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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 16/23: Wankende Wiederbetätigung

Aus dem Rück­blick auf die letz­te Woche ist zu ler­nen: Nicht jede Wie­der­be­tä­ti­gung ist eine. Und die Erstür­mung eines Gebäu­des ist kein Haus­frie­dens­bruch, son­dern nur unbe­fug­tes Betreten.

28. Apr. 2023
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Graz: Win­ken oder Hitlern?
Feldkirch/Vbg: Frei­spruch nach SS-Tattoo
St. Pöl­ten: Blaue Freun­de dür­fen stürmen
Graz: Evan­ge­li­sche Kir­che beschmiert

Graz: Win­ken oder Hitlern?

Wie­der ein­mal wur­de die Pro­ble­ma­tik abge­han­delt, ob eine stram­me Hal­tung ver­bun­den mit dem Anhe­ben des rech­ten Arms um unge­fähr 45 Grad einen Hit­ler­gruß, eine Pro­vo­ka­ti­on oder ein Win­ken an Freun­de dar­stellt. Am 18.4. muss­te sich ein Geschwo­re­nen­se­nat beim Lan­des­ge­richt Graz damit beschäf­ti­gen, ob es sich dabei um Wie­der­be­tä­ti­gung im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes durch den Ange­klag­ten, Fre­de­rik P. (22) gehan­delt hat, als er in illu­mi­nier­tem Zustand in einem Cafe am Gra­zer Frei­heits­platz vor Poli­zis­ten sei­ne Arm­be­we­gun­gen voll­zog. Mit­an­ge­klagt war außer­dem ein Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz, weil die Poli­zei bei der übli­chen Haus­durch­su­chung nach einem begrün­de­ten Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung neben Nazi-Schrott auch ein Samu­rai­schwert und einen Schlag­ring ent­deck­ten. Der Nazi-Schrott wur­de aus der Ankla­ge aus­ge­schie­den, weil er in einer Scha­tul­le, also nicht sicht­bar, abge­legt war. Der Ange­klag­te brach­te aber dafür etwas ande­res in die Ver­hand­lung ein, näm­lich sei­ne Vor­stra­fen: eine ver­such­te Kör­per­ver­let­zung (2020), eine wei­te­re Kör­per­ver­let­zung, gefähr­li­che Dro­hung und Sach­be­schä­di­gung (2018).

Beim Waf­fen­be­sitz ist die Sach­la­ge klar: Der Ange­klag­te bekennt sich schul­dig. Bei der Wie­der­be­tä­ti­gung schaut’s anders aus. Zunächst erklärt sich der Ange­klag­te zu Neo­na­zis. Er ken­ne kei­ne, wür­de mit denen auch nichts unter­neh­men, weil das „Dep­pen“ sind. Das macht er auch in ähn­li­cher Wei­se für Hit­ler und den Natio­nal­so­zia­lis­mus gel­tend. Der Hit­ler war ein Arsch­loch und das gan­ze Regime auch. Den Nazi-Schrott habe er bei einer Räu­mung, bei der er mit­ge­hol­fen habe, erhal­ten und sich gedacht, der sei wert­voll, den kön­ne er gut ver­kau­fen. Mit der Arm­be­we­gung will er sei­nen Freund David zu der Amts­hand­lung mit den Poli­zis­ten her­bei­ge­wun­ken haben. Zeu­ge David glaubt nicht an einen Hit­ler­gruß und will die Arm­be­we­gung damals als Win­ken zum Abschied inter­pre­tiert wis­sen. Der zwei­te Zeu­ge hat bei sei­ner Ein­ver­nah­me vor der Poli­zei die Arm­be­we­gung als pro­vo­zie­ren­de Ges­te inter­pre­tiert. Vor Gericht sieht er eine Abschieds­ges­te. Nach ihm sind dann zwei Poli­zis­ten im Zeu­gen­stand. Bei­de sagen über­ein­stim­mend, dass der Ange­klag­te zuerst sei­nen lin­ken Arm ange­ho­ben habe, dann etwas zurück­ge­tre­ten sei und in stram­mer Hal­tung den rech­ten Arm ange­ho­ben habe – drei Mal. Der eine Poli­zist sah dar­in ein­deu­tig eine Pro­vo­ka­ti­on, der ande­re erklär­te dem Fre­de­rik, dass er damit ein Beschul­dig­ter im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes sei.

Die Wie­der­ga­be der Schluss­plä­doy­ers ist ent­behr­lich. Bis auf den Satz des Ver­tei­di­gers, dass man die Tat vom Täter tren­nen sol­le. Es mag die Ges­te ein Hit­ler­gruß gewe­sen sein, aber Fre­de­rik P. sei kein Nazi, es feh­le der beding­te Vor­satz. Das sahen die Geschwo­re­nen wohl ähn­lich. Beim ille­ga­len Waf­fen­be­sitz stimm­ten sie ein­stim­mig auf schul­dig, bei der Wie­der­be­tä­ti­gung eben­so ein­stim­mig gegen eine Schuld. Die Geld­stra­fe fiel mit 300 Tag­sät­zen zu jeweils 40 Euro (also 12.000 Euro ins­ge­samt) geschmal­zen aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wir dan­ken prozess.report und „VON UNTEN — Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin auf Radio Hel­sin­ki“ für die Prozessbeobachtung!

Feldkirch/Vbg: Frei­spruch nach SS-Tattoo

Hal­lo Vor­arl­berg! Bei die­sem Pro­zess wäre eine Pro­zess­be­ob­ach­tung drin­gend not­wen­dig gewe­sen. War­um? Weil die Medi­en­be­rich­te vie­les offen las­sen. Ange­klagt war ein deut­scher Staats­bür­ger (45) wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung. Ein indi­rek­ter Fund! Auf dem Han­dy eines alten Freun­des, der unter Dro­gen­ein­fluss in eine Poli­zei­kon­trol­le gera­ten war, wur­den belas­ten­de Fotos gefun­den, die den Rücken des Ange­klag­ten zeig­ten. Einen mit SS-Runen und dem Schrift­zug „Mei­ne Ehre heißt Treue“ aus­ge­stal­te­ter Rücken. Die Fotos hat­te der Freund geschos­sen und sie dem Ange­klag­ten wei­ter­ge­lei­tet. Auf dem Han­dy des Ange­klag­ten sind dann drei wei­te­re NS-Inhal­te gefun­den wor­den, die aber – aus wel­chen Grün­den auch immer – nicht Gegen­stand der Ankla­ge gewor­den sind.

Das ange­klag­te Tat­too sei nach Dar­stel­lung der Ver­tei­di­ge­rin uralt. Im Jahr 2002 sei es in Thai­land „im Suff und mit LSD voll­ge­pumpt“ gesto­chen wor­den. „Aus Pro­test“, weil er die Nazis damit lächer­lich machen woll­te, ver­sucht sich der Ange­klag­te in einer etwas selt­sa­men Erklä­rung. War­um er erst nach den Fotos sei­nes Freun­des, also zwan­zig Jah­re spä­ter, das brau­ne Tat­too über­ste­chen habe las­sen? Weil er frü­her kein Geld dafür hat­te, so der Ange­klag­te. Schließ­lich sei er damals wegen sei­nes Ver­suchs, nach Tai­wan Dro­gen ein­zu­schmug­geln, zu einer lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt wor­den, von der er 13 Jah­re in Tai­wan und wei­te­re drei Jah­re in Deutsch­land absit­zen muss­te. Das Über­ste­chen des Tat­toos hab er im Novem­ber des Vor­jah­res begon­nen, mitt­ler­wei­le sei der brau­ne Dreck voll­kom­men durch ein neu­es Tat­too überdeckt.

Die Geschwo­re­nen nah­men ihm sei­ne Erklä­run­gen ab – der Frei­spruch ist bereits rechtskräftig.

Quel­len: neue.at, 21.04.23 und vol.at, 21.4.23

St. Pöl­ten: Blaue Freun­de dür­fen stürmen

War es ein Vor­griff auf die schwarz­blaue Koali­ti­on in Nie­der­ös­ter­reich? Oder doch ein unfreund­li­cher Akt von den Freun­den der FPÖ, als sie am Wahl­tag für den nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Land­tag (29.1.23) die Par­tei­zen­tra­le der ÖVP NÖ in St. Pöl­ten besetz­ten, dort auf das Dach klet­ter­ten, meh­re­re Rauch­töp­fe ent­zün­de­ten und ein Ban­ner mit der Auf­schrift „Poli­ti­ker ein­sper­ren, gren­zen zusper­ren“ entrollten?

Ein iden­ti­tä­res Trio muss­te sich am 20.4. des­we­gen wegen des Ver­dachts des Haus­frie­dens­bru­ches vor dem Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten ver­ant­wor­ten. Einer der Ange­klag­ten durf­te, zum Motiv befragt, treu­her­zig flö­ten: „Wir sind mit der der­zei­ti­gen Grenz­po­li­tik unzu­frie­den, woll­ten medi­en­wirk­sam dar­auf auf­merk­sam machen.“ (Kurier, 21.4.23)

Unzu­frie­den mit der der­zei­ti­gen Grenz­po­li­tik sind sie also, die bra­ven Iden­ti­tä­ren. Wenn‘s wei­ter nichts ist, oder? Unzu­frie­den sind ja auch ihre Freun­de, die Blau­en und deren neue Freun­de, die Schwar­zen und Tür­ki­sen. Unzu­frie­den mit der der­zei­ti­gen Grenz­po­li­tik sind aller­dings auch ihre Geg­ner, die Lin­ken, Grü­nen, Sozi­al- und sons­ti­gen Demokrat*innen. Aber die machen nicht nach ihrem Frei­spruch ein „White Power“-Zeichen wie das einer vom Trio für das iden­ti­tä­re Grup­pen­fo­to mach­te. Also sind sie nicht bloß Unzu­frie­de­ne, son­dern wasch­ech­te Ras­sis­ten. Ob der mit dem Hand­zei­chen auch der war, der der Jus­tiz bereits mit NS-Pos­tings auf­ge­fal­len ist? Der Rich­ter fäll­te übri­gens laut „Kurier“ einen „kla­ren Frei­spruch“: Es war nur unbe­fug­tes Betreten.

Graz: Evan­ge­li­sche Kir­che beschmiert

Die Fas­sa­de der evan­ge­li­schen Kreuz­kir­che in Graz-Lend wur­de – pas­send zum 20.4. – mas­siv mit brau­nen und ande­ren dümm­li­chen Sym­bo­len beschmiert. Die Gra­zer Poli­zei mel­det dazu:

Gegen 13:40 Uhr wur­de bei der Poli­zei die Anzei­ge erstat­tet, dass bei einer Kir­che ein Graf­fi­ti-Spray­er am Werk sei. Bei den sofor­ti­gen Ermitt­lun­gen konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass das Got­tes­haus groß­flä­chig mit zahl­rei­chen, teils poli­tisch bzw. reli­gi­ös moti­vier­ten Schrift­zü­gen ver­un­stal­tet war. Die Schrift­zü­ge waren mit einem schwar­zen Spray auf die Mau­er und den Boden des Gebäu­des gesprüht wor­den. Ein 26-Jäh­ri­ger aus dem Bezirk Wie­ner-Neu­stadt-Land (NÖ) konn­te im dor­ti­gen Bereich wahr­ge­nom­men wer­den. Auf­grund von vor­han­de­nen Tat­mit­teln in unmit­tel­ba­rer Nähe und Zeu­gen­hin­wei­sen konn­te die­se Per­son glaub­haft der Täter­schaft beschul­digt und vor­läu­fig fest­ge­nom­men wer­den. Wei­ters dürf­te der Beschul­dig­te im Anschluss an die Spray­ak­ti­on auch pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de gezün­det haben. Die Höhe des ent­stan­de­nen Sach­scha­dens ist noch nicht bekannt. Zur Tat­hand­lung ist der Beschul­dig­te gestän­dig, bezüg­lich der genau­en Tat­um­stän­de und Motiv­la­ge lau­fen die Ermitt­lun­gen. (LPD Stei­er­mark via kriminalfall.at, 20.4.23)

SS-Runen, "88", "666" auf Grazer Kreuzkirche (@ David Pichler)
SS-Runen, „88”, „666” auf Gra­zer Kreuz­kir­che (@ David Pichler)

Der Scha­den wird auf über 40.000 Euro geschätzt. Die Kreuz­kir­che in Graz-Lend wur­de zuletzt 2020 atta­ckiert.

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