Eine „schneidige“ Rede und viel brauner „Humor”

„Geschmack­los“ zählte wohl zu den häu­fig­sten Wörtern, die im gestri­gen Prozess eines ehe­ma­li­gen Wiener RFS-Funk­tionärs und Burschen­schafters fie­len. Der war mit ein­er Anklage nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g) kon­fron­tiert. Der Aus­lös­er: eine durch das DÖW angezeigte Rede, die der Angeklagte im Zuge eines „Couleur­bum­mels“ an einem 8. Mai an der Rampe der Wiener Uni zum Besten gegeben hat­te. Doch da kam noch viel mehr nach. Ein Prozessbericht.

Es war kalt im Schwurg­erichtssaal der Wiener Lan­des­gerichts, die Fen­ster waren vor Prozess­be­ginn pan­demiebe­d­ingt geöffnet, einige Geschworene mussten sich Jack­en holen, bevor es los­ge­hen kon­nte. Ob es dem Angeklagten kalt oder heiß oder bei­des war, wis­sen wir nicht, angenehm war es für ihn mit Sicher­heit nicht.

Der studierte Jurist, der sich peniblen Befra­gun­gen unterziehen musste, war bis­lang unbescholten, aber durch seine vorheri­gen poli­tis­chen Aktiv­itäten in Deutsch­land und dann in Öster­re­ich nicht ganz unbekan­nt: Mit­glied ein­er Wiener Burschen­schaft, die das DÖW als recht­sex­trem lis­tet, Mit­glied im Vor­stand der Gesellschaft für freie Pub­lizis­tik, die vom deutschen Ver­fas­sungss­chutz als „größte recht­sex­treme Kul­turvere­ini­gung“ beze­ich­net wurde, Mit­glied und Funk­tionär ein­er lokalen deutschen recht­sex­tremen Partei und schließlich auch hoher Funk­tionär im RFS Wien.

Im Mit­telpunkt des ersten Prozessteiles stand eine pathos­ge­ladene öffentliche Rede, die am 8. Mai 2019 vom Press­eser­vice Wien doku­men­tiert wor­den war und zu ein­er Anzeige durch das DÖW geführt hat­te. Dort, am Ende des „Couleur­bum­mels“, der von der Staat­sop­er zur Uni Wien führte, betrauerte der Burschen­schafter die „Opfer“ aus der Wehrma­cht, rez­i­tierte Aufze­ich­nun­gen des bel­gis­chen „Zeitzeu­gen“ und SS-Offizier Léon Degrelle und Pas­sagen aus dem let­zten Wehrma­chts­bericht vom 9. Mai 1945. Dem gegenüber stellte er mit Blick auf das „Fest der Freude“ am Helden­platz jene, die den 8. Mai als Tag der Befreiung bege­hen: „Und dann gibt es eine kleine aggres­sive has­ser­füllte Min­der­heit die Freuden­feste feiert und auf den Gräbern unser­er Gefal­l­enen tanzt.“ 

Vor Gericht recht­fer­tigte der Beschuldigte die Auswahl der Des­grelle-Zitate damit, dass sie Zeug­nis für die Idee eines vere­in­ten Europa seien – eine Argu­men­ta­tion, die ver­mut­lich nicht nur die vor­sitzende Rich­terin nicht nachvol­lziehen kon­nte. Er habe eine „schnei­di­ge“ Rede hal­ten wollen, würde es jet­zt in dieser Form aber nicht mehr tun, gab der Angeklagte an. Aus der Wiener Burschen­schaft sei er im Übri­gen nach der Haus­durch­suchung aus­ge­treten, um Schaden von ihr abzuwenden.

Min­destens so schw­er in der Anklage wogen aber auch die Funde, die im Zuge der Razz­ia Anfang Dezem­ber 2019 sichergestellt wor­den waren: im Schlafz­im­mer ein­schlägige Büch­er und Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­alien (etwa vom Ver­sand des deutschen Neon­azi Tom­my Frenck „Druck18“) und Dateien auf Handys und Lap­top. Ein Handy war dem Angeklagten just am Lan­des­gericht Wien abgenom­men wor­den, denn dort absolvierte der Jurist ger­ade sein Gericht­sprak­tikum, das er danach unfrei­willig been­den musste.

Mit den diversen Chat­nachricht­en hat­te sich der Beschuldigte einzeln auseinan­derzuset­zen – was er in oft ausufer­n­den Erk­lärungsver­suchen, die zwis­chen Schuldein­beken­nt­nis­sen und vielfach, er habe es als Satire, als schwarzen Humor, als amüsant emp­fun­den, pen­del­ten: warum er etwa in eine Chat­gruppe mit deutschen Verbindungs- und Stu­di­enkol­le­gen „HKNKRZ“ gepostet hat­te, weit­ere Nachricht­en mit NS-Codes wie 1488 und 420 oder ein Hitler­bild mit dem Text „Du bringst Hitze in mein Leben“ oder „Sieg Heil“, das er beim Burschen­tag in Eise­nach in eine Gruppe geschickt hat­te, nach­dem er seine let­zte Prü­fung im Rah­men des Jus-Studi­ums bestanden hat­te. Auf die Frage eines Neben­richters, warum er nicht ein­fach „geschafft“ gepostet hat­te, fiel dem Angeklagten keine Antwort ein, zumin­d­est keine, die ihn ent­lastet hätte. Selb­st der Vertei­di­ger nan­nte die Nachricht­en „ein­deutig geschmack­los“, eingewen­det wurde nur, dass manche aus dem Aus­land gesendet wor­den waren und damit strafrechtlich nicht rel­e­vant seien.

Die im Prozess mehrfach aufge­wor­fene Frage, wo er denn jet­zt poli­tisch ste­he, beant­wortete der Angeklagte eben­falls nicht ein­deutig: Er sei „recht­skon­ser­v­a­tiv“, die Gren­ze zu „recht­sradikal“ sei jedoch „fließend“ räumte er gle­ichzeit­ig ein. Er habe sich selb­st nie als Nazi emp­fun­den, „aber vielle­icht habe ich mich bel­o­gen”. Er sei in einem Nach­denkprozess und ver­suche nun auch die Per­spek­tive von anderen einzunehmen. An eine Läuterung wollte ein Neben­richter angesichts der wirren Erk­lärun­gen und Aus­flüchte des Angeklagten, der sich in eini­gen Punk­ten selb­st schuldig bekan­nte, allerd­ings nicht glauben: „Das ist Nazipro­pa­gan­da pur, was Sie ver­schickt haben!”

Dementsprechend heftig fiel auch das Urteil aus: 24 Monate bed­ingt plus ein Monat unbe­d­ingt. Der Vertei­di­ger akzep­tierte, die Staat­san­waltschaft geht in Beru­fung. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

➡️ Bericht heute.at: Burschen­schafter muss wegen Gedenkrede hin­ter Gitter