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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 5/25 (Teil 1): Angeklagte mit Vorstrafen

Eines hat­ten alle Ange­klag­ten gemein­sam: Sie kamen mit meh­re­ren Vor­stra­fen zu ihren Ver­hand­lun­gen. Einer kam sogar mit Dro­gen ins Gericht.

6. Feb. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: Unpolitischer Neonazi?
Wien: Mit Drogen ins Gericht
Klagenfurt: Nazi-Tattoo am Hals

 

Wien: Unpolitischer Neonazi?

Am 27. Jän­ner ging es im Wie­ner Lan­des­ge­richt um einen 28-jäh­ri­gen Mann, der beschul­digt wur­de, mehr­mals vor Polizist*innen den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben, ein­mal auch beklei­det mit einem pas­sen­den Pull­over mit Reichs­ad­ler- und „Deut­sches Reich“-Aufdruck. Er sei aber den­noch ein unpo­li­ti­scher „ganz nor­ma­ler Bür­ger“. Herr S. soll eine erfolg­rei­che Kar­rie­re in der Tou­ris­mus­bran­che, gehabt haben, bevor er durch sei­ne Dro­gen­ab­hän­gig­keit auf die schie­fe Bahn gera­ten war.

„Haben Sie Vor­stra­fen?”, will der Vor­sit­zen­de wis­sen. „Zwei, glaub i. Also von zwa waas i.” – „Ich weiß von vier!”, erhöht Bau­er das Ange­bot. „Dann waas i von drei”, ver­sucht S. zu scher­zen, Bau­ers Blick macht ihm aber klar, dass der Rich­ter humo­ris­ti­sche Ange­klag­te eher gar nicht gou­tiert. Seit 2018 gab es Vor­stra­fen für Sucht­mit­tel­ver­ge­hen, Sach­be­schä­di­gun­gen, ein Ver­ge­hen gegen das Waf­fen­ge­setz durch Besitz einer Schreck­schuss­pis­to­le, zuletzt im ver­gan­ge­nen Juni eine Vor­stra­fe wegen Kör­per­ver­let­zung. Sei­nen Kon­tra­hen­ten hat er dabei zwei­mal als „Scheiß­ne­ger” beschimpft, merkt die Staats­an­wäl­tin an. (derstandard.at, 27.1.25)

Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den ein­schlä­gi­ge Vide­os und Chat­nach­rich­ten gefun­den, über die S. angab, dass ihm alles egal gewe­sen sei und er kei­nen Zusam­men­hang mit dem Drit­ten Reich gese­hen habe. Der oben erwähn­te Pull­over sei sein ein­zi­ges Klei­dungs­stück wäh­rend sei­ner Obdach­lo­sig­keit gewe­sen und den habe er unwis­sent­lich auf einer nor­ma­len Inter­net­sei­te gekauft.

Trotz sei­ner Absicht, wie­der in Teil­zeit zu arbei­ten und einer erfolg­rei­chen medi­ka­men­tö­sen The­ra­pie gegen sei­ne Sucht­er­kran­kung, ver­ur­tei­len die Geschwo­re­nen den Mann fast ein­stim­mig zu einem Jahr beding­ter Haft mit ver­pflich­ten­der Bewährungshilfe.

Wien: Mit Drogen ins Gericht

Der Pro­zess gegen R.N. star­te­te mit Ver­zö­ge­rung: Zum ange­setz­ten Ver­hand­lungs­be­ginn war der Ange­klag­te nicht im Ver­hand­lungs­saal, weil er, wie sich spä­ter her­aus­ge­stell­te, bei der Ein­gangs­kon­trol­le im Gericht fest­ge­hal­ten wor­den war. Bei ihm wur­den in einer Ziga­ret­ten­pa­ckung Dro­gen gefunden.

Dem 23-jäh­ri­gen, mehr­fach vor­be­straf­ten Mann wur­de vor­ge­wor­fen, auf Insta­gram ein Pos­ting der „Zeit im Bild“ zu Anne Frank mit den Sät­zen kom­men­tiert zu haben: „tja, was jz die israe­li­sche Regie­rung macht. Hit.er wuss­te Bescheid, dass die die­ser Welt nicht gut tun wür­den.“ Das trug dem beschäf­ti­gungs­lo­sen Mann eine Ankla­ge nach § 3h Ver­botsG ein: Gut­hei­ßung des Holo­caust. Die Ver­tei­di­ge­rin kam mit der Stra­te­gie, N. wäre zum Zeit­punkt des Pos­tens betrun­ken gewe­sen, nicht weit. Er habe auch nicht „Hit­ler“, son­dern „Hit.er“ geschrie­ben. „Das macht man nicht im Voll­rausch“, erwi­der­te die Staats­an­wäl­tin trocken.

Er kön­ne sich wegen sei­nes Alko­hol­kon­sums an das Pos­ting nicht erin­nern, und außer­dem hät­ten meh­re­re Per­so­nen Zugang zu sei­nem Account gehabt, sodass auch jemand ande­rer den Kom­men­tar ver­fasst haben könn­te, gab N. im Lau­fe der sehr forsch vor­ge­tra­ge­nen  Befra­gung durch die Rich­te­rin an.

Rich­te­rin: „Sie haben was mit­ge­bracht ins Gericht. Wie kommt man auf die Idee?“
Ange­klag­ter: „Ich habe eine Tschick-Packung von einem Freund mit­ge­nom­men, da war ein wenig Haschisch drin.“
Rich­te­rin: „Sie wuss­ten es also nicht, was da drin ist?“
Ange­klag­ter: „Nein.“
Rich­te­rin: „Sie wis­sen nicht, wer ihren Insta­gramm-Account benützt, Sie wis­sen nicht, was in Ihren Ziga­ret­ten­pa­ckun­gen drin ist. Wel­chem Freund gehö­ren die Zigaretten?“
Ange­klag­ter: „Sein Name ist Ben­ja­min. Sei­nen Nach­na­men weiß ich lei­der nicht.“

Ein­deu­tig fiel dann der Wahr­spruch der Geschwo­re­nen aus: ein ein­stim­mi­ger Schuld­spruch und 18 Mona­te unbe­ding­ter Haft. Da sowohl die Ver­tei­di­ge­rin als auch die Staats­an­wäl­tin auf Rechts­mit­tel ver­zich­te­ten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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Klagenfurt: Nazi-Tattoo am Hals

Mit beacht­li­chen 29 Vor­stra­fen im Gepäck muss­te sich der Kla­gen­fur­ter Wolf­gang P. am 28. Jän­ner vor dem Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten – sei­ne letz­te Haft konn­te der 46-Jäh­ri­ge Ange­klag­te erst vor ein­ein­halb Mona­ten ver­las­sen, und er wird ver­mut­lich in nicht all­zu lan­ger Zeit dort­hin zurück­keh­ren müs­sen. Ange­klagt war ein Tat­too auf sei­ner rech­ten Hals­sei­te, das deut­lich als „88“ (Code für „Heil Hit­ler“) zu erken­nen war. P. hat­te Fotos die­ses Tat­toos groß­zü­gig auf sei­nen vie­len Face­book-Accounts ver­teilt; eini­ge zei­gen ihn damit auch in der Öffentlichkeit.

88-Tattoo am Hals mit kaum erkennbaren Punkt bei Wolfgang P. (Screenshot FB 4.3.20)
88-Tat­too am Hals mit kaum erkenn­ba­ren Punkt bei Wolf­gang P. (Screen­shot FB 4.3.20)

P. hat­te sei­ne 29 Vor­stra­fen wegen vie­ler diver­ser Delik­te ein­ge­sam­melt: Ein­bruch, Waf­fen­ge­setz, Urkun­den­fäl­schung, Kin­des­ent­zie­hung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt, Sach­be­schä­di­gung, aber auch Wie­der­be­tä­ti­gung zäh­len dazu.

Sein Hals-Tat­too stam­me aus 2011, er habe es sich im Gefäng­nis ste­chen las­sen. 2012 habe er es – erneut im Gefäng­nis – abän­dern las­sen, weil ihn ein Mit­in­sas­se auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam gemacht hat­te: „Des is dep­pert.“ Zwi­schen die bei­den „8“ kam ein Punkt, dar­un­ter die Initia­len eines sei­ner sechs Kin­der. Die Bedeu­tung der „88“ ken­ne er nicht, mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus habe er nichts am Hut, wer die Bil­der ins Netz gestellt hat, wis­se er nicht mehr, und über­haupt habe er zu sei­nen Face­book-Pro­fi­len kei­nen Zugang mehr, denn in der Haft habe er alle Pass­wör­ter vergessen.

Weder die Staats­an­wäl­tin noch die Geschwo­re­nen zeig­ten sich von P.s Ein­las­sun­gen beein­druckt. „Ges­tern war der Tag zur Befrei­ung von Ausch­witz, und wir müs­sen unse­re Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und Herrn P. als schul­dig ver­ur­tei­len“, führ­te die Staats­an­wäl­tin in ihrem Schluss­plä­doy­er aus. Das Votum der Geschwo­re­nen fiel ein­stim­mig aus. Wolf­gang P. erhielt einen Schuld­spruch und 30 Mona­te unbe­dingt – nicht rechtskräftig.

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