Man muss sich die Frage stellen, wie denn im Fall des Polizisten und generell gearbeitet wird, wenn die Ermittler nicht einmal imstande waren, zwei von drei Facebook-Accounts, die der Polizist unter seinem realen Namen betrieb, ausfindig zu machen. Zudem: Ein Acoount von Michael K. ist noch immer online.
Während sich Sabine Schatz (SPÖ) in ihrer Anfrage an Innenminister Herbert Kickl darauf konzentrierte, nach Vorgaben und Verhaltensregeln für Polizeibeamte auf Social Media sowie nach statistischen Daten zu fragen, befragte Alfred Noll (Liste Pilz) sowohl Herbert Kickl als auch Justizminister Josef Moser zum Fall des niederösterreichischen Polizisten Michael K.. Zu K. hat „Stoppt die Rechten” einige Einträge auf insgesamt drei Facebook-Accounts ausfindig gemacht und dazu im Juni eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgsetz eingebracht. Die Postings und Kommentare lassen an der Eignung von K. für den polizeilichen Dienst erheblich zweifeln.

Beide – Kickl und Moser – spielen die Unschuld vom Lande: Es sei bereits im März 2018 gegen Michael K. ermittelt worden, die Ermittlungen seien aber eingestellt worden, denn, so Moser: „Den Ermittlungsergebnissen zufolge wiesen die weiteren vom Beschuldigten auf Facebook geposteten Inhalte keinerlei Bezug zum Nationalsozialismus auf, ebenso war er in keiner am rechten Rand des politischen Spektrums angesiedelten Organisation oder Gruppe in Erscheinung getreten. Ausgehend davon bestand kein Anhaltspunkt für die Annahme weiterer Tathandlungen und damit für weiterführende Ermittlungen.“

Und Kickl fügte in seiner Beantwortung knapp an:
Nachdem laut Mitteilung der zuständigen Dienstbehörde das strafrechtliche Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft im März 2018 eingestellt wurde, wurde durch die Dienstbehörde von einer dienstrechtliche Maßnahme im Sinne der Bestimmung des § 109 BDG 1979 Gebrauch gemacht, wobei an den Beamten der Hinweis erfolgte, dass er im Wiederholungsfall mit einer strengeren disziplinären Maßnahme zu rechnen hätte.
In der Folge sind gegen den Beamten neue Verdachtsmomente bekanntgeworden, die derzeit Gegenstand von Ermittlungen sind.
„Bekannt geworden“ sind also neue Verdachtsmomente – nämlich durch Recherchen von „Stoppt die Rechten“. Es war nicht schwer, die drei Accounts, die Michael K. auf Facebook eingerichtet hatte, ausfindig zu machen – sie lauteten alle auf seinen Namen und waren eindeutig ihm zuzuordnen. Es war auch leicht, weitere einschlägige Kommentare, die K. auf anderen Accounts öffentlich einsehbar hinterlassen hatte, aufzufinden. Dass weder Polizei noch Justiz zu dieser simplen Suche imstande waren, ist dermaßen verblüffend, dass eher davon auszugehen ist, dass man erst gar nicht gesucht hat bzw. suchen wollte.

Vor diesem Hintergrund tun sich einige Fragen auf: Wie ist es um die generelle Kompetenz der ermittelnden Behörden bestellt, wenn diese die einfachsten Tools bei Straftaten im Internet nicht nützen bzw. nützen können? Wie ist es um die Kompetenz des Dienstgebers, nämlich dem Innenministerium bestellt, wenn der sich nicht einmal darum kümmert, ob der Polizist jene Postings, deretwegen bereits im März ermittelt wurde, löscht? Wie ist es um die Kollegen und Kolleginnen aus der Polizei bestellt, die mit K. auf Facebook befreundet waren/sind, mit ihm interagiert haben und denen bei Ks. Postings auch nichts aufgefallen ist? Die möglichen Antworten darauf verheißen schon einmal nichts Gutes. Nun aber kommt es noch absurder: Zwei Accounts von K. sind nach wie vor online, davon einer mit jenen von uns angezeigten Postings, die mutmaßlich gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Hallo, Herr Kickl, ist da wer?

P.S.: Rund um den Polizisten und FPÖ-Gemeinderat Wolfgang Preiszler, also den Leiter jenes Einsatzkommandos (EGS), das mit der Durchsuchung des BVT befasst war und der auf Facebook eine erschreckende Gesinnung gezeigt hatte, ist es erstaunlich still geworden. Im März wurde gegen ihn ermittelt – damals hieß es, die ihm zur Last gelegten Vorwürfe könnten verjährt sein. Jedoch: Abseits dieser strafrechtlichen Komponente verjähren dienstrechtliche Vorschriften nicht. Was also hat das im März gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren konkret ergeben?
Update 28.8.2018: Nach einer Intervention unsererseits bei der LPD Wien ist der Facebook-Account von Michael K. mit den aufgezeigten Postings und Kommentaren nun endlich offline.

Berichte zu Michael K. im Standard:
Polizist postet NS-Soldaten als „Fachmänner für Hausbesuche”
Ermittlungen gegen Polizisten und FPÖ-Politiker