals bei dem zuvor wegen Wie­der­be­tä­ti­gung Ver­ur­teil­ten ver­zich­tet. Die „Schwei­ne­kopf­af­fä­re“ erreg­te mas­si­ves Auf­se­hen, weil auch zwei Offi­zie­re des Hee­res­ab­wehr­amts invol­viert waren und dafür auch ver­ur­teilt wurden.

2014 wollte der Ex-Parteichef K. Graz wieder zur "Stadt der Volkserhebung" machen: "GRAZ IST DIE STADT der VOLKSERHEBUNG!! DANN MACHEN WIRS ENDLICH wieder!! GEGEN DIESE REGIERUNG!!" (Screenshot FB 18.11.14)
2014 woll­te der Ex-Par­tei­chef K. Graz wie­der zur „Stadt der Volks­er­he­bung” machen (Screen­shot FB 18.11.14)

Eine der frü­he­ren Ver­ur­tei­lun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz dürf­te Herr K. auch aus­ge­fasst haben, weil er auf Face­book ein­schlä­gi­ge Inhal­te geteilt hat­te. Hit­ler hat­te er als „größ­ter Sohn, den das deut­sche Volk jemals her­vor­ge­bracht hat“ gehul­digt, er ver­harm­los­te bzw. leug­ne­te die Sho­ah, indem er frag­te, war­um sich Men­schen denn „über ein paar tote Juden [auf­re­gen], wel­che in einem Welt­krieg gestor­ben sind?“

Stoppt die Rech­ten hat­te damals eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung ein­ge­bracht. Sein Par­tei-Gene­ral­se­kre­tär hat­te für die­sel­ben Pos­tings 2016 20 Mona­te bedingt kas­siert. Die Ergüs­se hat­te der Rich­ter beim Pro­zess def­tig kom­men­tiert: „In 37 Jah­ren habe ich nicht so eine Voll­schei­ße wie die­se Sei­te gesehen.“

Dies­mal dürf­te der Rich­ter ver­bal etwas dezen­ter vor­ge­gan­gen sein. Sechs Vor­stra­fen, dar­un­ter drei ein­schlä­gi­ge, brach­te der mitt­ler­wei­le von den Par­tei­ak­tiv­tä­ten in die Pen­si­on gewech­sel­te 56-jäh­ri­ge Gös­sen­dor­fer mit in die Ver­hand­lung am 23. Okto­ber. Er sei wegen eines Sui­zids und eines Sui­zid­ver­suchs von Mit­häft­lin­gen „schwer trau­ma­ti­siert“, brach­te der Ver­tei­di­ger vor. „Laut Attest sei­ner Haus­ärz­tin lei­det er nach zwei Herz­in­fark­ten auch noch an Depres­si­on, Angst­zu­stän­den, leich­ter Schi­zo­phre­nie, Sozi­al­pho­bie und meh­re­ren Band­schei­ben­vor­fäl­len“, schreibt die „Klei­ne Zei­tung“ (23.10.25) zum Prozess.

Die NS-Devo­tio­na­li­en, die der Stei­rer aus sei­ner Zeit als ehe­ma­li­ger (schon vor vie­len Jah­ren geschei­ter­ter) Anti­qui­tä­ten­händ­ler im Kel­ler gela­gert haben woll­te, habe er nur aus finan­zi­el­ler Not ver­kauft, nicht aus ideo­lo­gi­schen Grün­den. „In der Sache bekennt er sich schul­dig, kei­nes­falls woll­te er aber den Natio­nal­so­zia­lis­mus pro­pa­gie­ren, sagt er. ‚Das war die schlimms­te Zeit über­haupt.‘“ (kleinezeitung.at) Er habe nicht gewusst, dass der Ver­kauf der Devo­tio­na­li­en ver­bo­ten sei.

Mit die­ser Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie hat­te Herr K. aller­dings Pech. Der Staats­an­walt führ­te an, „dass der 56-Jäh­ri­ge den Schau­kel­stuhl erst vor zwei Jah­ren durch den Tausch gegen zwei ande­re Ses­sel bekom­men hät­te, was die Behaup­tung des Rest­be­stand-Ver­kaufs wider­le­ge“ (krone.at, 23.10.25). Das Gericht ließ ent­ge­gen des Antrags des Ver­tei­di­gers Chats als Beweis­mit­tel zu, in denen der Gös­sen­dor­fer sei­nen Käu­fer zur Geheim­hal­tung auf­for­der­te und einen Tausch gegen eine NS-Chif­frier­ma­schi­ne vor­schlug, was er jedoch als Scherz abtat. Das Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ur­teil­te ihn zu 18 Mona­ten Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalttätiger Waffenfreak mit erstaunlich milder Strafe

Eine Frau schil­dert am Gra­zer Lan­des­ge­richt, wie sie jah­re­lang unter mas­si­ven Dro­hun­gen und Gewalt durch ihren ehe­ma­li­gen Part­ner, einen 48-jäh­ri­gen gebür­ti­gen Kärnt­ner, gelit­ten hat­te. Sie berich­tet: „Mit der Waf­fe am Kopf bin ich auf­ge­wacht“, und beschreibt, wie er ein­mal direkt an ihrem Kopf vor­bei­schoss – das Pro­jek­til sei im Brock­haus hin­ter ihr ste­cken geblieben.

Bei dem Mann war, als er noch in Kärn­ten wohn­te, ein Waf­fen­ar­se­nal aus­ge­ho­ben wor­den. Trotz eines gegen ihn ver­häng­ten Waf­fen­ver­bots besaß der Ange­klag­te wei­ter­hin schar­fe Schuss­waf­fen und Muni­ti­on. Er hat­te zudem gedroht, die Sied­lung zu spren­gen zu wol­len. Im Kel­ler hat­te die Frau Fäs­ser, aber kei­nen Spreng­stoff gefun­den. „‚Aber mit Spreng­stoff kennt er sich gut aus, er hat eine Aus­bil­dung mit Waf­fen­schwer­punkt besucht.‘ Ins­ge­samt vier­mal habe er ihr im Zuge von Dro­hun­gen eine Waf­fe an den Kopf gehal­ten“, schreibt die „Klei­ne Zei­tung“ (23.10.25).

Der Ange­klag­te ver­such­te vor Gericht, die Bedro­hun­gen her­un­ter­zu­spie­len, und behaup­te­te, es habe sich nur um Gas-Schreck­schuss­pis­to­len gehan­delt. Die Zeu­gin wider­sprach: Sie erlitt nach dem Schuss einen Hör­ver­lust. Auch gab der Ange­klag­te zu, ein vol­les Nutel­la-Glas auf sei­ne Part­ne­rin gewor­fen zu haben, „aber gezielt einen Meter vor­bei­ge­zielt“.

Das Gericht sprach den Mann wegen Gefähr­dung der kör­per­li­chen Sicher­heit, gefähr­li­cher Dro­hung und Kör­per­ver­let­zung schul­dig. Ange­sichts der Viel­zahl und Schwe­re der Vor­wür­fe ist das Urteil als über­ra­schend mil­de zu bezeich­nen: Der Mann erhielt bloß zehn Mona­te beding­ter Haft und eini­ge Auf­la­gen: Bewäh­rungs­hil­fe, Psy­cho­the­ra­pie und Anti-Gewalttraining.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Partei des Volkes | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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