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Mélange KW 5/25 (Teil 2): Nazi-Devotionalien, Waffen und ein brauner Gewalttäter

Zwei Ange­klag­te in Ried, einer in Graz, dar­un­ter einerst 19-Jäh­ri­ger, des­sen Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz zu den harm­lo­sen gehö­ren, die der jun­ge Mann vor­zu­wei­sen hat. In Graz stand auch ein Waffen„liebhaber“ vor Gericht – mit Kon­takt ins rechts­extre­me Milieu. Doch das scheint im Pro­zess kein The­ma gewe­sen zu sein.

6. Feb. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Ried/OÖ: Nazi-Orden, SS-Armbrust und „schräger Humor“
Ried/OÖ: Brauner Vergewaltiger
Graz: Ein satanischer Hitlergrüßer

Stainz-Graz: Zu Kopf gestiegene Waffenleidenschaft

 

Ried/OÖ: Nazi-Orden, SS-Armbrust und „schräger Humor“

Der aus Pas­sau stam­men­de ange­klag­te Ste­fan K. (43), der am 28.1. beim Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis antan­zen muss­te, hat ein Pro­blem mit sei­ner Dro­gen­sucht, mit zahl­rei­chen, näm­lich zehn Vor­stra­fen und neu­er­dings auch mit dem NS-Ver­bots­ge­setz. Des­halb muss­te er sich vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Eine Anzei­ge sei­ner frü­he­ren Freun­din brach­te ihm eine Haus­durch­su­chung ein, bei der sein Han­dy mit eini­gen belas­ten­den Whats­App-Chats, dar­un­ter ein Video, ein Nazi-Orden und eine Arm­brust mit dem SS-Toten­kopf sicher­ge­stellt wur­den. Sein aktu­el­ler Auf­ent­halts­ort ist eine Kli­nik, in der er auf Ent­zug ist. Für zwei Kin­der hat er eigent­lich Sor­ge­pflich­ten, aber über das jün­ge­re weiß er nicht viel.

Ste­fan K. bekennt sich zwar schul­dig, ver­sucht es dann aber doch mit Aus­re­den. Der Orden gehö­re eigent­lich dem Bru­der, frü­her sei er „aktiv“ gewe­sen, aber jetzt nicht mehr und sein Humor sei eben etwas schräg. Im Gericht kommt er damit nicht durch. Drei Fra­gen wer­den an die Geschwo­re­nen gestellt, zwei wer­den ein­stim­mig mit schul­dig beantwortet.

Unklar ist das Straf­maß: Ein Jahr bedingt, hat unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung notiert, 18 Mona­te bedingt heißt es auf „meinbezirk.at“ (29.1.25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Ried/OÖ: Brauner Vergewaltiger

Der nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klag­te Nico J. (19) bringt es auf fünf Vor­stra­fen, was für sein Alter erschre­ckend viel ist. Noch erschre­cken­der sind die Delik­te: 2020 wegen Raub, Ein­bruch und Kör­per­ver­let­zung 20 Mona­te unbe­dingt. 2023 ein Jahr Haft wegen Ver­leum­dung und gefähr­li­cher Dro­hung und schließ­lich 2024 sechs Jah­re Haft wegen Ver­ge­wal­ti­gung und schwe­rer Kör­per­ver­let­zung (Miss­hand­lung bis zur Bewusst­lo­sig­keit, Hals­wir­bel­bruch, Rip­pen­brü­che). In der Haft miss­han­del­te Nico J. einen Mit­ge­fan­ge­nen. Doch des­halb muss­te er sich am 28.1. nicht ver­ant­wor­ten, son­dern weil er sich ein Tat­too mit einer Sig­ru­ne an sei­nem Hals ver­pas­sen hat las­sen und in einem Brief an einen Mit­ge­fan­ge­nen eben­falls die Sig­ru­ne und die SS-Losung „Mei­ne Ehre heist (sic!) Treue“ ver­wen­det hatte.

Als Zeu­gen belas­te­ten den Ange­klag­ten vier Jus­tiz­wa­che­be­am­te. Für die Auf­for­de­rung, das Nazi-Tat­too zu ent­fer­nen, ern­te­ten sie Beschimp­fun­gen. Der Ange­klag­te, der in der Ver­hand­lung zeit­wei­se auf­brau­send und aggres­siv auf­ge­tre­ten ist, dürf­te also in der Haft­an­stalt nicht nur durch die Miss­hand­lung eines Mit­ge­fan­ge­nen nega­tiv aufgefallen.

Nico J. gab sich gestän­dig, sein Ver­tei­di­ger sah jedoch kei­nen Vor­satz und plä­dier­te auf Frei­spruch. Der Staats­an­walt beschrieb J. als einen der pro­ble­ma­tischs­ten Fäl­le am Lan­des­ge­richt, die Geschwo­re­nen erkann­ten auf Schuld. Das Ergeb­nis: ein wei­te­res Jahr Haft unbe­dingt – noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

➡️ Bericht in den „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten” (Pay­wall): „Ich bin kein Nazi. Haben Sie schon ein­mal einen schwar­zen Nazi gesehen?”

Graz: Ein satanischer Hitlergrüßer

Georg W. (31) hat 16 Vor­stra­fen, dar­un­ter sexu­el­le Beläs­ti­gung und öffent­li­ches Uri­nie­ren. Mit dem Ver­bots­ge­setz hat er auch bereits ein­mal vor Gericht Kon­takt gehabt. Damals bereits wegen eines Haken­kreuz-Tat­toos, das er sich als Zei­chen sei­ner Ein­sicht über­ste­chen las­sen woll­te. Die Geschwo­re­nen übten sich in Nach­sicht und spra­chen ihn frei. Das Haken­kreuz ist nicht das ein­zi­ge Nazi-Tat­too, das W. mit sich spa­zie­ren führt, aber es ist trotz Nach­be­ar­bei­tung noch immer gut sichtbar.

Überstochenes Hakenkreuz des Georg W. (Screenshot FB 30.1.24)
Über­sto­che­nes Haken­kreuz des Georg W. (Screen­shot FB 30.1.24)

Es ist vor allem dann gut erkenn­bar, wenn er, wie am 14.8.24 in Graz gesche­hen, mit nack­tem Ober­kör­per durch die Pran­ker­gas­se spa­ziert und dabei „Sieg Heil“ rufend den Hit­ler­gruß zeigt. Die Kom­bi­na­ti­on ließ dann auch kei­ne Zwei­fel mehr zu. Ange­legt war das Gan­ze offen­bar als Pro­vo­ka­ti­on gegen­über einer in der Gas­se vom Zeu­gen gesich­te­ten Frau, die als mus­li­misch beschrie­ben wird – ver­mut­lich, weil sie Kopf­tuch getra­gen hat.

Der Ange­klag­te, der ja schon über eini­ge Gerichts­pra­xis ver­fügt, ver­such­te es in der Ver­hand­lung am 28. Jän­ner mit aller­lei Aus­re­den wie etwa jener, er habe nicht den Hit­ler­gruß, son­dern den Satans­gruß  dar­ge­bo­ten. Und was ist mit dem Haken­kreuz und dem „Sieg Heil“? „Aus­län­der“ hasst er, weil er schon ein­mal von wel­chen ange­grif­fen wor­den sei. Und über­haupt sei es unge­recht, dass die Dro­gen ver­kau­fen. Er selbst neh­me zwar wel­che, aber ver­kau­fe sie nicht, war im Pro­zess zu hören

Der Zeu­ge bestä­tig­te die Vor­wür­fe der Ankla­ge und beschrieb den Tat­ver­lauf so genau, dass W. nur mehr resi­gnie­rend bestä­ti­gen konn­te: „Ja dann wer­de ich es wohl gewe­sen sein.“ Sei­ne Ver­tei­di­ge­rin ver­such­te zwar noch eine Inter­pre­ta­ti­on des Hit­ler­gru­ßes, der als Aus­druck von Georg W.s Zorn zu ver­ste­hen gewe­sen sei, schei­ter­te aber an den Geschwo­re­nen, die ein­stim­mig die Schuld bejah­ten. Am Ende setz­te es 20 Mona­te unbe­dingt und den Wider­ruf einer zuvor bedingt nach­ge­se­he­nen Frei­heits­stra­fe von sie­ben Mona­ten wegen sexu­el­ler Beläs­ti­gung. W. muss also 27 Mona­te duns­ten, falls sei­ne ange­kün­dig­te Beru­fung erfolg­los blei­ben sollte.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Stainz-Graz: Zu Kopf gestiegene Waffenleidenschaft

Wie die Kurz­fas­sung eines Gro­schen­ro­mans liest sich der Arti­kel zu einem Pro­zess, der am 28. Jän­ner am Lan­des­ge­richt Graz abge­führt wur­de. Da ist von Lei­den­schaft und leuch­ten­den Augen die Rede, von Traum einer Buben­spiel­stät­te und sogar von kul­lern­den Tränen.

Auch das Wort Lieb­ha­ber wird genannt, die Lie­be und Lei­den­schaft gel­ten jedoch einer Waf­fen­samm­lung, die bei einem West­stei­rer im Zuge einer Haus­durch­su­chung auf­ge­stö­bert wur­de. „[N]eben den vier Waf­fen, die er auf­grund sei­ner erwei­ter­ten Waf­fen­be­sitz­kar­te ohne­hin legal besit­zen durf­te, hat­te er noch eini­ges mehr an Pis­to­len und Geweh­ren zu Hau­se gebun­kert – samt Muni­ti­on und Schall­dämp­fern.“ (krone.at, 29.1.25)

Noch bri­san­ter erscheint aller­dings der Anlass für die Raz­zia: Die Han­dy­num­mer des beschul­dig­ten Stain­zers war bei einer Ope­ra­ti­on gegen rechts­extre­me Waf­fen­händ­ler auf­ge­taucht. Und was hat­te dazu ein im Pro­zess befrag­ter Ver­fas­sungs­schüt­zer zu sagen? „Der Ange­klag­te ist aber nur ein Waf­fen­lieb­ha­ber. Er kennt sich auch sehr gut aus. Die­se Lei­den­schaft ist ihm etwas zu Kopf gestie­gen“, zitiert die „Kro­nen Zei­tung“ aus der Verhandlung.

Von dem im Selbst­bau her­stell­ten Schieß­raum, der „Traum einer Buben­spiel­stät­te“, wie der Rich­ter die ille­ga­le Anla­ge nann­te, zeig­te sich offen­bar ein wei­te­rer Zeu­ge, ein Poli­zist, beeindruckt:

Die Schieß­an­la­ge des Stei­rers sei auch nicht gera­de unpro­fes­sio­nell, erzählt der Poli­zist. „Sogar mit Ent­lüf­tungs­an­la­ge. Das hat nicht jeder daheim. Das ren­tiert sich nur, wenn man auch vor­hat, mehr zu schie­ßen.“ Die Kaf­fee­kas­sa und die vie­len Patro­nen­hül­sen las­sen zudem auf Besu­cher im Schieß­kel­ler schlie­ßen. „Bewei­sen konn­ten wir das aber nicht.“ (krone.at)

Wie der Stei­rer nun auf die Lis­te der rechts­extre­men Waf­fen­händ­ler gelangt ist, scheint im Pro­zess nicht The­ma gewe­sen zu sein, jeden­falls kei­nes, das für die berich­ten­de Jour­na­lis­tin erwäh­nens­wert gewe­sen wäre.

Nach einer mit Trä­nen gar­nier­ten Beteue­rung, er wer­de das nie wie­der machen, erhielt der Stei­rer einen Schuld­spruch mit einer Geld­stra­fe über 5.400 Euro, die der Ange­klag­te „dan­kend“ annahm. Die Staats­an­walt­schaft gab jedoch kei­ne Erklä­rung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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