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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Verfassungsschutzbericht 2024: Rechtsextremismus dominiert

Die nack­ten Zah­len sind klar: In kei­nem ande­ren Bereich ist die Zahl der Straf­ta­ten auch nur annä­hernd so hoch wie im Rechts­extre­mis­mus – mit jähr­lich stei­gen­der Ten­denz. Und das, obwohl ein­zel­ne Straf­ta­ten aus der Sta­tis­tik aus­ge­glie­dert wur­den. Was im Nar­ra­tiv der Prä­sen­ta­ti­on des Ver­fas­sungs­s­schutz­be­richts aller­dings vor­ran­gig hän­gen bleibt, ist: Der Extre­mis­mus steigt überall.

7. Juni 2025

Die gute Nach­richt zuerst: Der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt heißt noch immer so, obwohl die Behör­de, die ihn her­aus­gibt (Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst; DSN), nicht mehr Ver­fas­sungs­schutz heißt. Auch gut: Der jähr­li­che Bericht hat sei­ne anorek­ti­sche Pha­se über­wun­den und sich sei­ten­mä­ßig deut­lich erholt. Er lei­det aber noch immer am ÖVP-Bias, dem krampf­haf­ten Ver­such, poli­ti­sche Ent­wick­lun­gen durch die ÖVP-Bril­le zu betrach­ten. Das tut dem Bericht nicht gut, wäh­rend der Innen­mi­nis­ter davon lebt.

ÖVP-Bias

Die Prä­sen­ta­ti­on des Ver­fas­sungs­schutz­be­rich­tes 2024 durch Innen­mi­nis­ter Ger­hard Kar­ner (ÖVP), Staats­se­kre­tär Jörg Leicht­fried (SPÖ) und DSN-Chef Omar Hai­ja­wi-Pirch­ner am 26.Mai ver­lief fast wie immer: betont nichts­sa­gend trotz War­nung vor gestie­ge­nen Gefähr­dun­gen. Die poli­ti­sche Kunst eines ÖVP-Innen­mi­nis­ters besteht dar­in, einer­seits über­all die Extre­mis­men wach­sen zu sehen (links und rechts und sonst wo), ande­rer­seits aber das öster­rei­chi­sche Publi­kum zu beru­hi­gen: Wir haben so ziem­lich alles im Griff, wür­den aber noch ein paar Ein­grif­fe in die Bür­ger­rech­te wie etwa die Mes­sen­ger-Über­wa­chung brauchen.

Das stimmt schon in der all­ge­mei­nen Lage­ein­schät­zung nicht – Stich­wort ÖVP-Bias. Wäh­rend Hai­ja­wi-Pirch­ner noch betont, dass die weit­aus stärks­te extre­mis­ti­sche Grup­pe der Rechts­extre­mis­mus ist, der sich durch stei­gen­de Gewalt­be­reit­schaft und Ten­denz zur Bewaff­nung her­vor­tut, beharrt der Innen­mi­nis­ter dar­auf, dass die „zwei­fel­los gefähr­lichs­te Grup­pe“ der isla­mis­ti­sche Extre­mis­mus sei. In den Wort­mel­dun­gen gelingt es dann, die Gefähr­dungs­la­ge so her­zu­rich­ten, dass isla­mis­ti­scher, lin­ker und rech­ter Extre­mis­mus irgend­wie glei­cher­ma­ßen gefähr­lich herüberkommen.

Wo bleibt die FPÖ?

Wur­de in den Wort­mel­dun­gen etwas ver­ges­sen? Rich­tig – die FPÖ! Die kommt im Bericht nur ein­mal im rechts­extre­men Kon­text vor, aber auch da nur sehr sanft – fast wie ein Opfer der Iden­ti­tä­ren, die bei einer Kund­ge­bung der FPÖ im März 24 ein Ban­ner mit „Remi­gra­ti­on“ hoch­ge­hal­ten haben (S. 28f). Das läuft unter „zuneh­men­der Ver­net­zung“ der Iden­ti­tä­ren mit der Par­tei­po­li­tik. Dazu wäre mehr zu sagen: etwa die offen­si­ven Ansa­gen der FPÖ zur „Remi­gra­ti­on“, die deut­lich rechts­extre­men Posi­tio­nen im Wahl­pro­gramm 2024 der FPÖ, ihr Bünd­nis­kon­zept mit den außer­par­la­men­ta­ri­schen Rechts­extre­men, ihr unver­hoh­le­nes Anbie­dern an rechts­extre­me Sym­bo­lik, die nicht mehr – wie einst bei Stra­ches Gruß („drei Bier“) – ver­schämt ent­schul­digt wird, son­dern wie der White-Power-Gruß auch von den FPÖ-Spit­zen­funk­tio­nä­ren ganz offen dar­ge­bo­ten wird. Über die von der FPÖ aus­ge­hen­de rechts­extre­men Gefahr: kein Wort im Bericht.

Sklavensprache

Skla­ven­spra­che nennt man es, wenn hin­ter erzwun­ge­nen oder akzep­tier­ten Sprach­re­ge­lun­gen Anspie­lun­gen gemacht wer­den, die nur Ein­ge­weih­te rich­tig inter­pre­tie­ren kön­nen. Wenn etwa ange­spro­chen wird, dass „Nach­ru­fe oder sub­ti­le Soli­da­ri­täts­be­kun­dun­gen“ (S. 25) mit bei­spiels­wei­se ver­stor­be­nen Holocaustleugner*innen genutzt wer­den, um der Straf­an­dro­hung des Ver­bots­ge­set­zes zu ent­kom­men, dann fal­len nur Ein­ge­weih­ten diver­se Funk­tio­nä­re aus der FPÖ ein. Erwähnt wer­den sie nicht.

Rechtsextreme Medien

Der Bericht erwähnt auch eini­ge „Alter­na­tiv­me­di­en“, die als „Bin­de­glied zwi­schen der rechts­extre­men Sze­ne, rechts­po­pu­lis­ti­schen Par­tei­en, hete­ro­dox- extre­mis­ti­schen Grup­pie­run­gen und Ver­schwö­rungs­nar­ra­ti­ven“ die­nen (S. 42f). Die Ana­ly­se ist kor­rekt, aber war­um wer­den Ross und Rei­ter bei den „rechts­po­pu­lis­ti­schen Par­tei­en“ nicht genannt? War­um wer­den unter den „Alter­na­tiv­me­di­en“ – an sich bereits ein euphe­mis­ti­scher Begriff für rechts­extre­me Des­in­for­ma­ti­on – nur Auf1, report24 und der mitt­ler­wei­le ver­bli­che­ne Hei­mat­ku­rier auf­ge­zählt, nicht aber FPÖ-TV, RTV, unzen­su­riert, Info-Direkt, Sta­tus, Eck­art, Frei­lich oder auch der exx­press? War­um wird nicht der span­nen­den Fra­ge nach­ge­gan­gen, wer die­se Medi­en mit Inse­ra­ten und ande­ren Zuwen­dun­gen füttert?

Wie wär’s mit einer wis­sen­schaft­li­chen Stu­die über rechts­extre­me Fake-News-Medi­en in Öster­reich? Über deren Netz­wer­ke, Finan­zie­rung und Bedeu­tung? In Auf­trag gege­ben von der DSN oder dem Innen­mi­nis­te­ri­um, erar­bei­tet von einem uni­ver­si­tä­ren Publi­zis­tik-Insti­tut mit den Ergeb­nis­sen im nächs­ten Bericht?

Das Mysterium der Zahlen

Zwei Jah­re (2021, 2022) hat sich der Bericht jeg­li­cher Sta­tis­tik ent­hal­ten. Es waren kei­ne Anga­ben über rechts­extre­me Straf­ta­ten und die der sons­ti­gen Extre­mis­men zu fin­den. Seit dem vor­letz­ten Bericht gibt es wie­der Sta­tis­ti­ken. Fakt ist, dass die die Zah­len des Innen­mi­nis­te­ri­ums (BMI), die im Bericht ver­wen­det wer­den, so stark von den Anga­ben des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums nach unten abwei­chen, dass jeder Erklä­rungs­ver­such schei­tern muss.

Rechtsextremistische Straftaten und Anzeigen 23/24 (Verfassungsschutzbericht 24, S. 36)
Rechts­extre­mis­ti­sche Straf­ta­ten und Anzei­gen 23/24 (Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 24, S. 36)

Nach den Anga­ben des BMI für 2024 im Bericht lie­gen rechts­extre­me Tat­hand­lun­gen und Anzei­gen im Ver­gleich zu allen ande­ren ange­führ­ten Extre­mis­men weit vorne.

Rechtsextremistische Straftaten und Anzeigen 24 (nach VS-Bericht 24; eigene Grafik)
Rechts­extre­mis­ti­sche Straf­ta­ten und Anzei­gen 24 (nach VS-Bericht 24; eige­ne Grafik)

Bitte nicht heterodox!

Eine Neue­rung im Bericht 2024 ist das Upgrade für das, was bis­her unter „Staats­feind­li­che Ver­bin­dun­gen“ fir­mier­te. Kon­kret hieß die Ober­ka­te­go­rie bis­her „Extre­mis­mus und Staats­feind­li­che Ver­bin­dun­gen“, das bedeu­te­te wohl, die staats­feind­li­chen Ver­bin­dun­gen wur­den nicht als extre­mis­tisch ein­ge­stuft. Ein „Upgrade“ erfolgt durch die Neu­be­nen­nung „Hete­ro­do­xer Extre­mis­mus“. Dar­un­ter ver­steht der Bericht extre­mis­ti­sche Strö­mun­gen, Sze­nen, Milieus und Grup­pie­run­gen, „deren ver­bin­den­des ideo­lo­gi­sches Ele­ment die fun­da­men­ta­lis­ti­sche Ableh­nung demokratischer/staatlicher Struk­tu­ren sowie der Glau­be an (anti­se­mi­ti­sche) Ver­schwö­rungs­nar­ra­ti­ve ist“ (S. 40). Das sind Merk­ma­le, die dem Rechts­extre­mis­mus zuzu­ord­nen sind. Nimmt man dann noch die auch vom DSN kon­sta­tier­te „star­ke Unter­wan­de­rung durch rechts­extre­me Milieus“ (S. 42) dazu, fragt sich: Was hin­dert DSN und BMI dar­an, die­se Strö­mun­gen unter dem Rechts­extre­mis­mus zu sub­sum­mie­ren? Weil dann der Sek­tor Rechts­extre­mis­mus in sei­ner Rele­vanz noch gewich­ti­ger wäre?

Das Upgrade für die frü­he­ren staats­feind­li­chen Ver­bin­dun­gen passt schon, nicht aber die Bezeich­nung „Hete­ro­do­xer Extre­mis­mus“. Zum einen, weil sie dem Rechts­extre­mis­mus-Bereich zuzu­ord­nen sind (das gilt wohl auch für die Res­te der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen), zum ande­ren weil der Begriff „hete­ro­dox“ „abwei­chend“, „anders­gläu­big“, „im Gegen­satz zu eta­blier­ten Mei­nun­gen“ bedeu­tet. Das kann von den Akteu­ren (1) wie eine Aus­zeich­nung oder Eigen­be­nen­nung ver­stan­den werden.

Politischer Kleister

Wir haben schon in unse­rer Kri­tik am Bericht für das Jahr 2023 fest­ge­hal­ten, dass die Zuord­nung des Kli­ma­ak­ti­vis­mus zum „Links­extre­mis­mus“ den eige­nen DSN-Erkennt­nis­sen wider­spricht. Sie ist nichts ande­res als poli­ti­scher Kleis­ter, der dem schwar­zen BMI ins Kon­zept passt und die dürf­ti­ge Bilanz der Tat­hand­lun­gen und Anzei­gen im Bereich Links­extre­mis­mus etwas aufbläst.

Kon­kre­te Hin­wei­se auf eine Ent­wick­lung hin zu gewalt­be­rei­ten, extre­mis­ti­schen Metho­den inner­halb der Kli­ma­be­we­gung sowie zu einer ver­stärk­ten Ver­net­zung bezie­hungs­wei­se Rekru­tie­rung durch den Links­extre­mis­mus wur­den bis dato nicht ver­zeich­net, wenn­gleich sie nicht zur Gän­ze aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Dabei ist jedoch zu berück­sich­ti­gen, dass ein­zel­ne Per­so­nen und Per­so­nen­grup­pen die Gren­ze zur Straf­bar­keit bereits über­schrit­ten haben, um ihrem Pro­test und Aktio­nis­mus erhöh­te Auf­merk­sam­keit zu ver­schaf­fen. (Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2023, S. 52)

Hin­sicht­lich einer mög­li­chen Infil­trie­rung der Kli­ma­schutz­be­we­gung durch die links­extre­me Sze­ne kön­nen der­zeit nur ver­ein­zel­te per­so­nel­le Ver­net­zun­gen oder Zusam­men­schlüs­se fest­ge­stellt wer­den. Eine Über­nah­me der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Kli­ma­schutz­be­we­gung durch die links­extre­me Sze­ne wird dem­zu­fol­ge — und auf­grund der nach wie vor bestehen­den Dif­fe­ren­zen — der­zeit als unwahr­schein­lich ein­ge­schätzt. (Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2024, S. 53)

Der versteckte Rechtsextremismus

Was auf­fällt: In der undeut­li­chen Kate­go­rie „aus­lands­be­zo­ge­ner Extre­mis­mus“, der sowohl links­extre­me als auch rechts­extre­me Akti­vi­tä­ten zuge­ord­net wer­den, fin­den sich 65 (!) Anzei­gen wegen Ver­het­zung und vier nach dem NS-Ver­bots­ge­setz. Auch unter der Kate­go­rie „Isla­mis­ti­scher Extre­mis­mus und Ter­ro­ris­mus“ sind sie­ben Anzei­gen wegen Ver­het­zung und acht nach dem NS-Ver­bots­ge­setz gelistet.

Selbst im Kapi­tel „Inter­na­tio­na­ler ille­ga­ler Waf­fen­han­del und Pro­li­fe­ra­ti­on“ sind noch vier Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz zu ent­de­cken. Da Ver­het­zung und Ver­bots­ge­setz Tat­be­stän­de sind, die fak­tisch aus­schließ­lich im Bereich Rechts­extre­mis­mus ange­sie­delt sind, wür­den die­se ande­ren Kapi­teln zuge­ord­ne­ten Anzei­gen wohl die Zah­len­bi­lanz in der Kate­go­rie Rechts­extre­mis­mus noch wei­ter verstärken.

Apropos Gefährdungspotenzial

Das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al des Rechts­extre­mis­mus wird nicht nur in sei­nen Straf­ta­ten sicht­bar, son­dern auch in sei­nen all­täg­li­chen Akti­vi­tä­ten, den Angrif­fen auf Ver­fas­sung und Bür­ger- und Men­schen­rech­te und den stän­di­gen Grenz­ver­let­zun­gen. Auch dort­hin soll­te ein Ver­fas­sungs­schutz schau­en und dar­über berichten.

➡️ dsn.gv.at: Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2024

* Alle rele­van­ten rechts­extre­men Medi­en wer­den von Män­nern geführt – s. Über­blick!

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