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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Rechter Runenfreund als Gutachter

Vier Geschwo­re­ne stimm­ten vor weni­gen Tagen für die Schuld, vier für die Schuld­lo­sig­keit des Ange­klag­ten Kurt Scheuch. Das bedeu­tet einen Frei­spruch – im Zwei­fel für den Ange­klag­ten. Die „Klei­ne Zei­tung“ (12.5.23) sieht das Pro­blem in der Geschwo­re­nen­ge­richts­bar­keit. Mag sein. Im Fall der Ent­schei­dung zu Kurt Scheuch liegt das eigent­li­che Pro­blem aber beim Gut­ach­ter. Nicht beim offi­zi­el­len, son­dern beim Pri­vat­gut­ach­ter, dem die kon­ser­va­ti­ve „Neue Zür­cher Zei­tung“ schon vor etli­chen Jah­ren den Ver­such einer „Ehren­ret­tung“ des Natio­nal­so­zia­lis­mus vor­ge­wor­fen hatte.

16. Mai 2023
Wolfsangel, Si(e)grune und Odal-Rune am Eingangstor
Wolfsangel, Si(e)grune und Odal-Rune am Eingangstor

Flo­ri­an Wen­nin­ger, For­schungs­be­auf­trag­ter am Insti­tut für Zeit­ge­schich­te der Uni­ver­si­tät Wien, war der offi­zi­el­le, von der Ober­staats­an­walt­schaft Graz bestell­te Gut­ach­ter. Wen­nin­ger war zur Ver­hand­lung gela­den, konn­te dar­an jedoch nicht teil­neh­men, weil es mit der Zustel­lung der Ladung an ihn nicht geklappt hat. Wen­nin­ger war also nicht anwe­send, konn­te weder sein Gut­ach­ten erläu­tern noch auf die Angrif­fe des Scheuch-Ver­tei­di­gers und frü­he­ren FPÖ-Man­da­tars Chris­ti­an Ley­routz ant­wor­ten, der ihm Par­tei­lich­keit vor­warf und als Sach­ver­stän­di­gen abge­löst wis­sen wollte.

Der Ver­tei­di­ger und „Alte Herr“ der deut­schen Bur­schen­schaft Sue­via in Inns­bruck hat­te des­halb einen „aner­kann­ten Runo­lo­gen“ zur Hand, des­sen pri­va­tes „Gut­ach­ten“ er dem Gericht auch zur Ver­fü­gung stel­len woll­te. Die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin war von der Vor­stel­lung, einem Streit zwi­schen zwei Gut­ach­tern aus­wei­chen zu kön­nen, offen­sicht­lich sehr ange­tan und stell­te die Fra­ge, ob es nicht aus­rei­chen wür­de, bei­de Gut­ach­ten den Geschwo­re­nen zu prä­sen­tie­ren. Der Ver­tei­di­ger fand die­sen Vor­schlag aus­ge­zeich­net, wäh­rend der Staats­an­walt zunächst noch anmerk­te, dass es sich bei dem einen Gut­ach­ten um das offi­zi­el­le, von einem seriö­sen Wis­sen­schaf­ter, erstell­te hand­le, wäh­rend das ande­re die Stel­lung­nah­me eines dubio­sen Runen­for­schers sei. Das hin­der­te ihn aber nicht, dem Vor­schlag der Rich­te­rin zuzu­stim­men – bei­de Gut­ach­ten wur­den den Geschwo­re­nen für ihre Bera­tun­gen mit­ge­ge­ben. Das war – mit Ver­laub! – nicht nur ein gro­ber Feh­ler, son­dern inak­zep­ta­bel. Warum?

Punkt eins: die Runologie

Die gibt es wirk­lich. Sie beschäf­tigt sich mit Runen­schrift und Runen­denk­mä­lern „mit phi­lo­lo­gi­schen Mit­teln, um Erkennt­nis­se über Kul­tur und Sprach­ge­schich­te zur Zeit der Völ­ker­wan­de­rung und der Wikin­ger zu gewin­nen“ (wiki­pe­dia). Für die Ein­schät­zung der Runen­sym­bo­lik der NS-Ära und des Rechts­extre­mis­mus danach ist die Runo­lo­gie weder zustän­dig noch kompetent.

Punkt zwei: der Runologe

Bei dem in der Ver­hand­lung als „Weiß­mann“ vor­ge­stell­ten Pri­vat­gut­ach­ter der Ver­tei­di­gung han­delt es sich um nie­mand ande­ren als um den in Deutsch­lands rechts­extre­mer Sze­ne wohl­be­kann­ten Karl­heinz Weiß­mann, einen pen­sio­nier­ten Gym­na­si­al­leh­rer, der ger­ne als einer der Vor­den­ker der „Neu­en Rech­ten“ in Deutsch­land bezeich­net wird. Eine schmei­chel­haf­te Titu­lie­rung, denn die „Neue Rech­te“ schaut oft ziem­lich alt aus – vor allem, wenn sie sich mit der Nazi-Ära beschäftigt.

Das gilt auch und im Beson­de­ren für Weiß­mann, der schon vor Jahr­zehn­ten einen veri­ta­blen Skan­dal ver­ur­sach­te, als er den Band 9 der Pro­py­lä­en-Rei­he über die Geschich­te Deutsch­lands ver­fass­te, in dem er – aus­ge­rech­net! – die Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus abhan­deln soll­te. Als der Band 1995 unter merk­wür­di­gen Begleit­um­stän­den erschien, sorg­te er für einen veri­ta­blen Skan­dal. Die Fül­le an Bei­spie­len für his­to­ri­schen Revi­sio­nis­mus in dem Werk war so erdrü­ckend, dass sich der Ver­lag dazu ent­schloss, das bereits im Ver­kauf befind­li­che Mach­werk wie­der vom Markt zu neh­men und den ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen His­to­ri­ker Hans Momm­sen mit der Neu­fas­sung zu beauftragen.

Weiß­mann aber mach­te wei­ter. 1998 erschien dann ein wie­der Werk von ihm: „Der Natio­na­le Sozia­lis­mus. Ideo­lo­gie und Bewe­gung 1890–1933“, über das die libe­ral­kon­ser­va­ti­ve „Neue Zür­cher Zei­tung“ (2.6.1999) in einer Rezen­si­on so urteilte:

Weiss­manns Abhand­lung ver­sucht eine „Ehren­ret­tung” des Natio­nal­so­zia­lis­mus mit­tels ideo­lo­gi­scher Auf­wer­tung, unter Aus­blen­dung des tota­len Ras­sen­kamp­fes. Er erwähnt zwar die „Schat­ten”, räumt Feh­ler und Män­gel ein, aber behaup­tet noch zual­ler­letzt, stärks­ter Impuls der NS-Ideo­lo­gie sei die Ver­tei­di­gung der Nati­on und die umfas­sen­de sozia­le Inte­gra­ti­on ihrer Glie­der zum Zwe­cke „einer wie auch immer defi­nier­ten Selbst­be­haup­tung” gewe­sen.

Auch wei­te­re Publi­ka­tio­nen von Weiß­mann sind ein­schlä­gig, etwa „Das Haken­kreuz. Sym­bol eines Jahr­hun­derts“ (2006) oder „Die Besieg­ten. Die Deut­schen in der Stun­de des Zusammenbruchs“.

Bevor wir das Kapi­tel zum Runo­lo­gen Weiß­mann schlie­ßen, noch eine scharf­sin­ni­ge Cha­rak­te­ris­tik, die der evan­ge­li­sche Theo­lo­ge Johann Hin­rich Claus­sen vor zwei Jah­ren im „Tages­spie­gel“ (5.3.21) vor­ge­nom­men hat, in der auch die Lie­be Weiß­manns für die Runen erwähnt wird:

Geschmei­dig passt sich Weiß­mann dem „Zeit­geist“ einer ent­na­zi­fi­zier­ten Bun­des­re­pu­blik an, in der aus­drück­li­che Juden­feind­lich­keit geäch­tet ist. Doch man muss nur an der Fas­sa­de sei­ner Tex­te krat­zen, schon stößt man auf die­ses gif­ti­ge Erbe.
Befremd­lich, aber auch pas­send ist, wie inten­siv Weiß­mann sich der Erfor­schung „ger­ma­ni­scher“ Mythen und Sym­bo­le wid­met. Ihnen hat er einen Groß­teil sei­ner Lebens­ar­beits­zeit geop­fert, ohne jedoch zu erklä­ren, was er damit bezweckt. Er muss eigent­lich wis­sen, dass es sich bei Runen, Haken­kreuz oder Irm­in­sul sel­ten um authen­tisch-ger­ma­ni­sche Zei­chen, son­dern um Erfin­dun­gen einer völ­ki­schen Retro-Uto­pie aus den 20er Jah­ren handelt.

Punkt drei: Das Ver­sa­gen der Berufsrichter*innen

Wir unter­stel­len hier ein­mal, dass weder Berufsrichter*innen noch Geschwo­re­ne wuss­ten, wer denn die­ser Runo­lo­ge wirk­lich ist. Woher auch. Viel­leicht der Staats­an­walt, der aber nur eine kur­ze abschät­zi­ge Bemer­kung über ihn mach­te. Wäh­rend der Ver­tei­di­ger und mut­maß­li­che Gesin­nungs­freund Weiß­manns den offi­zi­el­len Sach­ver­stän­di­gen und des­sen Gut­ach­ten schlecht­re­de­te, gab es nie­man­den, der kri­ti­sche Fra­gen zum Runo­lo­gen und des­sen Pri­vat­gut­ach­ten stel­len konn­te. Die Ent­schei­dung, bei­de Schrift­stü­cke, das Gut­ach­ten des Wis­sen­schaf­ters  und das Gerau­ne eines rech­ten Runo­lo­gen, gleich­be­rech­tigt den Geschwo­re­nen für ihre Ent­schei­dungs­fin­dung mit­zu­ge­ben, ist nicht nur eine Fehl­ent­schei­dung. Sie ist eigent­lich ein Skan­dal. Dass sich die Geschwo­re­nen weder für, noch gegen den Ange­klag­ten ent­schei­den woll­ten bzw. konn­ten, ist vor die­sem Hin­ter­grund wenig überraschend.

Anhang: Klei­ne Runen­kun­de von der deut­schen Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bildung

Runen im Nationalsozialismus

Im Natio­nal­so­zia­lis­mus gewann die völ­kisch-eso­te­ri­sche Inter­pre­ta­ti­on der Runen die Ober­hand über eine streng wis­sen­schaft­li­che Beschäf­ti­gung mit jenen. Zwar hat­te der jun­ge Hel­mut Arntz (1912–2007) 1935 ein wis­sen­schaft­li­ches Hand­buch der Runen­kun­de [19] ver­öf­fent­licht – die ers­te umfas­sen­de Dar­stel­lung seit Die Runen­schrift des Dänen Lud­vig Wim­mer (1839–1920) aus dem Jahr 1874 –, aber er wur­de auf­grund sei­ner wis­sen­schaft­li­chen Aus­rich­tung, die sich zwar nicht gegen die NS-„Rassenlehre”, wohl aber gegen die mythi­sche Runen­leh­re rich­te­te, mit Sank­tio­nen von den unter­schied­li­chen NS-Orga­ni­sa­tio­nen belegt und dadurch in sei­ner Leh­re behin­dert, trotz sei­ner Mit­glied­schaft in der NSDAP. Dage­gen kamen eso­te­risch-völ­ki­sche Natio­nal­so­zia­lis­ten wie der öster­rei­chi­sche Vete­ran Karl Maria Wili­gut, bekannt als Weist­hor (1866–1946), der schon als Jugend­li­cher völ­ki­sche Ideen in Buch­form in Umlauf brach­te, durch Himm­lers Gna­den zu Ehren: Wili­gut war bereits 1924 in Öster­reich wegen soge­nann­ter Schi­zo­phre­nie und Mega­lo­ma­nie ent­mün­digt wor­den; bis 1927 befand er sich in der Psych­ia­trie; 1934 bekam er eine Stel­le am „Ras­se- und Sied­lungs­haupt­amt” (des­sen Sym­bol die von List ver­än­der­te Odal-Rune war, s. unten) und wur­de schließ­lich als Mit­glied der SS Lei­ter des dort ange­sie­del­ten „Insti­tuts für Vor- und Früh­ge­schich­te”. Wili­gut beför­der­te den Asen­glau­ben – den Glau­ben an die Ger­ma­nen­göt­ter – und beriet Himm­ler in Fra­gen des Okkul­tis­mus; dane­ben war er ein hef­ti­ger Ver­fech­ter eines ger­ma­ni­schen Ursprungs der Runen und unter­stütz­te die Zeit­schrift der Edda-Gesell­schaft namens „Hagal” (nach der H‑Rune), die aller­dings mehr­mals durch die SS vor dem Ein­ge­hen bewahrt wer­den muss­te. Von Himm­lers Insti­tut „Ahnen­er­be” der SS, unter des­sen Dach u.a. Kunst geraubt und sys­te­ma­tisch KZ-Häft­lin­ge im Zuge von Men­schen­ver­su­chen getö­tet wur­den, ließ sich auch der bis dahin durch­aus seriö­se Runen­for­scher Wolf­gang Krau­se (1895–1970) ver­ein­nah­men, des­sen Ten­denz zur sym­bo­li­schen Deu­tung der Runen den Inter­es­sen der völ­ki­schen Eso­te­ri­ker ent­ge­gen­kam. [20]

Die bekann­tes­te und ver­brei­tets­te Ver­wen­dung einer Rune ist die der dop­pel­ten S‑Rune als Abzei­chen der Waf­fen-SS in den Jah­ren 1933–1945: ss. Die­se wur­de nach der Neu­deu­tung der Runen durch Gui­do von List, die er als Traum­vi­si­on erhal­ten haben woll­te, als „Sie­gru­ne” bezeich­net, obwohl im Älte­ren wie im Jün­ge­ren Fut­hark der Name der Rune mit dem Laut­wert /s/ das Wort für „Son­ne” (*sōwilō bzw. sól) wie­der­gab. Der Begriff „Sie­gru­ne” taucht zwar im Edda­lied Sig­rd­rí­fumál in Stro­phe 6 auf, dürf­te sich hier aber auf die T‑Rune bezie­hen. So hat schon Snor­ri Stur­lu­son im 13. Jahr­hun­dert offen­bar die Stro­phe ver­stan­den (Edda. Gyl­fa­g­in­ning Kap.13), [23] obwohl er den nur in der Sig­rd­rí­fumál vor­kom­men­den Begriff „Sie­gru­ne” selbst gar nicht nennt. Die Dop­pel­schrei­bung der S‑Rune ist heu­te in Deutsch­land gemäß § 86a StGB ver­bo­ten, in Öster­reich ist auch die Ein­fach­schrei­bung der S‑Rune als Zei­chen des „Deut­schen Jung­volks” sowie der ver­bo­te­nen „Akti­ons­front Natio­na­ler Sozialisten/Nationaler Akti­vis­ten” (ANS/NA) strafbar.
Sig-Rune (bpb)
Sig-Rune (bpb)
Eine wei­te­re Rune als Zei­chen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Orga­ni­sa­tio­nen ist die O‑Rune O, die vom Natio­nal­so­zia­lis­mus bis in die Gegen­wart weit ver­brei­tet ist. Die Rune mit dem Laut­wert /o/ ist die letz­te Rune im Älte­ren Fut­hark (im Jün­ge­ren Fut­hark kommt sie nicht mehr vor) und wird dort mit dem erschlos­se­nen Runen­na­men *ōþi­lan „Land, Erb­be­sitz” bezeich­net. Da sie in der jün­ge­ren Runen­rei­he gar nicht vor­kommt, ist eine Deu­tung, nach der sie in der Wikin­ger­zeit Odin oder den Glau­ben an ihn sym­bo­li­siert haben soll, völ­lig abwe­gig. Im Natio­nal­so­zia­lis­mus fin­det sie sich in zwei abge­wan­del­ten For­men: Als Abtei­lungs­zei­chen der erst im Febru­ar 1945 eta­blier­ten 23. SS-Frei­wil­li­gen Pan­zer­gre­na­dier-Divi­si­on „Neder­land” hat die Rune an den unte­ren Enden Pfei­le ange­setzt; als Zei­chen der schon seit 1941 exis­tie­ren­den 7. SS-Frei­wil­li­gen-Gebirgs-Divi­si­on „Prinz Eugen” trug die Rune unten links und rechts auf­wärts gerich­te­te Ansät­ze, eben­so als Sym­bol des „Ras­se- und Sied­lungs­haupt­am­tes” (RuSHA, 1931–1945) der SS. In die­ser zwei­ten Form wird die Rune meist auch heu­te ver­wen­det, abwei­chend von der ursprüng­li­chen Runen­form. In die­ser neu­en Form gehört die jetzt unter dem Namen Odal-Rune geläu­fi­ge Rune auch zu den ver­bo­te­nen Zei­chen gemäß § 86a StGB, sobald sie in Ver­bin­dung mit der „Wiking-Jugend” oder dem „Bund Natio­na­ler Stu­den­ten” (BNS) gebraucht wird. Die­se Rune geht übri­gens als eine der weni­gen nicht auf die Arma­nen-Runen Gui­do von Lists zurück, der sei­ne Runen an der ver­kürz­ten jün­ge­ren Runen­rei­he ori­en­tier­te. „Odal” heißt immer noch eine 1999 gegrün­de­te rechts­extre­me Band, die dem Pagan-Black-Metal zuzu­ord­nen ist. Wel­che Bedeu­tung die Grup­pe der namen­ge­ben­den Rune zuord­net, wird auch auf der Home­page nicht erklärt, wo die Rune selbst übri­gens kei­nes­wegs domi­nant auf­tritt. [25]
Odal-Rune (bpb)
Odal-Rune (bpb)
Das bekann­tes­te natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Zei­chen pseu­do-runi­scher Art ist die Wolfs­an­gel (ein mit­tel­al­ter­li­ches Instru­ment zum Fan­gen von Wöl­fen mit­tels Köder), die zwar zwei­fel­los ein altes Wap­pen-Sym­bol ist, nie­mals aber Teil einer Runen­rei­he war. Die Bezeich­nung „Gibor-Rune” stammt nur von Gui­do von List und ist eine rei­ne Erfin­dung. (In der jün­ge­ren Runen­rei­he gibt es kei­ne G‑Rune mehr, im Älte­ren Fut­hark fin­det sich eine *gebō-Rune G zwar in der Bedeu­tung „Gabe”, aber nie­mals in Form der Wolfs­an­gel). Sie wur­de als Abzei­chen natio­na­lis­ti­scher Jung­mann­schaf­ten schon in den 1930er Jah­ren eben­so wie bei der HJ ver­wen­det, aber auch nach dem Krieg etwa bei der seit 1982 als ver­fas­sungs­feind­lich ver­bo­te­nen Jun­gen Front. Heu­te ist die Wolfs­an­gel in Deutsch­land in Zusam­men­hang mit rechts­extre­mer Pro­pa­gan­da ver­bo­ten. [28] Die Wolfs­an­gel ist in kei­ner Form als Rune über­lie­fert und kann daher auch nicht als sol­che bezeich­net werden.
Wolfsangel (bpb)
Wolfs­an­gel (bpb)

➡️ Der „Reiß­wolf“ vor Gericht: Kurt Scheuch und die NS-Runen

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