Wochenschau KW 8/22 (Teil 1)

Dies­mal: Drei Prozesse wegen Wieder­betä­ti­gung, drei Angeklagte mit psy­chis­chen Prob­le­men, davon ein­er in Salzburg gegen eine Kun­sthis­torik­erin, die sich der hochgr­a­di­gen Schwurbelei ver­schrieben hat. Dabei ver­harm­loste sie den Holo­caust und beze­ich­nete Juden als „Wurzel allen Übels“. Ihre Erk­lärung: Sie sei damals in ein­er „tiefen Leben­skrise“ gewe­sen. Nach ihrer Verurteilung schwurbelt sie munter weit­er und teilt in den let­zten Tagen mit Hochdruck Pro-Putin-Propaganda.

Wien: „Stolz­er Neon­azi“ mit 18 Vorstrafen
Kla­gen­furt: Attacke auf Sachver­ständi­gen bei Wiederbetätigungsprozess
Salzburg: Holo­caustver­harm­lo­sung wegen Lebenskrise

Wien: „Stolz­er Neon­azi“ mit 18 Vorstrafen

18 Vorstrafen. diese in braunen Kreisen sym­bol­trächtige Zahl muss der 34-jährige Deutsche, der 2018 nach Wien über­siedelt war, nun wohl zugun­sten der nichtssagen­den 19 ein­tauschen müssen. Er hat­te am 15. Okto­ber 2021 mit ein­er 28-jähri­gen Öster­re­icherin vor dem Ein­gang des Wiener AKH für Auf­se­hen gesorgt (https://www.stopptdierechten.at/2021/10/18/wochenschau-kw-41–21/#wien): Bei­de sollen zuerst einen aus Indi­en stam­menden Zeitungsverkäufer beschimpft und bedro­ht haben – begleit­et von Heil Hitler-Rufen und „‚Du weißt, was sie damals mit dir gemacht hät­ten’. Dabei zeigte er den Hit­ler­gruß und dro­hte dem gebür­ti­gen Inder mit der Faust der anderen Hand. Als sich dieser bück­te, um die Zeitung aufzuheben, schrie der gewalt­bere­ite Aggres­sor: ‚Wenn du dich bückst, trete ich dir den Schädel ein.’“ (APA via kleinezeitung.at, 21.2.22)

Ein Arzt, der dazwis­chen gegan­gen ist, kon­nte Schlim­meres ver­hin­dern. „Tat­säch­lich ließ das Pärchen — die Frau hat­te laut Anklage eben­falls Nazi-Parolen skandiert — von dem Zeitungsverkäufer ab. Sie hät­ten ihm gegenüber allerd­ings noch erk­lärt, ‚stolze Neon­azis‘ zu sein, bemerk­te der Arzt am Ende sein­er Zeu­gen­be­fra­gung.“ (APA) Danach ran­dalierte das Paar in ähn­lich­er Weise gegenüber zwei Secu­ri­tys, die die bei­den nicht ins Gebäude ließen. 

Der Deutsche gab an, unter einem hefti­gen Alko­hol­prob­lem zu lei­den, ein Sachver­ständi­ger attestierte ihm zwar Zurech­nungs­fähigkeit, meinte jedoch „Schädi­gun­gen des Gehirns“ fest­stellen zu kön­nen, weswe­gen dem Angeklagten eine Ein­weisung in eine Anstalt dro­ht. Der Prozess wurde auf­grund der Ein­ver­nahme weit­er­er Zeigen vertagt, gegen die beteiligte Frau wird sep­a­rat verhandelt.

Kla­gen­furt: Attacke auf Sachver­ständi­gen bei Wiederbetätigungsprozess

Er ist das, was umgangssprach­lich klas­sisch als „ein armer Hund“ beze­ich­net würde: Die Argu­men­ta­tion, schw­eres Schick­sal, Dro­gen, Alko­hol ken­nen wir inzwis­chen zu Genüge aus diversen Prozessen zum Ver­bots­ge­setz. Sie dienen oft als bil­lige Ausrede. Der 53-jährige Angeklagte, der in der let­zten Woche vor dem Kla­gen­furter Lan­des­gericht stand, scheint jedoch tat­säch­lich unter enor­men psy­chis­chen Druck zu ste­hen, zumal er, wie im Prozess erwäh­nt wurde, zu den Opfern des Kinderpsy­chi­aters Franz Wurst zählt.

Der Angeklagte hat­te aus dem Fen­ster sein­er Woh­nung Nach­barn und Passant*innen beschimpft und bedro­ht und gerufen, dass er sie, wäre er Hitler, ver­gasen würde. Ein Sachver­ständi­ger sollte nun die Zurech­nungs­fähigkeit des Mannes beurteilen. Der Angeklagte ver­suchte während des Prozess­es, den Gutachter kör­per­lich zu attack­ieren, der sich jedoch erfol­gre­ich wehren konnte.

Der Gutachter erörterte nach dem Zwis­chen­fall, den Mann für zurech­nungs­fähig zu hal­ten, wenn er medika­men­tös richtig eingestellt wäre. Ohne Behand­lung sei er 

eine Gefahr für die Gesellschaft. Dem wider­sprach der Vertei­di­ger des Angeklagten, Philipp Tscher­nitz. Vor allem auch, weil sich das Gutacht­en des Sachver­ständi­gen in sich wider­spreche. Er geht davon aus, dass sein Man­dant nicht zurech­nungs­fähig sei.
Tscher­nitz betonte, sein Man­dant habe sich nicht unter Kon­trolle, wie sich mehrfach gezeigt habe. Dies liege unter anderem daran, dass er als Kind beim Psy­chi­ater Franz Wurst Patient gewe­sen sei, was seine Entwick­lung beein­trächtigt habe. Wurst, langjähriger Pri­mar­ius am Klinikum Kla­gen­furt, war im Dezem­ber 2002 wegen des Miss­brauchs zahlre­ich­er Kinder zu 17 Jahren Haft verurteilt wor­den. Der Angeklagte bat unter Trä­nen darum, nicht wieder in eine Anstalt eingewiesen zu wer­den, das halte er nicht aus. Ein vom Vertei­di­ger gefordertes Ergänzungsgutacht­en wurde von Seit­en des Gerichts abgewiesen. (kaernten.orf.at, 22.2.22)

Der Staat­san­walt erweit­erte während des Prozess­es die Anklage, der Richter ver­hängte eine Unter­suchung­shaft. „Als Richter Lieb­hauser-Karl verkün­dete, der Angeklagte werde festgenom­men, nahm dieser seine Kappe ab und fle­hte das Gericht an, ihn nicht festzunehmen. Als dies nichts half, schrie er erneut, alle gehörten vergast.“

Das nicht recht­skräftige Urteil: zwei Jahre Gefäng­nis und Ein­weisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Salzburg: Holo­caustver­harm­lo­sung wegen Lebenskrise

Sie hat schon länger vor der Pan­demie ihre eso­ter­ischen Ergüsse zum Besten gegeben, mit Coro­na scheint sie dann Fahrt aufgenom­men zu haben. Spätestens sei­ther lässt die 61-jährige Salzburg­erin nichts mehr aus. Ihr Reper­toire, das sie auf allen möglichen Plat­tfor­men unter ver­schiede­nen Accounts ver­bre­it­et, reicht von QAnon über Ken Jeb­sen, Oliv­er Janich bis zu vie­len anderen Ver­schwörungserzäh­lern. Kein Wun­der also, dass ihre Pod­casts und Videos auch in anderen Schwurbelka­nälen Hoch­sai­son haben.

In der let­zten Woche musste sich die pen­sion­ierte Kun­sthis­torik­erin jedoch auf ihr fremdes Ter­rain begeben, näm­lich ins Lan­des­gericht Salzburg.

Die Frau soll im Jahr 2020 in Videos, die sie auf Kom­mu­nika­tion­splat­tfor­men veröf­fentlichte, erk­lärt haben, dass im Holo­caust nicht mehr als 600.000 Juden ermordet wor­den seien. Zudem habe die Frau laut Anklage Juden als „Wurzel allen Bösen” beze­ich­net. (…) Die Staat­san­waltschaft wirft ihr vor, sie habe in einem Beitrag unter dem Titel „Das Geschäft mit Leben und Tod” behauptet, dass Men­schen, die ange­blich an den Fol­gen ein­er Coro­na-Infek­tion gestor­ben seien, nicht an Coro­na gelit­ten hät­ten, son­dern es seien die Leichen zu Coro­na-Toten „umetiket­tiert” wor­den. Das­selbe sei auch nach dem Zweit­en Weltkrieg geschehen. 1,6 Mil­lio­nen Deutsche, die nach Mei­n­ung der Angeklagten unter den Besatzern umgekom­men seien, hätte man zu Opfern des Nation­al­sozial­is­mus eben­falls „umetiket­tiert”, um die Zahl der ermorde­ten Juden zu erhöhen. Tat­säch­lich seien es nicht mehr als 600.000 jüdis­che Opfer gewesen.
Und indem die Salzburg­erin in einem Video die Juden als „Wurzel allen Übels” bezichtigt und von ein­er „satanis­chen Kult­ge­mein­schaft” gesprochen habe, habe sie in Kauf genom­men, Has­s­ge­füh­le gegen Juden aufkom­men zu lassen, also zu Hass gegen diese Men­schen aufzus­tacheln. (APA via salzburg24.at, 23.2.22)

Vor Gericht meinte die Frau, dass sie jet­zt ander­er Mei­n­ung sei, es sich um „eine Plaud­erei“ gehan­delt habe und dass das ohne­hin nie­mand als Het­ze und Ein­treten für den Nation­al­sozial­is­mus aufge­fasst habe. Im Übri­gen habe sie sich damals in ein­er tiefen Leben­skrise befun­den. Das bere­its recht­skräftige Urteil: 15 Monate bedingt.

C.T. teilt Donner zu Ukraine: "God bless you, Putin!"

C.T. teilt Don­ner zu Ukraine: „God bless you, Putin!”

Nun kann sie sich weit­er ihren Hirnge­spin­sten wid­men, Stoff dafür – etwa Putin-Pro­pa­gan­da – find­et sie ger­ade dieser Tage genug. Zu ihren derzeit­i­gen Lieblingskanälen zählen Moni­ka Don­ner und „Neues aus Rus­s­land“. Aber weil sie mit dem Krieg in der Ukraine nicht aus­ge­lastet scheint, wid­met sie sich am 28. Feb­ru­ar neon­azis­tis­chen Trig­ger-Orten: Dres­den und den Rhein­wiesen-Lagern – und sucht dort nach „Leylin­ien” und Geheimnis­sen, die unter den „Blu­tack­ern” begraben wor­den seien. Möglicher­weise ist sie noch immer oder schon wieder in ein­er tiefen Lebenskrise?

C.T. schwurbelt auf Okitalk zu Dresden und Rheinwiesen-Lagern

C.T. schwurbelt auf Okitalk zu Dres­den und Rheinwiesen-Lagern