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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Hofers Helfer Herwig

Her­wig Götscho­ber war im Kabi­nett von Nor­bert Hofer, als die­ser noch Ver­kehrs­mi­nis­ter war. Er ist noch immer Bezirks­rat der FPÖ in der Wie­ner Leo­pold­stadt – und Bur­schen­schaf­ter der Bru­na Sude­tia bzw. der pen­na­len Ver­bin­dung Fran­ko-Che­rus­ker. Bei­de Bur­schen­schaf­ten sind uns schon mehr­mals auf­ge­fal­len. Aber nicht nur uns! Ein Bericht des „Fal­ter“ (Nr. 8/2018) führ­te zu Ermitt­lun­gen gegen die Bru­na Sude­tia, die 2020 ein­ge­stellt wur­den. Jetzt will Her­wig Götscho­ber gegen „Stoppt die Rech­ten“ vors Oberlandesgericht.

25. Juni 2020

Der Rei­he nach: Über Ereig­nis­se bei der pen­na­len Bur­schen­schaft Fran­ko-Che­rus­ker und sol­che bei der aka­de­mi­schen Bur­schen­schaft Bru­na Sude­tia berich­ten wir schon seit Jah­ren. Natür­lich auch über die Ermitt­lun­gen gegen die Bru­na Sude­tia wegen eines Lie­der­buchs mit deut­lich anti­se­mi­ti­schen und brau­nen Tex­ten. Der „Fal­ter“ benann­te Her­wig Götscho­ber damals als lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den der Bru­nen. Im Novem­ber 2018 lehn­te das Ober­lan­des­ge­richt Wien völ­lig über­ra­schend den von der Staats­an­walt­schaft Wien nomi­nier­ten (und vom Lan­des­ge­richt Wien bestä­tig­ten) Gut­ach­ter ab – wir berich­te­ten auch dar­über.

Falter zum Brunen-Liederbuch
Fal­ter zum Brunen-Liederbuch

Als im Dezem­ber 2019 dann der „His­to­ri­ker­bericht“ der FPÖ vor­ge­stellt und dar­in von Chris­ti­an Hafenecker, dem dama­li­gen FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär, 33 „Ein­zel­fäl­le“ auf­ge­lis­tet wur­den, ging’s auch um die Bru­na Sude­tia bzw. einen Bericht des „Kurier“ vom 29.12.2017, in dem Her­wig Götscho­ber als deutsch­na­tio­na­ler Bur­schen­schaf­ter mit rechts­extre­men Kon­tak­ten cha­rak­te­ri­siert wur­de. Kein Wort über Anti­se­mi­tis­mus im Bericht.

Wir cha­rak­te­ri­sier­ten Hafeneckers Weiß­wa­schung so:

Nicht mehr über­ra­schend ist daher die pau­scha­le Rein­wa­schung der Bur­schen­schaft „Bru­na Sude­tia“, der Nor­bert Hofers Mit­ar­bei­ter Her­wig Götscho­ber als Vor­sit­zen­der ange­hört: Die Wie­ner aka­de­mi­sche Bur­schen­schaft Bru­na Sude­tia teilt kei­ne anti­se­mi­ti­schen Ansich­ten und lehnt jeden Anti­se­mi­tis­mus und Ras­sis­mus zutiefst ab.“ (S. 493). Das tut Hafenecker, obwohl im von ihm genann­ten „Ein­zel­fall“ bzw. Vor­wurf, der aus dem Kurier vom 29.12.17 stammt, in kei­ner Zei­le eine Cha­rak­te­ris­tik der „Bru­na Sude­tia“ und daher auch nichts von Anti­se­mi­tis­mus zu lesen ist.

Im Jän­ner 2020 erfolg­te dann die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen Her­wig Götscho­ber, gegen den wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung (§ 283 Abs.1 StGB) sowie des § 3g Ver­bots­ge­setz ermit­telt wor­den war. In der Begrün­dung der STA Wien hieß es dazu:

Die Ein­stel­lun­gen betref­fen den Ver­dacht, unter Ver­wen­dung von in den Räum­lich­kei­ten der Bur­schen­schaft vor­han­de­nen Büchern und ande­ren Schrift­wer­ken anti­se­mi­ti­sche, ras­sis­ti­sche und den Natio­na­lis­mus (sic!) pro­pa­gie­ren­de oder ver­harm­lo­sen­de Inhal­te gesun­gen bzw. skan­diert und sol­cher­art die Tat­be­stän­de der Ver­het­zung nach § 283 Abs. 1 StGB sowie des § 3g Ver­botsG ver­wirk­licht zu haben.

Dass Her­wig Götscho­ber die Tex­te aus dem Lie­der­buch gesun­gen oder skan­diert habe, haben wir in unse­ren Berich­ten eben­so wenig behaup­tet wie einen Ver­dacht gegen ihn als Per­son wegen Wie­der­be­tä­ti­gung oder Ver­het­zung. Wir sind aber auch nicht der Mei­nung des mitt­ler­wei­le neu­en Gene­ral­se­kre­tärs der FPÖ, Micha­el Schned­litz, dass „an den Vor­wür­fen nichts, aber auch gar nichts dran war” (APA, 3.2.20, zit. nach derstandard.at).

Die Vor­wür­fe im „Fal­ter“ bezo­gen sich auf ein anti­se­mi­ti­sches und mit NS-freund­li­chen Tex­ten gespick­tes Lie­der­buch, von dem Götscho­ber damals behaup­te­te, es nicht zu ken­nen. Auch der Ein­stel­lungs­be­scheid der STA Wien erwähnt nir­gend­wo, dass die in den Räum­lich­kei­ten der Bur­schen­schaft gefun­de­nen Bücher und Schrift­wer­ke frei von Anti­se­mi­tis­mus, Ras­sis­mus und „Natio­na­lis­mus“ (gemeint ist ver­mut­lich Natio­nal­so­zia­lis­mus) sei­en. Die StA-Wien konn­te aller­dings kei­ne Bele­ge dafür fin­den, dass Götscho­ber die­se Tex­te gesun­gen, skan­diert oder sonst wie pro­pa­giert habe – dar­um erfolg­te der Freispruch.

Im Febru­ar 2020 haben wir berich­tet, dass das Ver­fah­ren gegen Götscho­ber ein­ge­stellt wor­den ist und haben dabei zu einem aus­führ­li­che­ren Bericht auf derstandard.at ver­linkt. Haben wir jemals behaup­tet, dass Götscho­ber die Tex­te gesun­gen, skan­diert oder pro­pa­giert habe? Nein! Haben wir jemals behaup­tet, dass gegen Götscho­ber ein kon­kre­ter Ver­dacht der Wie­der­be­tä­ti­gung oder der Ver­het­zung besteht? Nein!

SdR-Bericht über Verfahrenseinstellung
SdR-Bericht über Verfahrenseinstellung

Trotz­dem ver­lang­te Her­wig Götscho­ber im März 2020 über sei­nen Anwalt eine umfang­rei­che „Nach­träg­li­che Mit­tei­lung“ nach dem Medi­en­ge­setz, die unse­rer Ansicht nach weit über das hin­aus­gin­ge, was wir ver­öf­fent­licht haben. Als wir die­se nach­träg­li­che Mit­tei­lung mit dem Hin­weis, dass wir über die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens bereits berich­tet haben, ablehn­ten, klag­te Götscho­ber vor dem Lan­des­ge­richt Wien – und unterlag.

SdR-Antwort an Götschobers Anwalt
SdR-Ant­wort an Götscho­bers Anwalt

Obwohl wir – coro­nabe­dingt – die Frist zur Gegen­äu­ße­rung nicht ein­hal­ten konn­ten, wies das Lan­des­ge­richt Wien die Kla­ge von Götscho­ber ab, ver­füg­te die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens und trug Götscho­ber die Über­nah­me der Kos­ten auf. Gegen die­se Ent­schei­dung des LG Wien leg­te Götscho­ber jetzt Beschwer­de ein. Wir wer­den wei­ter berichten.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Klage | Nationalsozialismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wien

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