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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 8/25: 24 Jahre Wiederbetätigung, mildes Urteil

In Wels gab’s für min­des­tens 24 Jah­re fort­wäh­ren­de Wie­der­be­tä­ti­gung und unzäh­li­ge Delik­te ein Urteil vom Dis­kon­ter. Ein Tiro­ler behaup­te­te, ein Haken­kreuz-Tat­too im Schlaf erhal­ten zu haben, ein Vor­arl­ber­ger bezeich­ne­te den Holo­caust als „Kin­der­gar­ten“ und wie­der ein­mal in Ober­ös­ter­reich wur­den Sucht­gif­te zusam­men mit NS-Devo­tio­na­li­en beschlagnahmt.

25. Feb. 2025
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Wels/OÖ: Urteil vom Diskonter?
Wörgl-Innsbruck: Hakenkreuz-Tattoo im Schlaf und Nazi-Parolen im Rausch

Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Eindeutige Holocaust-Verharmlosung
Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Hetze gegen Schwule
Gmunden/OÖ: Gift plus Wiederbetätigung

 

Wels/OÖ: Urteil vom Diskonter?

Über min­des­tens 24 Jah­re hin­weg hat­te der 43-jäh­ri­ge Angeklagte

sei­ne dut­zen­den Nazi-Täto­wie­run­gen zur Schau gestellt und in Mes­sen­ger­diens­ten Schrift­ver­kehr mit kla­rem NS-Bezug geführt. (…) Eine „Schwar­ze Son­ne“ mit dem Schrift­zug „Blut“, den Schrift­zug „2yt4u“ (too white for you), einen SS-Toten­kopf, ein Abzei­chen der sechs­ten SS-Gebirgs-Divi­si­on „Nord“, ein „Eiser­nes Kreuz“, eine Lebens­ru­ne, die Schwarz-Weiß-Rote Flag­ge des Deut­schen Rei­ches, zwei Wehr­machts­sol­da­ten, das Sym­bol der Hit­ler­ju­gend. Das sind nur eini­ge der Tat­toos mit kla­rem NS-Bezug, die sich ein 43-Jäh­ri­ger nicht nur hat­te ste­chen las­sen, son­dern auch im Zeit­raum von min­des­tens 2001 bis jetzt immer wie­der stolz her­zeig­te. (krone.at, 18.2.25)

Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil fiel ange­sichts des lan­gen Tat­zeit­raums und der Viel­zahl an Delik­ten dis­kont­mä­ßig aus: 18 Mona­te auf nur zwei Jah­re bedingt und Bewährungshilfe.

Wörgl-Innsbruck: Hakenkreuz-Tattoo im Schlaf und Nazi-Parolen im Rausch

Gegen den Wörg­ler Ben­ja­min S. (27) wur­de zunächst wegen Sucht­gift­ver­dacht ermit­telt. Dabei ent­deck­te man aber auch auf sei­nem Han­dy Whats­App-Nach­rich­ten mit NS-Paro­len. Also muss­te er sich am 18.2. wegen Sucht­gift­de­lik­ten und NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck ein­fin­den. Als Ange­klag­ter und das nicht zum ers­ten Mal.

Beson­ders ori­gi­nell mit sei­nen Recht­fer­ti­gungs­ver­su­chen zeig­te sich S. nicht: Bei sei­ner ers­ten Ver­ur­tei­lung hat­te er aus­ge­sagt, dass ihm im Haft­raum der Jus­tiz­an­stalt, wäh­rend er geschla­fen habe, ein Haken­kreuz täto­wiert wor­den sei. Jetzt erklär­te er sei­ne Nazi-Paro­len damit, er habe viel getrun­ken und sei im Dro­gen­rausch gestan­den. Sein Ver­tei­di­ger beschrieb ihn als einen unpo­li­ti­schen Men­schen, der sich schnell zu etwas hin­rei­ßen las­se. Außer­dem sei er zu wenig sen­si­bi­li­siert in Sachen Natio­nal­so­zia­lis­mus und Holo­caust. Der Ange­klag­te pflich­te­te sei­nem Ver­tei­di­ger bei und will ein Sen­si­bi­li­sie­rungs­pro­gramm von „Neu­start“ in Anspruch nehmen.

Der Rich­ter woll­te noch wis­sen, war­um er „Sieg Heil!“ und „Heil Hit­ler“ als Paro­len ver­wen­det habe, obwohl er schon bei sei­ner ers­ten Ver­ur­tei­lung neben dem Tat­too-Schmäh für sei­ne „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“-Parolen ver­ur­teilt wur­de. Das konn­te S. nicht erklä­ren. Er habe nicht gedacht, dass es zu einer Ankla­ge kom­men wür­de. Wie NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Dro­gen­de­lik­te zusam­men­pas­sen, wur­de er auch noch gefragt. Auch dar­auf fiel ihm nichts ein. Damit gin­gen die Geschwo­re­nen in die Beratung.

S. wur­de schließ­lich zu 15 Mona­ten unbe­ding­ter Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt – bereits rechtskräftig.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Eindeutige Holocaust-Verharmlosung

Am 19.2. fand am Lan­des­ge­richt Feld­kirch ein Geschwo­re­nen­pro­zess nach § 3h Ver­bots­ge­setz gegen einen 35-jäh­ri­gen Fami­li­en­va­ter aus Bos­ni­en statt.

Mit sei­nem Pos­ting auf der Face­book-Sei­te der ORF-Nach­rich­ten­sen­dung „Zeit im Bild“ im Mai 2024 mach­te sich der im Bezirk Dorn­birn leben­de Bos­ni­er straf­bar. Der 35-jäh­ri­ge Fami­li­en­va­ter kom­men­tier­te einen ORF-Bei­trag zum israe­li­schen Geden­ken an die Opfer des Holo­causts so: Der Holo­caust sei und wer­de immer ein Kin­der­gar­ten sein im Gegen­satz dazu, was die­se Juden jetzt mit Paläs­ti­na machen. Damit beging der Ange­klag­te nach Ansicht der Geschwo­re­nen das Ver­bre­chen nach Para­graf 3h des Ver­bots­ge­set­zes. (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 20.2.25, S. 18f)

Der Ange­klag­te, der sich schul­dig bekann­te, wur­de zu einer beding­ten Haft­stra­fe von acht Mona­ten und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe über 3.600 Euro ver­ur­teilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bez. Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Hetze gegen Schwule

Der 39-jäh­ri­ge Bau­ar­bei­ter, der sich am 19.2. vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te, bekann­te sich in den zwei ihm vor­ge­wor­fe­nen Ankla­ge­punk­ten schul­dig, wur­de aber nur in einem Punkt zu einer Geld­stra­fe von 4.800 Euro ver­ur­teilt, berich­tet die „Neue“ (19.2.25).

Der aus dem Bezirk Dorn­birn stam­men­de Mann, der schon eine Vor­stra­fe auf dem Buckel hat, hat mit einem „Pos­ting im Juli 2023 auf einer Face­book­sei­te (…) Homo­se­xu­el­le pau­schal als Pädo­phi­le ver­un­glimpft, sag­te der Staats­an­walt. Damit habe er öffent­lich zu Hass gegen Homo­se­xu­el­le auf­ge­sta­chelt.“ (neue.at)

Der zwei­te Ankla­ge­punkt bezog sich eben­falls auf ein FB-Pos­ting, in dem der Ange­klag­te sinn­ge­mäß behaup­tet hat­te, es sei kein Ras­sis­mus, Asyl­wer­ber zu kri­ti­sie­ren, die eigent­lich „Wirt­schafts­flücht­lin­ge“ sei­en (was der Ange­klag­te genau geschrie­ben hat, geht aus dem Arti­kel in der „Neu­en“ nicht her­vor). In die­sem Punkt wur­de er freigesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, obwohl Ange­klag­ter und Staats­an­walt­schaft ein­ver­stan­den waren. Weil der Bau­ar­bei­ter aber ohne Rechts­ver­tre­tung erschie­nen war, gel­ten auto­ma­tisch drei Tage Bedenkzeit.

Gmunden/OÖ: Gift plus Wiederbetätigung

Im Raum Gmun­den hat die Poli­zei einen Dro­gen­ring zer­schla­gen und bei ins­ge­samt sie­ben Haus­durch­su­chun­gen „neben Sucht­gift sowie Sucht­gif­tu­ten­si­li­en unter ande­rem ver­bo­te­ne Waf­fen und Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Devo­tio­na­li­en sicher­ge­stellt“, berich­tet „Mein Bezirk“ (17.2.25) über eine ent­spre­chen­de Pres­se­mit­tei­lung der Polizei.

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Schlagwörter: Homosexuellen-/Transfeindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Suchtmittelgesetz | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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