Bez. Feldkirch/Vbg: Antifaschisten ein Messer in den Hals stechen
Bez. Eisenstadt: Illegales Sturmgewehr aus Bundesheer-Beständen
Bez. Oberwart-Eisenstadt/B: NS aus Schulunterricht ausgeklammert
Bez. Bregenz/Feldkirch: Hitlergruß statt Mahlzeit
Bez. Feldkirch/Vbg: Antifaschisten ein Messer in den Hals stechen
Mit erst 15 Jahren hatte sich der Angeklagte schon einen Prozess, der letzte Woche über die Bühne ging, nach dem Verbotsgesetz einhandelt. Es waren 22 Postings in WhatsApp-Gruppen mit den Namen „Bürgerwehr Deutschland“, „Deutsches Reich“ und „Division Österreich“, die zur Anklage geführt haben.
Demnach hat er etwa mehrfach „Heil Hitler!“ geschrieben, sich in Reimform über den Völkermord an Juden lustig gemacht, Hakenkreuze gepostet und einem Antifaschisten angedroht, ihm ein Messer in den Hals zu stechen. (…) Auch gegen Teilnehmer aus anderen Bundesländern wurde nach dem Verbotsgesetz ermittelt. (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 17.5.22, S. 17)
Der heute 17-Jährige bedauerte seine Postings, erhielt aber nach einem Schuldspruch bereits rechtskräftige vier Monate Haft bedingt und eine unbedingte Geldstrafe über 2.250 Euro samt verpflichtender Bewährungshilfe.
Bez. Eisenstadt: Illegales Sturmgewehr aus Bundesheer-Beständen
Gleich 419 Fotos und 23 Videos mit NS-Inhalten waren auf dem Handy des 35-Jährigen aus dem Bezirk Eisenstadt gespeichert, Einschlägiges habe er via Facebook und WhatsApp verschickt. Der Mann musste sich deshalb in der vorvorigen Woche im Eisenstädter Landesgericht einfinden. Zudem wurden Nazi-Devotionalien bei ihm gefunden: „Hitlerbilder, Hakenkreuzfahnen, Dolche mit Hakenkreuzemblem, Porträts von Adolf Hitler und fünf Ausgaben von dessen Buch ‚Mein Kampf‘“ (BVZ 19.5.22, S. 34). Das sei aus „historischem Interesse“, die „Mein Kampf“-Exemplare bloß verschiedene Ausgaben, die er gesammelt habe.
Offenbar war es kein Thema, wie es möglich war, dass der Angeklagte, Mitglied eines Schützenvereins, auch ein Sturmgewehr, bei dem die Nummer herausgeschliffen war, aus Bundesheer-Beständen abzweigen konnte. Der Mann wurde schuldig gesprochen und fasste 16 Monate Haft unbedingt und 3.600 Euro Geldstrafe unbedingt aus.
Ob der Fall mit dem Wiederbetätigungsskandal rund um den Schützenverein „Rotenturm“ zu tun hat, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor.
Bez. Oberwart-Eisenstadt/B: NS aus Schulunterricht ausgeklammert
Was finden Leute daran, die widerwärtige Nazi-Nachrichten verschicken, aber mit der Ideologie rein gar nichts zu tun haben wollen, so etwas dennoch zu tun? Der Angeklagte aus dem Bezirk Oberwart, Akademiker und als Prokurist für mehrere Unternehmen tätig, hatte dafür jedenfalls eine interessante Erklärung: Die NS-Zeit sei aus dem Schulunterricht ausgeklammert gewesen. Deshalb habe er „unbedacht“ an einen Kärntner Freund, der bereits 2020 wegen Wiederbetätigung verurteilt worden und über dessen Handy der braune Nachrichtenaustausch mit dem Burgenländer aufgeflogen war, „Darstellungen von Adolf Hitler, Abbildungen des Hakenkreuzes und antisemitisches Gedankengut verschickt. (…) Den Kärntner habe er als Waffenexperten kennengelernt. ‚Ich bekam von ihm ähnliches Bildmaterial und habe entsprechend Bilder retourniert.‘“ (BVZ, 19.5.22, S. 34)
Die Geschworenen sprachen den Burgenländer schuldig, er kassierte 13 oder 14 Monate (die BVZ nennt beide Zahlen) Haft auf Bewährung und 4.500 Euro Strafe unbedingt – nicht rechtskräftig.
Bez. Bregenz/Feldkirch: Hitlergruß statt Mahlzeit
Der heute 47-jährige Deutsche, der in Feldkirch auf der Anklagebank saß, weist eine einschlägige Sozialisierung auf: Er war in seinen jungen Jahren Hooligan und schloß sich dann in Vorarlberg „Blood & Honour“ an. Mit alledem habe er nichts mehr zu tun, er hätte die Neonazi-Gruppierung 2014 verlassen und alle Kontakte abgebrochen. Seine mittlerweile von ihm geschiedene Ehefrau berichtet allerdings anderes.
Nach ihrer Aussage waren häusliche Gewalt, rassistische Äußerungen sowie das permanente Verherrlichen von Hitler der Grund für die Trennung gewesen. Sie habe es einfach nicht mehr ausgehalten. Er habe sie gestalkt, ihr verboten bei einem multi-kulturellen Fest in ihrer Wohnsitzgemeinde mitzuarbeiten. Vor dem Essen habe er am Mittagstisch oft zum Hitlergruß angesetzt, KZ-Einrichtungen geleugnet und immer wieder von ethnischen Säuberungen gesprochen. Wenn er aggressiv gelaunt gewesen sei, habe er mit der Faust auf den Tisch geschlagen und gemeint: „Blut und Ehre sind das Allerwichtigste!“ Außerdem habe er geprahlt, dass es bei derartigen Gruppen heißt: „Einmal Mitglied, immer Mitglied“. (Vorarlberger Nachrichten, 19.5.22)
Da die Ex-Frau offenbar überzeugender war als der Angeklagte, entschieden sich die Geschworenen für einen Schuldspruch. Das Urteil: neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe über 5.400 Euro unbedingt. Obwohl die Verteidigerin auf Freispruch plädiert hatte, nahm der Angeklagte das Urteil an. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhob, ist das Urteil rechtskräftig.