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Lesezeit: 6 Minuten

Comeback der Osttiroler Neonazi-Szene?

Es tut sich wie­der was in Sachen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in Ost­ti­rol. Gleich fünf Män­ner stan­den des­we­gen inner­halb von zwei Wochen in drei Pro­zes­sen vor Gericht.

21. Aug. 2024
Schwurgerichtssaal Landesgericht Innsbruck innen (© SdR)
Schwurgerichtssaal Landesgericht Innsbruck innen (© SdR)

Osttirol-Innsbruck (I): Ein braunes Trio

Am 24. Juli waren es drei aus Matrei, die sich am Lan­des­ge­richt Inns­bruck ver­ant­wor­ten muss­ten. Gibt es einen neu­en Neo­na­zi-Zyklus in Ost­ti­rol? Die drei aus Matrei wur­den schul­dig gespro­chen. Auf­klä­rung brach­te der Pro­zess den­noch nur wenig.

Alle drei Ange­klag­ten (im Alter von 23 bis 24) bekann­ten sich von Beginn an schul­dig, erklär­ten ihre zahl­rei­chen Nazi ‑Aktio­nen für „Blöd­sinn“ und gaben sich „reu­mü­tig“. Bekannt­schaft mit der Jus­tiz hat­ten sie bereits gemacht: E.L. und E. S. wegen Kör­per­ver­let­zung und Sach­be­schä­di­gung, der Dritt­an­ge­klag­te D.T. wegen Sach­be­schä­di­gung, aber auch schon ein­mal wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Damals kam er mit einer Diver­si­on davon.

D.T. ist der Auf­fäl­ligs­te des Tri­os. Bei sei­ner Diver­si­on war er zur Teil­nah­me an einem zwei­tä­gi­gen Kurs an der Uni­ver­si­tät Inns­bruck über die NS-Ära ver­pflich­tet wor­den. „Das hat mir schon gehol­fen, aber ich hat­te das Zeug noch auf dem Han­dy und war zu blöd, es zu löschen“, erklär­te er laut „Klei­ne Zei­tung“ (24.7.24) dem Rich­ter auf des­sen Frage.

Der vor­sit­zen­de Rich­ter, der die Ver­hand­lung ruhig und unvor­ein­ge­nom­men führ­te, bohr­te nicht nach. Mög­li­cher­wei­se war das Face­book-Kon­to von D.T. nicht Gegen­stand der Ermitt­lun­gen. Dort ist T. mit einer „Schwar­zen Son­ne“ am rech­ten Unter­arm im Cover­fo­to zu fin­den, und sei­ne Likes ver­ra­ten, dass er die Neo­na­zis von „Unwi­der­steh­lich Öster­reich“ eben­so gut fin­det wie den deut­schen Neo­na­zi Tom­my Frenck und natür­lich die regio­na­len Nazi-Kame­ra­den von „Ter­ror­sph­ära“ (sie­he auch Ost­ti­rol III). Dass ihm auch das Team Her­bert Kickl, die FPÖ und sogar der HC gefal­len, ver­wun­dert kaum. So viel lässt sich jeden­falls sagen: D.T. hat bei sei­nem Zwei-Tage-Kurs an der Uni Inns­bruck ziem­lich sicher nichts gelernt, und zu blöd zum Löschen ist er außerdem.

Vie­le der in der Ankla­ge vor­ge­wor­fen Delik­te wur­den in der „Fischer­hüt­te“ gesetzt – da tra­fen sich neben den Ange­klag­ten noch wei­te­re Per­so­nen aus ihrem Freundeskreis:

Auf einer Hüt­te hat­ten sie unter ande­rem ein Schild mit dem Namen „Wolfs­schan­ze“ – so hieß das Haupt­quar­tier Adolf Hit­lers wäh­rend des Zwei­ten Welt­krie­ges – ange­bracht. In dem Häus­chen wur­den auch Fah­nen ein­schlä­gi­ger rechts­extre­mer Rock­grup­pen auf­ge­hängt. (kleinezeitung.at, 24.7.24)

In ins­ge­samt 48 Fra­gen, die die Geschwo­re­nen zu beur­tei­len hat­ten, wur­den die Delik­te der Ange­klag­ten zusam­men­ge­fasst. In der Ver­hand­lung wur­den ihnen auch Vide­os gezeigt, die die Ange­klag­ten und ihren Freun­des­kreis bei Sauf­ge­la­gen auf der Hüt­te zeig­ten, aber auch bei Jack­Ass-Aktio­nen (man schlägt sich mit einem Ham­mer den Pfos­ten weg, auf dem man gera­de steht). Aus den dümm­li­chen Vide­os und Fotos ste­chen fol­gen­de her­vor, wie die Pro­zess­be­ob­ach­tung in der Mit­schrift fest­ge­hal­ten hat:

– Ein Video zeigt einen der Ange­klag­ten beim Geschlechts­ver­kehr mit einer Frau, den er selbst filmt; er schwenkt dann hoch an die Wand zu einer über dem Bett hän­gen­den Haken­kreuz­flag­ge und zeigt anschlie­ßend den Hit­ler­gruß in Rich­tung der Flagge
– ein Foto von einem der Ange­klag­ten mit auf­ge­mal­tem Hit­ler­bart, er zeigt den Hitlergruß
– meh­re­re Vide­os mit Nazi­mu­sik im Hintergrund

Die Schuld­fra­gen wur­den ein­stim­mig beant­wor­tet, die Straf­ma­ße lie­gen eng beieinander:

Der Erst­an­ge­klag­te wur­de zu einer beding­ten Haft­stra­fe von sie­ben Mona­ten und 15 Tagen, sowie einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 6300 Euro ver­ur­teilt. Der Zweit­an­ge­klag­te erhielt neun Mona­te beding­te Haft und 5220 Euro unbe­ding­te Geld­stra­fe. Der Drit­te im Bun­de schließ­lich wur­de zu neun Mona­ten bedingt und 6300 Euro unbe­ding­ter Geld­stra­fe ver­ur­teilt. Die drei Män­ner nah­men das Urteil an, die Staats­an­wäl­tin gab kein Erklä­ren [sic!] ab. Das Urteil ist vor­erst daher nicht rechts­kräf­tig. (kleinezeitung.at, 24.7.24)

Der ORF Tirol (26.7.24) stellt in sei­nem Bericht über den Pro­zess die Fra­ge, ob der Bezirk Lienz in Sachen Wie­der­be­tä­ti­gung beson­ders auf­fäl­lig ist. Gericht und Staats­an­walt­schaft sehen dafür kei­ne „objek­ti­ven Indi­zi­en“. Wir wären uns da nicht so sicher.

Osttirol-Innsbruck (II): Ein Holocaustleugner

Zwei Tage vor dem brau­nen Trio, am 22. Juli, muss­te Mar­tin P. (32) das Lan­des­ge­richt Inns­bruck besu­chen. Als Ange­klag­ter. Wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3h Ver­bots­ge­setz: Holo­caust­leug­nung. Er hat­te am 7.8.2023 in dem von ihm betrie­be­nen Tele­gram-Kanal „Coro­na-Zeit­zeu­ge“ unter ande­rem die fol­gen­den unfass­bar zyni­schen Zei­len gepos­tet: „Sagt nicht, die Juden haben den Holo­caust ver­dient, denn den gab es nie! Es ist alles gelo­gen von vor­ne bis hin­ten! Adolf Hit­ler hat die Gas­kam­mern nie in Betrieb gesetzt, weil sie nicht funk­tio­nier­ten! Viel­leicht hät­ten sie es aber ver­dient. Wer weiß.“ (tirol.orf.at, 26.7.24)

Ange­klagt waren nur die­se zwei Sät­ze, die aller­dings für sich spre­chen. Sei­ne Gesin­nung hat der Ost­ti­ro­ler aber auch in ande­ren Pos­tings auf­blit­zen las­sen: „Glaubt den Juden in der Ost­mark nichts“ oder: „Der Jude [gemeint ist Sebas­ti­an Kurz; Anmk. SdR] lügt immer nur rum.“ Auch ein Soli­da­ri­täts-Pos­ting für den schwe­ren Anti­se­mi­ten Atti­la Hild­mann wird in der Ver­hand­lung erwähnt.

Mar­tin P., der in Kärn­ten wohn­haft ist und in Lienz arbei­tet, bekennt sich vor Gericht zwar schul­dig, trägt vor Gericht aber die übli­chen Ent­schul­di­gungs­flos­keln vor: „Des war Schwach­sinn, ich woll­te Dampf ablas­sen.“ Sein Ver­tei­di­ger setzt noch eins drauf und führt ein schwie­ri­ges Vor­le­ben – von Kind­heit bis Arbeits­lo­sig­keit – als Grund an, war­um er in die Ver­schwö­rungs­sze­ne „hin­ein­ge­rutscht“ sei. Heu­te schä­me sich der Ange­klag­te dafür.

Was sich eine/r von den acht Geschwo­re­nen dabei gedacht hat, als er (oder sie) für „nicht schul­dig“ plä­diert hat, wis­sen wir nicht. Die ande­ren sie­ben waren sich einig bei der ein­zi­gen Haupt­fra­ge: schul­dig. Das Urteil: ein Jahr bedingt und 1.440 Euro Geld­stra­fe, die in Raten abge­zahlt wer­den kann.

Osttirol-Innsbruck (III): 9 Jahre Haft für braunen Rapper „Kombaat“ bestätigt

Nich­tig­keit gegen ein Urteil eines Geschwo­re­nen­ge­richts ein­zu­le­gen, kann ins Auge gehen. Das muss­te schon vor einem Vier­tel­jahr­hun­dert Gott­fried Küs­sel erfah­ren, als er das wegen sei­ner Ver­ur­tei­lung zu zehn Jah­ren Haft als Chef der VAPO (Volks­treue Außer­par­la­men­ta­ri­sche Oppo­si­ti­on) ver­such­te. Das Ergeb­nis waren elf Jah­re Haft nach einer Neu­ver­hand­lung.

Der Ost­ti­ro­ler Neo­na­zi-Rap­per und Kampf­sport-Akti­vist Manu­el E. („Ter­ror­sph­ära“ und „Kom­baat“), dem auch ein vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­te­tes Tref­fen mit Küs­sel als Beleg für sei­ne Ver­wo­ben­heit in der Neo­na­zi-Sze­ne vor­ge­hal­ten wur­de, blitz­te mit sei­ner Nich­tig­keits­be­schwer­de ab, daher wur­de am 7.8. im Ober­lan­des­ge­richt Inns­bruck nach der Beru­fung durch den Ange­klag­ten und der Staats­an­walt­schaft nur mehr das Straf­maß ver­han­delt. Im März war er vom Lan­des­ge­richt Inns­bruck zu neun Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt wor­den, was tat­säch­lich als „geschmal­zen“ bezeich­net wer­den kann, aber ange­sichts des jah­re­lan­gen Wir­kens von Manu­el E. in der natio­na­len und inter­na­tio­na­len Neo­na­zi-Sze­ne nicht unver­ständ­lich ist.

Der Osttiroler Manuel E. am 11.3.24 auf der Anklagebank (© SdR)
Manu­el E. am 11.3.24 auf der Ankla­ge­bank (© SdR)

Die Ver­tei­di­gungs­li­nie, wonach sich Manu­el E. seit sei­ner letz­ten Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz 2004 doch „dras­tisch ver­än­dert“ habe, ein „für­sorg­li­cher Vater“ gewor­den sei und sogar einen zeit­ge­schicht­li­chen Kurs an der Uni Inns­bruck besucht habe, konn­te offen­bar nicht über­zeu­gen. Die Staats­an­walt­schaft hielt in der Beru­fungs­ver­hand­lung mit der Vor­bild­wir­kung von Manu­el E. in der regio­na­len Ost­ti­ro­ler Sze­ne dage­gen und bezog sich dar­auf, dass sei­ne jüngs­te Rol­le als Nazi-Rap­per „Kom­baat“ bereits ihre Nach­ah­mer gefun­den habe. Das OLG Inns­bruck bejah­te die beson­de­re Gefähr­lich­keit, die sich aus der welt­wei­ten Ver­brei­tung von NS- und ras­sis­ti­schen Tex­ten erge­be, und fand das Urteil der Erst­in­stanz als „tat­an­ge­mes­sen“. Es blieb daher bei den neun Jah­ren Haft. Die Nazi-Sze­ne zeig­te sich in prompt fol­gen­den Reak­tio­nen auf ihren Kanä­len über das Urteil „not amused“.

Dan­ke an prozess.report für die Beob­ach­tung aller drei Prozesse!

Eder und alter Osttirol-Beitrag

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