Wien: „Stolzer Neonazi“ mit 18 Vorstrafen
Klagenfurt: Attacke auf Sachverständigen bei Wiederbetätigungsprozess
Salzburg: Holocaustverharmlosung wegen Lebenskrise
Wien: „Stolzer Neonazi“ mit 18 Vorstrafen
18 Vorstrafen. diese in braunen Kreisen symbolträchtige Zahl muss der 34-jährige Deutsche, der 2018 nach Wien übersiedelt war, nun wohl zugunsten der nichtssagenden 19 eintauschen müssen. Er hatte am 15. Oktober 2021 mit einer 28-jährigen Österreicherin vor dem Eingang des Wiener AKH für Aufsehen gesorgt (https://www.stopptdierechten.at/2021/10/18/wochenschau-kw-41–21/#wien): Beide sollen zuerst einen aus Indien stammenden Zeitungsverkäufer beschimpft und bedroht haben – begleitet von Heil Hitler-Rufen und „‚Du weißt, was sie damals mit dir gemacht hätten’. Dabei zeigte er den Hitlergruß und drohte dem gebürtigen Inder mit der Faust der anderen Hand. Als sich dieser bückte, um die Zeitung aufzuheben, schrie der gewaltbereite Aggressor: ‚Wenn du dich bückst, trete ich dir den Schädel ein.’“ (APA via kleinezeitung.at, 21.2.22)
Ein Arzt, der dazwischen gegangen ist, konnte Schlimmeres verhindern. „Tatsächlich ließ das Pärchen — die Frau hatte laut Anklage ebenfalls Nazi-Parolen skandiert — von dem Zeitungsverkäufer ab. Sie hätten ihm gegenüber allerdings noch erklärt, ‚stolze Neonazis‘ zu sein, bemerkte der Arzt am Ende seiner Zeugenbefragung.“ (APA) Danach randalierte das Paar in ähnlicher Weise gegenüber zwei Securitys, die die beiden nicht ins Gebäude ließen.
Der Deutsche gab an, unter einem heftigen Alkoholproblem zu leiden, ein Sachverständiger attestierte ihm zwar Zurechnungsfähigkeit, meinte jedoch „Schädigungen des Gehirns“ feststellen zu können, weswegen dem Angeklagten eine Einweisung in eine Anstalt droht. Der Prozess wurde aufgrund der Einvernahme weiterer Zeigen vertagt, gegen die beteiligte Frau wird separat verhandelt.
Klagenfurt: Attacke auf Sachverständigen bei Wiederbetätigungsprozess
Er ist das, was umgangssprachlich klassisch als „ein armer Hund“ bezeichnet würde: Die Argumentation, schweres Schicksal, Drogen, Alkohol kennen wir inzwischen zu Genüge aus diversen Prozessen zum Verbotsgesetz. Sie dienen oft als billige Ausrede. Der 53-jährige Angeklagte, der in der letzten Woche vor dem Klagenfurter Landesgericht stand, scheint jedoch tatsächlich unter enormen psychischen Druck zu stehen, zumal er, wie im Prozess erwähnt wurde, zu den Opfern des Kinderpsychiaters Franz Wurst zählt.
Der Angeklagte hatte aus dem Fenster seiner Wohnung Nachbarn und Passant*innen beschimpft und bedroht und gerufen, dass er sie, wäre er Hitler, vergasen würde. Ein Sachverständiger sollte nun die Zurechnungsfähigkeit des Mannes beurteilen. Der Angeklagte versuchte während des Prozesses, den Gutachter körperlich zu attackieren, der sich jedoch erfolgreich wehren konnte.
Der Gutachter erörterte nach dem Zwischenfall, den Mann für zurechnungsfähig zu halten, wenn er medikamentös richtig eingestellt wäre. Ohne Behandlung sei er
eine Gefahr für die Gesellschaft. Dem widersprach der Verteidiger des Angeklagten, Philipp Tschernitz. Vor allem auch, weil sich das Gutachten des Sachverständigen in sich widerspreche. Er geht davon aus, dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig sei.
Tschernitz betonte, sein Mandant habe sich nicht unter Kontrolle, wie sich mehrfach gezeigt habe. Dies liege unter anderem daran, dass er als Kind beim Psychiater Franz Wurst Patient gewesen sei, was seine Entwicklung beeinträchtigt habe. Wurst, langjähriger Primarius am Klinikum Klagenfurt, war im Dezember 2002 wegen des Missbrauchs zahlreicher Kinder zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte bat unter Tränen darum, nicht wieder in eine Anstalt eingewiesen zu werden, das halte er nicht aus. Ein vom Verteidiger gefordertes Ergänzungsgutachten wurde von Seiten des Gerichts abgewiesen. (kaernten.orf.at, 22.2.22)
Der Staatsanwalt erweiterte während des Prozesses die Anklage, der Richter verhängte eine Untersuchungshaft. „Als Richter Liebhauser-Karl verkündete, der Angeklagte werde festgenommen, nahm dieser seine Kappe ab und flehte das Gericht an, ihn nicht festzunehmen. Als dies nichts half, schrie er erneut, alle gehörten vergast.“
Das nicht rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Gefängnis und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Salzburg: Holocaustverharmlosung wegen Lebenskrise
Sie hat schon länger vor der Pandemie ihre esoterischen Ergüsse zum Besten gegeben, mit Corona scheint sie dann Fahrt aufgenommen zu haben. Spätestens seither lässt die 61-jährige Salzburgerin nichts mehr aus. Ihr Repertoire, das sie auf allen möglichen Plattformen unter verschiedenen Accounts verbreitet, reicht von QAnon über Ken Jebsen, Oliver Janich bis zu vielen anderen Verschwörungserzählern. Kein Wunder also, dass ihre Podcasts und Videos auch in anderen Schwurbelkanälen Hochsaison haben.
In der letzten Woche musste sich die pensionierte Kunsthistorikerin jedoch auf ihr fremdes Terrain begeben, nämlich ins Landesgericht Salzburg.
Die Frau soll im Jahr 2020 in Videos, die sie auf Kommunikationsplattformen veröffentlichte, erklärt haben, dass im Holocaust nicht mehr als 600.000 Juden ermordet worden seien. Zudem habe die Frau laut Anklage Juden als „Wurzel allen Bösen” bezeichnet. (…) Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, sie habe in einem Beitrag unter dem Titel „Das Geschäft mit Leben und Tod” behauptet, dass Menschen, die angeblich an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben seien, nicht an Corona gelitten hätten, sondern es seien die Leichen zu Corona-Toten „umetikettiert” worden. Dasselbe sei auch nach dem Zweiten Weltkrieg geschehen. 1,6 Millionen Deutsche, die nach Meinung der Angeklagten unter den Besatzern umgekommen seien, hätte man zu Opfern des Nationalsozialismus ebenfalls „umetikettiert”, um die Zahl der ermordeten Juden zu erhöhen. Tatsächlich seien es nicht mehr als 600.000 jüdische Opfer gewesen.
Und indem die Salzburgerin in einem Video die Juden als „Wurzel allen Übels” bezichtigt und von einer „satanischen Kultgemeinschaft” gesprochen habe, habe sie in Kauf genommen, Hassgefühle gegen Juden aufkommen zu lassen, also zu Hass gegen diese Menschen aufzustacheln. (APA via salzburg24.at, 23.2.22)
Vor Gericht meinte die Frau, dass sie jetzt anderer Meinung sei, es sich um „eine Plauderei“ gehandelt habe und dass das ohnehin niemand als Hetze und Eintreten für den Nationalsozialismus aufgefasst habe. Im Übrigen habe sie sich damals in einer tiefen Lebenskrise befunden. Das bereits rechtskräftige Urteil: 15 Monate bedingt.

Nun kann sie sich weiter ihren Hirngespinsten widmen, Stoff dafür – etwa Putin-Propaganda – findet sie gerade dieser Tage genug. Zu ihren derzeitigen Lieblingskanälen zählen Monika Donner und „Neues aus Russland“. Aber weil sie mit dem Krieg in der Ukraine nicht ausgelastet scheint, widmet sie sich am 28. Februar neonazistischen Trigger-Orten: Dresden und den Rheinwiesen-Lagern – und sucht dort nach „Leylinien” und Geheimnissen, die unter den „Blutackern” begraben worden seien. Möglicherweise ist sie noch immer oder schon wieder in einer tiefen Lebenskrise?
