Mit Brian E. verweben sich zwei Justizgeschichten, die eine spielt in Leipzig, die andere im oberösterreichischen Gmunden – der Hintergrund ist allerdings derselbe, nämlich der Vorwurf an E., im neonazistischen Milieu und Gedankengut verhaftet zu sein. E. stand inzwischen mehrfach vor Gericht. „Das Amtsgericht [Leipzig, Anmk. SdR] verurteilte Brian E. 2018 zu einer Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Rechtsreferendar am 11. Januar 2016 gemeinsam mit rund 250 bewaffneten und vermummten Personen durch Connewitz gezogen sei. Die Gruppe attackierte Autos, Geschäfte und Passanten und hinterließ rund 113.000 Euro Sachschaden. Zeitgleich fand in der Leipziger Innenstadt eine Veranstaltung zum einjährigen Geburtstag des rechten Bündnis »Legida« statt.“ (kreuzer-leipzig.de, 19.11.19) E. hatte gegen den Schuldspruch von 2018 – 16 Monate auf Bewährung – berufen, weil der das Ende seiner angestrebten Karriere in der Justiz bedeuten könnte – in einem ersten Anlauf erfolglos, sodass Brian E. in die nächste Runde gehen muss.
In der Berufungsverhandlung im November 2019 knallte ihm der nächste Vorwurf entgegen: ein Foto, auf dem der Kampfsportler E. samt Tattoo mit Hakenkreuz-Motiven und „Schwarzer Sonne“ am Oberkörper zu bewundern ist. Das von E.s eigenem Kampfsportverein „Bushido Muay Thai & Freefight Team“ veröffentlichte (und inzwischen gelöschte) Foto ist in Gmunden im Rahmen einer Kampfsportveranstaltung Anfang Juni entstanden, als das „Bulldog Gym“ zu einer „Fightnight“ lud.
Das Foto sei gefälscht, soll E. spontan vor Gericht entgegnet haben – die im Falle eines Tattoos an sich sofort mögliche Beweisführung wurde vom Gericht abgelehnt. Auch auf einem ebenfalls gelöschten Video von fight24.tv war E. mit seinen braunen Verzierungen zu sehen.
So wanderten die Ermittlungen aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft Wels, und die kam, wie „Neues Deutschland“ berichtet, zu einem überraschenden Schluss. „Die Ermittlungen gegen einen sächsischen Rechtsreferendar wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung in Österreich sind eingestellt worden. Dem 27-jährigen Brian E. habe kein Vorsatz nachgewiesen werden können, teilte die Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels dem Evangelischen Pressedienst am Montag auf Anfrage mit. Demnach konnte E.s Darstellung, wonach Tätowierungen auf seiner Brust keinen NS-Hintergrund hätten, »auf nordischer/griechischer Mythologie basieren«, nicht widerlegt werden.“
Selbstverständlich gelten für E. die Prinzipien des Rechtsstaates, der eine mutmaßliche Straftat zu belegen hat. Nun könnte aber jeder Mensch Hakenkreuze spazieren tragen und sich dabei wahlweise auf den Hinduismus, Buddhismus oder eben auf die altgriechische Ornamentik berufen. Warum jedoch gab E. vor Gericht an, das Foto sei eine Fälschung, wenn er ohnehin nur altgriechische Vasenornamente auf seiner Brust zur Schau trägt? Und wie hat E. die an ein Hakenkreuz-Tattoo angehängte „Schwarze Sonne“ erklärt, die ja nicht aus irgendeiner älteren Mythologie, sondern direkt aus dem Nationalsozialismus stammt? Wurde in Wels E.s allgemeiner Umgang im Neonazimilieu erörtert? Seine zahlreichen einschlägigen Verbindungen, die etwa die antifaschistische Plattform „Inventati“ anführt, sein Auftritt in Leipzig-Connewitz, alles, was auch von Österreich aus recherchierbar gewesen wäre – wenn man denn wollte. Hat die Welser Staatsanwaltschaft den Sachverhalt an die Bezirksverwaltung weitergegeben, um eine Prüfung nach dem Abzeichen- bzw. Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) einzuleiten?
Fragen über Fragen, die wir da an die Welser Staatsanwaltschaft hätten. Die sollte sie aber eigentlich im Justizministerium beantworten, weil durch die Begründung zur Einstellung der Ermittlungen ein Fass aufgemacht wurde, das einen sehr grundsätzlichen Teil des Verbots- bzw. Abzeichengesetzes berührt: Muss man künftig öffentlich „Heil Hitler“ brüllen oder den Holocaust leugnen, damit Tattoos wie Hakenkreuze als das gewertet werden, was sie im strafrechtlichen Sinn sind, nämlich verbotene NS-Symbole?