Es sind zwei Brüder, einer davon der damals 23-Jährige, und ein Freund der beiden (22), die jetzt von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen der Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel (§ 175 StGB) angeklagt werden. Ein rechtsextremer Hintergrund wird anscheinend nicht angesprochen in der Anklage, ist aber sowohl wegen der beschriebenen Wirkung der Bomben, die durch Nägel „aufgefettet“ wurden als auch wegen des angeklagten Delikts nicht auszuschließen.
Im Vorjahr wurde zumeist ziemlich verharmlosend vom Bau von „Osterböllern“ gesprochen und ein rechtsextremer Hintergrund weitgehend ausgeschlossen. Im „Kurier“ vom 17.4.2016 fand sich dann ein anderer Ermittlungsansatz:
„Ein terroristischer oder extremistischer Hintergrund wurde zunächst vom Verfassungsschutz in Kärnten ausgeschlossen. Am Samstag hingegen drang aus Wiener Ermittlerkreisen durch, dass sehr wohl wegen des Verdachts des Rechtsextremismus ermittelt werde. Denn in Kärnten gab es in den vergangenen Monaten mehrere Anschläge und Zwischenfälle, besonders im Umfeld von Asylunterkünften“.
Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.