„Hausbesuche vom Fachmann seit 1933“ postete der Polizist im Oktober 2017, garniert mit einem martialischen Bild, das Wehrmachtssoldaten beim Sturm eines Hauses zeigt. Möglichweise ist das, für sich gesehen, kein Verstoß gegen das Verbotsgesetz, im Kontext anderer Postings ist eine Affinität des Polizisten mit NS-Inhalten jedoch naheliegend.
Aber nicht nur das:
„‚Bei einer Hausdurchsuchung wurden zahlreich Devotionalien gefunden. 30 CDs mit Marschmusik der Waffen-SS, Modellflugzeug mit Hakenkreuz, Kriegstagebücher, Helme mit Reichsadler. Und Hitler-Wein, der gehört bei Keller-Nazis offenbar zum Standardrepertoire’, sagte der Staatsanwalt im Prozess.“ (noen.at, 31.5.19)

Mehrere parlamentarischen Anfragen (durch Sabine Schatz/SPÖ und Alfred Noll/Liste Jetzt) förderten seltsame Ermittlungspraktiken bzw. haarsträubende Ignoranz seitens der Behörden zutage, jedoch konnten auch sie nicht bewirken, dass der Polizist die mutmaßlich strafbaren Inhalte auf Facebook entfernte; erst eine direkte Intervention unsererseits bei seinem Dienstgeber, der LPD Wien, hatte die Löschung der strafbaren Inhalte zur Folge – das fast drei Monate nach Einbringung unserer Sachverhaltsdarstellung! Die Begründung, „technische Probleme“ hätten eine frühere Löschung verhindert, fügt sich in das Gesamtbild: Der Verdacht liegt nahe, dass auf allen Ebenen weggeschaut wurde.

Die Bezirkszeitung berichtet nun Details vom Prozess:
Kein einmaliger Ausrutscher, wie der St. Pöltner Staatsanwalt Patrick Hinterleitner weiß. Er sah in einem Geschworenenprozess den Tatbestand des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz jedenfalls erfüllt und wartete mit mehreren Postings des Angeklagten auf, mit denen er seit 2013 nicht nur zwei Berufskollegen beglückte. Seine Aktivitäten konzentrierten sich dabei auf die Weihnachtszeit*, wo er unter anderem Weihnachtssendungen aus dem Radio wählte, die Nationalsozialisten 1942 mit entsprechender Propaganda der Bevölkerung unterjubelten.
Er habe zu Weihnachten immer an seinen Großvater gedacht, der bei der Waffen SS als Unteroffizier tätig gewesen sei. Die Aussage, dass diese Einheit für ihn eine ‚ganz normale’ wäre, provozierte den Richter zur Aufklärung. Demnach wurde diese Einheit 1946 zur Verbrecherorganisation erklärt. Bekannt war sie auch für die besondere Härte und Grausamkeit gegen die Zivilbevölkerung und habe sich als Wachpersonal in Konzentrationslagern der Nazis intensiv an der Massenvernichtung von Menschen beteiligt. Dass er davon noch nie gehört habe, nahm Herr Rat dem Beschuldigten nicht ab.
Neben heroisierender Fotomontagen marschierender Soldaten der Waffen-SS, fand unter anderem auch das ‚Daumen-Hoch-Symbol‘ den Weg in sein Netz, wobei er einige Darstellungen vor dem Hintergrund seines Berufes als ‚Witz‘ gesehen habe und er keinerlei Bezug zum Nationalsozialismus herstellen wollte, wie sich der Angeklagte bereits bei einem früheren, mittlerweile eingestellten Verfahren verantwortete. (meinbezirk.at, 31.5.19)
„Mit Deinen europäischen Kameraden unter dem Zeichen der SS wirst Du siegen“ (Übersetzung aus dem Französischen)
Ein Witz sei das also gewesen, wie der Verteidiger, Werner Tomanek, betont haben soll. Mit Witzen und Unwissen dieser Art kennt sich Tomanek vermutlich gut aus, zumal der Burschenschafter (B. Olympia) selbst im rechtsextremen Milieu beheimatet ist und sich auch als Anwalt von ins Braune gefallenen Unschuldslämmern einen Namen gemacht hat.
Den angeblichen Humor konnten die Geschworenen offenbar nicht nachvollziehen, der Polizist erntete einen Schuldspruch und zwölf Monate bedingt – nicht rechtskräftig. Was uns nun allerdings erstaunt: Wie „Österreich“ und die Bezirkszeitung vermelden, ist der Polizist nach wie vor im Dienst. Das scheint uns der wirkliche Witz zu sein, jedoch ein übler!

*Ks. Aktivitäten konzentrierten sich keinesfalls auf die Weihnachtszeit, sie waren ein Ganzjahresphänomen, wie alleine schon die von uns hier veröffentlichten Screenshots belegen.