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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Identitäre mit Burschenschafter-Anwalt

Während bei Verbotsgesetzprozessen in den letzten Monaten das mediale Interesse in Wien weitgehend ausgeblieben ist, sah es am 9.11.2016 anders aus. Am Jahres- bzw. Gedenktag der November-Pogrome waren gleich mehrere Medien anzutreffen, als sich Mitglieder der so genannten Identitären vor dem Wiener Bezirksgericht Innere Stadt verantworten mussten.

11. Nov. 2016

Störung im Audimax

Die Meldung, dass eine von Geflüchteten performte Theaterinszenierung von Elfriede Jelineks „Die Schutzbefohlenen“ im Audimax der Uni Wien durch Identitäre gestört wurde, ist wohl vielen noch in deutlicher Erinnerung. Mit Megaphon und Transparent war eine Gruppe von mehrheitlich Männern im April dieses Jahres gewaltsam in die Räumlichkeiten eingedrungen und hatte Parolen rufend auf der Bühne Kunstblut verschüttet und auch mehrere Anwesende damit bespritzt. Durch die Aktion wurde nicht zuletzt deutlich, dass Angehörige der Gruppe auch gewaltförmige Mittel zum Einsatz bringen und zugunsten ihrer Selbstinszenierungen selbst davor nicht zurückschrecken, diese gegen traumatisierte, geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzuwenden.

Zehn der an der Aktion beteiligten Identitären, neun Männer sowie eine Frau, mussten sich wenige Monate später vor Gericht verantworten. Einbracht wurde die Klage die durch die Österreichische Hochschüler_innenschaft der Uni Wien, die besagte Veranstaltung Mitte April auch organisiert hatte. Sie wirft der neofaschistischen Gruppierung „Besitzstörung“ vor. Während ein Teil der Angeklagten bereits Anfang August beim ersten Termin (10.8.2016) aussagen musste, wurden beim zweiten Termin (9.11.2016) vor allem die Zeugen_innen der Anklage vernommen. Weitere Prozesstermine wird es nicht mehr geben. Ob die ÖH den Prozess als Erfolg verbuchen kann, ist derzeit noch unklar, da das Urteil schriftlich erfolgen wird.

FPÖ, Burschenschafter und Identitäre

Vertreten werden die Identitären – wenig verwunderlich und aufgrund mehrerer Schmisse auf der Wange auch ersichtlich – durch einen deutschnationalen Burschenschafter. Julian Korisek ist Mitglied der schlagenden Burschenschaft aB! Arminia Graz und war in der Steiermark für die FPÖ aktiv. Auch seine (politische) Karriere begann mit einer (burschenschaftlichen) Postenschacherei der FPÖ, da er einer der zahlreichen begünstigten FPÖler und Burschenschafter war, die der Olympe und FPÖler Martin Graf in das Forschungszentrum Seibersdorf holte. Der staatsnahe Betrieb wurde gegen Ende der Regierungsbeteiligung der FPÖ mit zahlreichen einschlägigen Personen besetzt und stand als „Selbstbedienungsladen der FPÖ“ in den darauf folgenden Jahren immer wieder in der Kritik. Gemeinsam mit seinem Kollegen Armin Zauner betreibt Korisek im ersten Bezirk eine Rechtsanwaltskanzlei. Nachdem Burschenschafter auch selten alleine auftauchen, mag es auch wenig verwundern, dass Zauner Mitglied der aB! Albia Wien und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wolf Rüdiger Grabmayr, Mitglied in der aB! Bruna Sudetia in Wien ist. Meist ist es dann auch nicht mehr weit zur FPÖ und so sitzt Zauner für die FPÖ auch im Bezirksrat Währing.

Dass Korisek als Anwalt eigentlich auf „Versicherungs-, Wertpapier-, Bank- und Kapitalmarktrecht“ spezialisiert ist, macht eine Vertretung im Rahmen einer „Besitzstörungsklage“ nicht unbedingt naheliegend. Der burschenschaftliche und FPÖ Hintergrund wiederum lässt vermuten, dass es durchwegs auch ideologische Überschneidungen zwischen Identitären und dem Anwalt geben könnte. Durch hervorstechende Verteidigungsstrategien tat er sich dennoch nicht hervor. Im Gegenteil, wiederholte er Fragen an Zeug_innen, die vom Richter bereits gestellt worden waren. Trotz mehrfacher Hinweise, dass die Zeugin dazu schon Stellung bezogen hätte, ließ er sich nicht davon abbringen, diese erneut beantwortet haben zu wollen. Darüber hinaus kam ihm viel mehr als ein „der Tatbestand der Besitzstörung ist nicht erfüllt“ beim zweiten Prozesstermin nicht über die Lippen. Dennoch fügt sich auch in dem Prozess ein weiteres Mal zusammen, was offensichtlich zusammengehört: FPÖ, Burschenschafter und Identitäre.

Verantwortung der Medien

Dass das mediale Interesse am zweiten Prozesstermintermin deutlich größer war als bei den unterschiedlichen Verbotsgesetzdelikten, die in den letzten Wochen am Landesgericht in Wien verhandelt wurden, mag nur bedingt wundern. Seit geraumer Zeit gelingt es den Identitären, mit kleinen Aktionen große mediale Aufmerksamkeit zu erlangen und sich damit auch deutlich größer zu inszenieren, als sie eigentlich sind. Zum Gelingen dieser Strategie tragen Journalist_innen maßgeblich bei, indem über jede noch so kleine Performance (und damit ist nicht die Störung des Theaterstücks gemeint) berichten. Anstelle einer kritischen Berichtserstattung über Strategien, Bedeutung dieser Aktionsformen oder ideologische Verortung der Gruppe steht nicht selten ausschließlich eine simple Nacherzählung der Aktion. Damit haben Journalist_innen den neofaschistischen Identitären auch zu ihrer aktuellen Größe (mit)verholfen.

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | FPÖ | Identitäre | Klage | Rechtsextremismus | Steiermark | unzensuriert | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wien

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