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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Schuldspruch für Lachout-Dokument

Ein SHAEF- und QAnon-Pro­pa­gan­dist mein­te, auf Face­book das Holo­caust-leug­nen­de Lachout-Doku­ment ver­tei­len zu müs­sen. Nach nur einer Stun­de Ver­hand­lungs­dau­er setz­te es dafür am Lan­des­ge­richt Steyr eine beding­te Haft­stra­fe. Ein Pro­zess­be­richt von Horst Schla­ger*.

2. Feb. 2024

Starke Polizeipräsenz im Landesgericht

Nach­dem sze­ne­kun­di­ge Beobachter*innen im Vor­feld der Ver­hand­lung, die heu­te, 2.2., im Blitz­tem­po abge­wi­ckelt wur­de, bereits unsi­cher waren, ob der Ange­klag­te über­haupt frei­wil­lig vor Gericht erschei­nen wür­de, wur­de die­se Fra­ge schon frü­her als gedacht beant­wor­tet. Schnel­len Schrit­tes gin­gen wir bei­na­he gemein­sam mit dem Ange­klag­ten die letz­ten Meter zum Lan­des­ge­richt Steyr. Dort ange­kom­men, fiel sofort die eher star­ke Poli­zei­prä­senz und die Anwe­sen­heit meh­re­rer Antifaschist*innen auf. Dass in Steyr die Umtrie­be der rechts­extre­men Sze­ne genau beob­ach­tet wer­den, ist nicht neu, aber bei den ver­gan­ge­nen Pro­zes­sen waren weni­ger stren­ge Kon­trol­len und weni­ger Poli­zei­per­so­nal vor Ort. Auch eine Abord­nung des Ver­fas­sungs­schut­zes wohn­te der Ver­hand­lung bei.

SHAEF- und QAnon-Anhänger vor Gericht

Das lag ver­mut­lich am Ein­druck, den der Ange­klag­te auf­grund der Inhal­te sei­ner Pos­tings nicht zuletzt auch bei den Behör­den hin­ter­las­sen hat­te. Roland S. ist aus Jugend­zei­ten bereits bekannt als ehe­ma­li­ger Skin­head und mitt­ler­wei­le stark ins Staats­ver­wei­ge­rer, QAnon- und SHAEF-Milieu abge­drif­tet. Öster­reich und Deutsch­land sei­en also Fir­men, die vom ame­ri­ka­ni­schen Prä­si­den­ten (näm­lich Trump, who else?) dem­nächst befreit würden.

Facebook-Profil Roland S.: QAnon-Header und SHAEF-Abzeichen als Profil-Bild (Screenshot Facebook 2.2.24)
Face­book-Pro­fil Roland S.: QAnon-Hea­der und SHAEF-Abzei­chen als Pro­fil-Bild (Screen­shot Face­book 2.2.24)

War er zu Beginn der Pan­de­mie noch Sei­te an Sei­te mit der dama­li­gen Leit­fi­gur und Anfüh­re­rin der „Stey­rer Sonn­tags-Spa­zier­gän­ge“ Sabi­ne Brand­ner, so ver­flüch­tig­te sich auch ihre Begeis­te­rung für sei­ne doch eher wahn­haf­ten Ideen offen­bar schnell. Wie so oft woll­te man gewis­se Leu­te plötz­lich nicht mehr ken­nen oder dabei­ha­ben. Wie bei Küs­sel, den man nach dem Besuch des 100. Spa­zier­gang plötz­lich nicht gekannt haben wollte.

Lachout-Dokument vielfach gepostet

S. wur­de nach dem Ver­bots­ge­setz § 3h, Abs. 1 und 2 ange­klagt – er pos­te­te am 16.12.2022 auf sei­nem Face­book-Pro­fil das Holo­caust-leug­nen­de „Lachout-Doku­ment“ und ergänz­te es mit dem Kom­men­tar: „Kei­ne Men­schen mit Gift­gas getö­tet.“ Wei­ters hat er dies zu einem spä­te­ren Tat­zeit­punkt auf meh­re­ren wei­te­ren FB-Pro­fi­len ver­brei­tet, wovon aller­dings nur zwei Betei­lig­te im Pro­zess nament­lich erwähnt wur­den: You­tuber Heimo O. und Face­book-Strea­mer Bert Wal­ter U.. Bei zumin­dest einem der bei­den, Heimo O. könn­te das hin­sicht­lich einer lau­fen­den Bewäh­rungs­stra­fe span­nend werden.

Auch auf Tele­gram pos­te­te der Ange­klag­te das Doku­ment in einer „SHAEF“-Gruppe und auf min­des­tens fünf wei­te­ren Face­book-Pro­fi­len, dar­un­ter auch in jenes von Han­nes Bre­jcha, Anfüh­rer des „Fairdenken“-Grüppchens in Wien.

Roland S.: Lachout-Dokument als Kommentar auf zahlreichen FB-Profilen
Roland S.: Lachout-Doku­ment als Kom­men­tar auf zahl­rei­chen FB-Profilen

Schnelle Verhandlung, schnelles Urteil

Nach einem durch sei­nen Ver­tei­di­ger ver­mut­lich hart erar­bei­ten Schuld­be­kennt­nis des Ange­klag­ten, der sich uner­war­te­ter­wei­se zudem reu­ig zeig­te und sei­ne Tat als Dumm­heit bezeich­ne­te, zogen sich die Geschwo­re­nen und Rich­ter zu Bera­tun­gen zurück. Wäh­rend der halb­stün­di­gen Unter­bre­chung prang­te das Doku­ment und etwas ver­grö­ßert auch der Kom­men­tar mit dem Gift­gas auf den Bild­schir­men im Schwur­ge­richts­saal Steyr.

Da sich S. gestän­dig zeig­te und unbe­schol­ten war, kam es zum mil­des­ten Urteil inner­halb des Straf­rah­mens. Die Geschwo­re­nen ent­schie­den ein­stim­mig mit 8 zu 0 Stim­men auf schul­dig mit einer Frei­heits­stra­fe von einem Jahr bei 3 Jah­ren Pro­be­zeit inkl. Über­nah­me der Gerichts­kos­ten von 250 Euro. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. Im Zuge der Urteils­ver­kün­dung wur­den auch die Her­kunft und der gro­be Inhalt des gefälsch­ten Doku­ments noch­mals erläu­tert. Roland S. war sicht­lich erleich­tert, bedank­te sich bei sei­nem Ver­tei­di­ger und ver­ab­schie­de­te sich auch Rich­tung Staats­an­walt­schaft, Rich­ter und Geschwo­re­nen, um schließ­lich mit einem beschei­de­nen Lächeln den Schwur­ge­richts­saal zu verlassen.

Nicht nur die Stey­rer Beobachter*innen sind äußerst gespannt, ob es in die­ser Ange­le­gen­heit noch wei­te­re Pro­zes­se geben wird – wohl auch eini­ge derer, die das Lachout-Doku­ment als Kom­men­ta­re nicht gelöscht, son­dern gehos­tet hatten.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

* Zur Kunst­fi­gur „Horst Schla­ger” ➡️ Fake-Horst taucht in die rech­te Welt ein

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Schlagwörter: Holocaustleugnung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

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