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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 8/25: 24 Jahre Wiederbetätigung, mildes Urteil

In Wels gab’s für mindestens 24 Jahre fortwährende Wiederbetätigung und unzählige Delikte ein Urteil vom Diskonter. Ein Tiroler behauptete, ein Hakenkreuz-Tattoo im Schlaf erhalten zu haben, ein Vorarlberger bezeichnete den Holocaust als „Kindergarten“ und wieder einmal in Oberösterreich wurden Suchtgifte zusammen mit NS-Devotionalien beschlagnahmt.

25. Feb. 2025
Rückblick
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Wels/OÖ: Urteil vom Diskonter?
Wörgl-Innsbruck: Hakenkreuz-Tattoo im Schlaf und Nazi-Parolen im Rausch

Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Eindeutige Holocaust-Verharmlosung
Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Hetze gegen Schwule
Gmunden/OÖ: Gift plus Wiederbetätigung

 

Wels/OÖ: Urteil vom Diskonter?

Über mindestens 24 Jahre hinweg hatte der 43-jährige Angeklagte

seine dutzenden Nazi-Tätowierungen zur Schau gestellt und in Messengerdiensten Schriftverkehr mit klarem NS-Bezug geführt. (…) Eine „Schwarze Sonne“ mit dem Schriftzug „Blut“, den Schriftzug „2yt4u“ (too white for you), einen SS-Totenkopf, ein Abzeichen der sechsten SS-Gebirgs-Division „Nord“, ein „Eisernes Kreuz“, eine Lebensrune, die Schwarz-Weiß-Rote Flagge des Deutschen Reiches, zwei Wehrmachtssoldaten, das Symbol der Hitlerjugend. Das sind nur einige der Tattoos mit klarem NS-Bezug, die sich ein 43-Jähriger nicht nur hatte stechen lassen, sondern auch im Zeitraum von mindestens 2001 bis jetzt immer wieder stolz herzeigte. (krone.at, 18.2.25)

Das bereits rechtskräftige Urteil fiel angesichts des langen Tatzeitraums und der Vielzahl an Delikten diskontmäßig aus: 18 Monate auf nur zwei Jahre bedingt und Bewährungshilfe.

Wörgl-Innsbruck: Hakenkreuz-Tattoo im Schlaf und Nazi-Parolen im Rausch

Gegen den Wörgler Benjamin S. (27) wurde zunächst wegen Suchtgiftverdacht ermittelt. Dabei entdeckte man aber auch auf seinem Handy WhatsApp-Nachrichten mit NS-Parolen. Also musste er sich am 18.2. wegen Suchtgiftdelikten und NS-Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Innsbruck einfinden. Als Angeklagter und das nicht zum ersten Mal.

Besonders originell mit seinen Rechtfertigungsversuchen zeigte sich S. nicht: Bei seiner ersten Verurteilung hatte er ausgesagt, dass ihm im Haftraum der Justizanstalt, während er geschlafen habe, ein Hakenkreuz tätowiert worden sei. Jetzt erklärte er seine Nazi-Parolen damit, er habe viel getrunken und sei im Drogenrausch gestanden. Sein Verteidiger beschrieb ihn als einen unpolitischen Menschen, der sich schnell zu etwas hinreißen lasse. Außerdem sei er zu wenig sensibilisiert in Sachen Nationalsozialismus und Holocaust. Der Angeklagte pflichtete seinem Verteidiger bei und will ein Sensibilisierungsprogramm von „Neustart“ in Anspruch nehmen.

Der Richter wollte noch wissen, warum er „Sieg Heil!“ und „Heil Hitler“ als Parolen verwendet habe, obwohl er schon bei seiner ersten Verurteilung neben dem Tattoo-Schmäh für seine „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“-Parolen verurteilt wurde. Das konnte S. nicht erklären. Er habe nicht gedacht, dass es zu einer Anklage kommen würde. Wie NS-Wiederbetätigung und Drogendelikte zusammenpassen, wurde er auch noch gefragt. Auch darauf fiel ihm nichts ein. Damit gingen die Geschworenen in die Beratung.

S. wurde schließlich zu 15 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt – bereits rechtskräftig.

Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Eindeutige Holocaust-Verharmlosung

Am 19.2. fand am Landesgericht Feldkirch ein Geschworenenprozess nach § 3h Verbotsgesetz gegen einen 35-jährigen Familienvater aus Bosnien statt.

Mit seinem Posting auf der Facebook-Seite der ORF-Nachrichtensendung „Zeit im Bild“ im Mai 2024 machte sich der im Bezirk Dornbirn lebende Bosnier strafbar. Der 35-jährige Familienvater kommentierte einen ORF-Beitrag zum israelischen Gedenken an die Opfer des Holocausts so: Der Holocaust sei und werde immer ein Kindergarten sein im Gegensatz dazu, was diese Juden jetzt mit Palästina machen. Damit beging der Angeklagte nach Ansicht der Geschworenen das Verbrechen nach Paragraf 3h des Verbotsgesetzes. (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 20.2.25, S. 18f)

Der Angeklagte, der sich schuldig bekannte, wurde zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten Geldstrafe über 3.600 Euro verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Hetze gegen Schwule

Der 39-jährige Bauarbeiter, der sich am 19.2. vor dem Landesgericht Feldkirch wegen des Verdachts der Verhetzung verantworten musste, bekannte sich in den zwei ihm vorgeworfenen Anklagepunkten schuldig, wurde aber nur in einem Punkt zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt, berichtet die „Neue“ (19.2.25).

Der aus dem Bezirk Dornbirn stammende Mann, der schon eine Vorstrafe auf dem Buckel hat, hat mit einem „Posting im Juli 2023 auf einer Facebookseite (…) Homosexuelle pauschal als Pädophile verunglimpft, sagte der Staatsanwalt. Damit habe er öffentlich zu Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt.“ (neue.at)

Der zweite Anklagepunkt bezog sich ebenfalls auf ein FB-Posting, in dem der Angeklagte sinngemäß behauptet hatte, es sei kein Rassismus, Asylwerber zu kritisieren, die eigentlich „Wirtschaftsflüchtlinge“ seien (was der Angeklagte genau geschrieben hat, geht aus dem Artikel in der „Neuen“ nicht hervor). In diesem Punkt wurde er freigesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, obwohl Angeklagter und Staatsanwaltschaft einverstanden waren. Weil der Bauarbeiter aber ohne Rechtsvertretung erschienen war, gelten automatisch drei Tage Bedenkzeit.

Gmunden/OÖ: Gift plus Wiederbetätigung

Im Raum Gmunden hat die Polizei einen Drogenring zerschlagen und bei insgesamt sieben Hausdurchsuchungen „neben Suchtgift sowie Suchtgiftutensilien unter anderem verbotene Waffen und Nationalsozialistische Devotionalien sichergestellt“, berichtet „Mein Bezirk“ (17.2.25) über eine entsprechende Pressemitteilung der Polizei.

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abgelegt unter: Dokumentation, Wochenrückblick
Schlagwörter: LGBTQIA+-Feindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Suchtmittelgesetz | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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