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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Fall Rittenhouse: Abrechnung unter Weißen

Vor weni­gen Tagen ist mit dem Frei­spruch des Teen­agers Kyle Rit­ten­house in Keno­sha (Wis­con­sin) ein Pro­zess zu Ende gegan­gen, der in den öster­rei­chi­schen Medi­en lei­der nur wenig Auf­merk­sam­keit erhal­ten hat. Zen­tra­le Aspek­te wie die Ver­hand­lungs­füh­rung des Rich­ters oder auch die Instru­men­ta­li­sie­rung des Täters für rech­te und ras­sis­ti­sche Pro­pa­gan­da kamen in Berich­ten zu kurz bzw. wur­den gar nicht ausgeführt.

23. Nov. 2021
Kenosha 25.8.2020
Kenosha 25.8.2020

Ein Schwarzer ist das Opfer

Aus­gangs­punkt der Pro­tes­te in Keno­sha waren die Schüs­se auf den Afro­ame­ri­ka­ner Jacob Bla­ke, die ein Poli­zist im Rah­men eines Poli­zei­ein­sat­zes am 23. August 2020 abge­feu­ert hat. Es waren sie­ben Schüs­se, die Bla­ke im Rücken tra­fen und zu einer Quer­schnitt­läh­mung führ­ten. In der Fol­ge kam es zu Pro­tes­ten, die teil­wei­se auch gewalt­tä­tig waren, zur Ver­kün­dung einer Aus­gangs­sper­re in Keno­sha und am 25. August auch zum Aus­nah­me­zu­stand für ganz Wis­con­sin führten.

Von den am Poli­zei­ein­satz betei­lig­ten wei­ßen Poli­zis­ten gab nur einer die Schüs­se ab, die Wir­bel­säu­le, Magen und Leber sowie einen Arm von Bla­ke durch­schlu­gen. Die am Poli­zei­ein­satz betei­lig­ten Poli­zis­ten wur­den zunächst in einen bezahl­ten Urlaub geschickt, alle Ermitt­lun­gen und auch die Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen sie bzw. den Schüt­zen wur­den Anfang 2021 unter Beru­fung auf das Not­wehr-Recht (“Self-defen­se“) eingestellt.

Das weiße „Milchgesicht“

Als die ers­ten Pro­tes­te wegen der bei­na­he töd­li­chen Schüs­se auf Bla­ke in Keno­sha los­gin­gen, rief eine eher spon­tan orga­ni­sier­te rech­te Miliz, die „Keno­sha Guard“, trotz Aus­gangs­sper­re zur bewaff­ne­ten „Ver­tei­di­gung“ der Stadt auf (eine wei­te­re, deut­lich rechts­extre­me Miliz, die „Boo­ga­loo bois“, war eben­falls vor Ort). Der 17-jäh­ri­ge Kyle Rit­ten­house, der über Face­book vom Auf­ruf erfah­ren hat­te, fuhr mit einer halb­au­to­ma­ti­schen Lang­waf­fe und Ver­bands­zeug vom Nach­bar­staat Illi­nois nach Kenosha:

Ich schüt­ze die Geschäf­te und die Men­schen”, sag­te Rit­ten­house an jenem Diens­tag in Keno­sha zu dem rech­ten Online-Medi­um Dai­ly Cal­ler. Vor sei­ner Brust kreuz­ten sich die Tra­ge­bän­der einer Sani­täts­ta­sche und sei­nes halb­au­to­ma­ti­schen Gewehrs. „Nichtt­öd­li­che Waf­fen haben wir nicht”, füg­te er hin­zu. Stun­den spä­ter erschoss er den 36-jäh­ri­gen Joseph Rosen­baum auf einem Park­platz im Stadt­zen­trum. In einem anschlie­ßen­den Hand­ge­men­ge ver­such­ten meh­re­re Demons­tran­ten, Rit­ten­house zu stop­pen. Der stol­per­te und schoss erneut. Sein zwei­tes Opfer war der 26-jäh­ri­ge Rol­ler­ska­ter Antho­ny Huber. Sein drit­tes Opfer war der 21-jäh­ri­ge Gai­ge Gross­kreutz. Ihn traf eine Kugel im Arm. Alle drei Opfer waren weiß. Alle drei hat­ten ver­sucht, Rit­ten­house zu ent­waff­nen. Die bei­den Toten waren unbe­waff­net. Der über­le­ben­de Gross­kreutz trug eine Pis­to­le, setz­te sie aber nicht ein. (taz.de, 1.11.21)

Vor sei­nen Todes­schüs­sen wur­den Rit­ten­house und ande­re (wei­ße) Bewaff­ne­te von der Poli­zei mit Was­ser ver­sorgt und trotz Aus­gangs­sper­re für ihren Auf­marsch bedankt („Wir schät­zen euch Jungs wirk­lich!“ NZZ, 3.11.21) Nach sei­nen ers­ten Schüs­sen „zück­te Rit­ten­house nicht sei­ne Sani­täts­ta­sche, um dem ster­ben­den Rosen­baum zu hel­fen, son­dern sein Han­dy. Vide­os zei­gen, dass er in sein Tele­fon sprach: ‚Ich habe gera­de auf jeman­den geschos­sen.‘“ (taz.de, 1.11.21)

Rittenhouse auf Facebook
Rit­ten­house auf Facebook

Obwohl er nach sei­ner Schie­ße­rei mit erho­be­nen Armen auf die anfah­ren­den Poli­zei­wa­gen zuging und Zuru­fe zu hören waren, die ihn als Täter beschul­di­gen, konn­te er den Schau­platz sei­ner Blut­ta­ten unbe­hel­ligt ver­las­sen und nach Hau­se fah­ren. Erst Stun­den spä­ter stell­te sich der beken­nen­de Trump-Fan und wur­de in U‑Haft genom­men. Trump, der kurz dar­auf einen Blitz­be­such in Keno­sha für sei­nen Wahl­kampf nut­zen woll­te, ver­tei­dig­te ihn mit den Wor­ten: „Er wäre ver­mut­lich tot, wenn er nicht geschos­sen hät­te.“ Den schwer ver­letz­ten Jacob Bla­ke erwähnt er nicht ein­mal mit einem Wort.

Kenosha 25.8.2020
Keno­sha 25.8.2020

Rit­ten­house wird der Hero der Rech­ten, die für ihn zwei Mil­lio­nen Dol­lar an Spen­den sam­melt. Das wei­ße „Milch­ge­sicht“ (taz) Rit­ten­house gefällt sich in die­ser Rol­le, trifft sich mit den „Proud Boys“, lässt sich von den rech­ten Medi­en abfei­ern. Erst in den 14 Tagen des Pro­zes­ses zeigt sich wie­der, dass der Teen­ager ähn­lich wie in Keno­sha sicht­lich über­for­dert ist. Er weint mehr­mals, bricht zusam­men, zit­tert bei der Urteils­ver­kün­dung. Danach führt er wie­der gro­ße Klap­pe, gibt „Fox News“ sein ers­tes gro­ßes Inter­view. Trump gratuliert.

Der Identitäre Sellner huldigt Rittenhouse: "Ein mitiger, starker junger Mensch." (Screenshot TG)
Der Iden­ti­tä­re Sell­ner hul­digt Rit­ten­house: „Ein miti­ger, star­ker jun­ger Mensch.” (Screen­shot TG)

Der weiße Richter

Die Geschwo­re­nen befan­den über die Schuld des Ange­klag­ten, aber der Vor­sit­zen­de Rich­ter steu­er­te den Pro­zess. Und wie!

In Rich­ter Bruce Schroe­der scheint der Ange­klag­te jeman­den gefun­den zu haben, auf den er hof­fen kann. Schroe­der hat schon vor Pro­zess­be­ginn ver­bo­ten, dass die Staats­an­walt­schaft das Wort „Opfer” für die Toten und den Ver­letz­ten benutzt. Hin­ge­gen gestat­tet er den Ver­tei­di­gern, dass sie die Opfer als „Plün­de­rer”, Brand­schät­zer und „Kra­wall­ma­cher” bezeich­nen“, schreibt die taz zu Pro­zess­be­ginn. (taz, 1.11.21)

Das setz­te sich dann auch wäh­rend der Haupt­ver­hand­lung fort. Rich­ter Schroe­der unter­sag­te etwa der Staats­an­walt­schaft, das gemein­sa­me Bier­trin­ken und Posen mit den rechts­extre­men Proud Boys zu the­ma­ti­sie­ren, for­der­te ande­rer­seits die Anwe­sen­den im Gerichts­saal auf, einem Zeu­gen der Ver­tei­di­gung zu applau­die­ren, weil der sei­nem Land im Krieg gedient habe (taz, 20.11.21).

Sei­ne eigent­li­che Par­tei­nah­me für den Ange­klag­ten lief aber über ein juris­ti­sches Manö­ver: Das Wis­con­sin-Straf­recht erlaubt die Beru­fung auf Not­wehr dann nicht, wenn ihr ein kri­mi­nel­les Delikt vor­aus­geht („The actor was enga­ged in a cri­mi­nal acti­vi­ty.“) Nun hat Rit­ten­house zunächst ein­mal die Aus­gangs­sper­re ver­letzt, ein Delikt, das aller­dings weni­ger pro­ble­ma­tisch war als das Tra­gen einer gefähr­li­chen Waf­fe durch einen Minderjährigen.

Wäre das AK-15 von Rit­ten­house, bekannt auch als das M‑16-Sturm­ge­wehr der US-Armee, mit dem etwa das Mas­sa­ker von Orlan­do aus­ge­führt wur­de, als „gefähr­li­che“ und damit für einen Min­der­jäh­ri­gen ver­bo­te­ne und unter Stra­fe gestell­te Waf­fe ein­ge­stuft wor­den, dann hät­te Rit­ten­house sei­ne töd­li­chen Schüs­se im Sta­tus der kri­mi­nel­len Akti­vi­tät aus­ge­führt, hät­te sich also nicht auf „Self-defen­se“ beru­fen können.

Rich­ter Schroe­der hat in der Haupt­ver­hand­lung ent­schie­den, das AK-15 auf­grund sei­ner Län­ge nicht als „gefähr­li­che Waf­fe“ ein­zu­stu­fen – der ent­spre­chen­de Ankla­ge­punkt wur­de daher fal­len­ge­las­sen und hat so die erfolg­rei­che Beru­fung auf Selbst­ver­tei­di­gung erst mög­lich gemacht. Nach­zu­le­sen ist das aus­ge­rech­net in einem Kom­men­tar des deut­lich rech­ten Online-Medi­ums „Dai­ly Cal­ler“ („Here Is Why The Judge Drop­ping The Gun Char­ge Was Important And Kept Rit­ten­house Out Of Jail.“)

Daily Caller: Why The Judge Dropping The Gun Charge
Dai­ly Cal­ler: Why The Judge Drop­ping The Gun Charge

Die weißen Geschworenen

Die Aus­wahl der Geschwo­re­nen ist ein Kapi­tel für sich. Eine Kan­di­da­tin, die sich die Fra­ge erlaub­te, „War­um ist er nicht zuhau­se geblie­ben?“, wur­de wie­der nach Hau­se geschickt (NZZ, 3.11.21). Zwan­zig Per­so­nen wer­den für den Pro­zess aus­ge­wählt, nur eine ein­zi­ge von ihnen ist eine „per­son of color“, alle ande­ren sind weiß. Rich­ter Schroe­der spricht Rit­ten­house dann auch noch ein sel­te­nes und selt­sa­mes Pri­vi­leg zu: Aus den 20 Per­so­nen darf sich der Ange­klag­te am Ende „sei­ne“ zwölf Geschwo­re­nen mit­tels Zah­len auf Zet­teln selbst aus­wäh­len. Das machen sonst Gerichts­be­am­te. „Wis­con­sin wird regel­mä­ßig als der Bun­des­staat erfasst, in dem Afro­ame­ri­ka­ner am schlech­tes­ten leben“, schreibt Wiki­pe­dia.

NBC zu den Geschworenen: "The nearly all-white panel"
NBC zu den Geschwo­re­nen: „The near­ly all-white panel”

Das gilt offen­sicht­lich für Gerich­te und auch für Geschwo­re­ne. Die spre­chen Rit­ten­house nach mehr­tä­gi­ger Bera­tung von allen Ankla­ge­punk­ten in allen vor­ge­leg­ten Schuld­fra­gen ein­stim­mig frei: erlaub­te Not­wehr. Prä­si­dent Biden, der Rit­ten­house im Wahl­kampf noch einen „White Supre­macist“, einen wei­ßen Ras­sis­ten, genannt hat, zeig­te sich zwar ver­är­gert und ent­täuscht über das Urteil, ersuch­te aber es zu akzep­tie­ren, wäh­rend der Chef des Jus­tiz­aus­schus­ses im Reprä­sen­tan­ten­haus von einem „Jus­tiz­irr­tum“ sprach.

Alles weiß – kein Rassismus?

Obwohl im Fall Rit­ten­house fak­tisch alles weiß ist, Täter, Opfer, Rich­ter, Geschwo­re­ne, lässt sich der Ras­sis­mus auch durch ein klei­nes Gedan­ken­ex­pe­ri­ment schnell nach­voll­zie­hen: Man stel­le sich anstel­le des 17-jäh­ri­gen Kyle Rit­ten­house einen schwar­zen Teen­ager vor, der nach Keno­sha eilt, um mit einer Lang­waf­fe vor der Brust pro­tes­tie­ren­de Afro­ame­ri­ka­ner zu unter­stüt­zen. Wäre er von den Poli­zis­ten mit Was­ser ver­sorgt und für sei­nen Ein­satz bedankt wor­den? Wie vie­le Minu­ten hät­te er wohl überlebt?

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