Lesezeit: 4 Minuten

Hakenkreuz: Ornament oder verbotenes Symbol?

In öster­rei­chi­schen Medi­en war’s kein The­ma, aber in Deutsch­land weit über den Raum hin­aus gehend, in dem der Rechts­re­fe­ren­dar – also Rich­ter­amts­an­wär­ter – auf­ge­tre­ten und beruf­lich tätig ist: Bri­an E. gilt als sze­n­e­be­kannt und wur­de erst­in­stanz­lich wegen Teil­nah­me an einer Neo­na­­zi-Ran­­da­­le in Lei­p­­zig-Con­­ne­­witz ver­ur­teilt. Ein zwei­tes mög­li­ches Delikt, ein Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz – Hakenkreuze […]

16. Jan 2020
Foto von Brian E.s Kampfsportklub: links Hakenkreuze und Schwarze Sonne (Neues Deutschland)
Foto von Brian E.s Kampfsportklub: links Hakenkreuze und Schwarze Sonne (Neues Deutschland)

Mit Bri­an E. ver­we­ben sich zwei Jus­tiz­ge­schich­ten, die eine spielt in Leip­zig, die ande­re im ober­ös­ter­rei­chi­schen Gmun­den – der Hin­ter­grund ist aller­dings der­sel­be, näm­lich der Vor­wurf an E., im neo­na­zis­ti­schen Milieu und Gedan­ken­gut ver­haf­tet zu sein. E. stand inzwi­schen mehr­fach vor Gericht. „Das Amts­ge­richt [Leip­zig, Anmk. SdR] ver­ur­teil­te Bri­an E. 2018 zu einer Stra­fe von einem Jahr und vier Mona­ten auf Bewäh­rung. Die Rich­te­rin sah es als erwie­sen an, dass der Rechts­re­fe­ren­dar am 11. Janu­ar 2016 gemein­sam mit rund 250 bewaff­ne­ten und ver­mumm­ten Per­so­nen durch Con­ne­witz gezo­gen sei. Die Grup­pe atta­ckier­te Autos, Geschäf­te und Pas­san­ten und hin­ter­ließ rund 113.000 Euro Sach­scha­den. Zeit­gleich fand in der Leip­zi­ger Innen­stadt eine Ver­an­stal­tung zum ein­jäh­ri­gen Geburts­tag des rech­ten Bünd­nis »Legi­da« statt.“ (kreuzer-leipzig.de, 19.11.19) E. hat­te gegen den Schuld­spruch von 2018 – 16 Mona­te auf Bewäh­rung – beru­fen, weil der das Ende sei­ner ange­streb­ten Kar­rie­re in der Jus­tiz bedeu­ten könn­te – in einem ers­ten Anlauf erfolg­los, sodass Bri­an E. in die nächs­te Run­de gehen muss.

In der Beru­fungs­ver­hand­lung im Novem­ber 2019 knall­te ihm der nächs­te Vor­wurf ent­ge­gen: ein Foto, auf dem der Kampf­sport­ler E. samt Tat­too mit Haken­kreuz-Moti­ven und „Schwar­zer Son­ne“ am Ober­kör­per zu bewun­dern ist. Das von E.s eige­nem Kampf­sport­ver­ein „Bushi­do Muay Thai & Free­fight Team“ ver­öf­fent­lich­te (und inzwi­schen gelösch­te) Foto ist in Gmun­den im Rah­men einer Kampf­sport­ver­an­stal­tung Anfang Juni ent­stan­den, als das „Bull­dog Gym“ zu einer „Fight­night“ lud.

"Bulldog Gym" lädt zur Fight Night in Gmunden
„Bull­dog Gym” lädt zur Fight Night in Gmunden
Das Leipziger Kampfsportteam in Gmunden (Screenshot Instagram)
Das Leip­zi­ger Kampf­sport­team in Gmun­den (Screen­shot Instagram)

Das Foto sei gefälscht, soll E. spon­tan vor Gericht ent­geg­net haben – die im Fal­le eines Tat­toos an sich sofort mög­li­che Beweis­füh­rung wur­de vom Gericht abge­lehnt. Auch auf einem eben­falls gelösch­ten Video von fight24.tv war E. mit sei­nen brau­nen Ver­zie­run­gen zu sehen.

Foto von Brian E.s Kampfsportklub: links Hakenkreuze und Schwarze Sonne (Neues Deutschland)
Foto von Bri­an E.s Kampf­sport­klub: links Haken­kreu­ze und Schwar­ze Son­ne (Neu­es Deutsch­land)

So wan­der­ten die Ermitt­lun­gen aus Deutsch­land an die Staats­an­walt­schaft Wels, und die kam, wie „Neu­es Deutsch­land“ berich­tet, zu einem über­ra­schen­den Schluss. „Die Ermitt­lun­gen gegen einen säch­si­schen Rechts­re­fe­ren­dar wegen des Ver­dachts der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung in Öster­reich sind ein­ge­stellt wor­den. Dem 27-jäh­ri­gen Bri­an E. habe kein Vor­satz nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen, teil­te die Staats­an­walt­schaft im öster­rei­chi­schen Wels dem Evan­ge­li­schen Pres­se­dienst am Mon­tag auf Anfra­ge mit. Dem­nach konn­te E.s Dar­stel­lung, wonach Täto­wie­run­gen auf sei­ner Brust kei­nen NS-Hin­ter­grund hät­ten, »auf nordischer/griechischer Mytho­lo­gie basie­ren«, nicht wider­legt wer­den.“ 

Selbst­ver­ständ­lich gel­ten für E. die Prin­zi­pi­en des Rechts­staa­tes, der eine mut­maß­li­che Straf­tat zu bele­gen hat. Nun könn­te aber jeder Mensch Haken­kreu­ze spa­zie­ren tra­gen und sich dabei wahl­wei­se auf den Hin­du­is­mus, Bud­dhis­mus oder eben auf die alt­grie­chi­sche Orna­men­tik beru­fen. War­um jedoch gab E. vor Gericht an, das Foto sei eine Fäl­schung, wenn er ohne­hin nur alt­grie­chi­sche Vasen­or­na­men­te auf sei­ner Brust zur Schau trägt? Und wie hat E. die an ein Haken­kreuz-Tat­too ange­häng­te „Schwar­ze Son­ne“ erklärt, die ja nicht aus irgend­ei­ner älte­ren Mytho­lo­gie, son­dern direkt aus dem Natio­nal­so­zia­lis­mus stammt? Wur­de in Wels E.s all­ge­mei­ner Umgang im Neo­na­zi­mi­lieu erör­tert? Sei­ne zahl­rei­chen ein­schlä­gi­gen Ver­bin­dun­gen, die etwa die anti­fa­schis­ti­sche Platt­form „Inven­ta­ti“ anführt, sein Auf­tritt in Leip­zig-Con­ne­witz, alles, was auch von Öster­reich aus recher­chier­bar gewe­sen wäre – wenn man denn woll­te. Hat die Wel­ser Staats­an­walt­schaft den Sach­ver­halt an die Bezirks­ver­wal­tung wei­ter­ge­ge­ben, um eine Prü­fung nach dem Abzei­chen- bzw. Ein­füh­rungs­ge­setz zu den Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zen (EGVG) einzuleiten?

Fra­gen über Fra­gen, die wir da an die Wel­ser Staats­an­walt­schaft hät­ten. Die soll­te sie aber eigent­lich im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um beant­wor­ten, weil durch die Begrün­dung zur Ein­stel­lung der Ermitt­lun­gen ein Fass auf­ge­macht wur­de, das einen sehr grund­sätz­li­chen Teil des Ver­bots- bzw. Abzei­chen­ge­set­zes berührt: Muss man künf­tig öffent­lich „Heil Hit­ler“ brül­len oder den Holo­caust leug­nen, damit Tat­toos wie Haken­kreu­ze als das gewer­tet wer­den, was sie im straf­recht­li­chen Sinn sind, näm­lich ver­bo­te­ne NS-Symbole?