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Ein ganz normaler Abend im Stüber-Heim (Teil 2)

Ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, 3.11.2016, fan­den gleich drei Pro­zes­se wegen Ver­bots­ge­setzs­de­lik­ten am Wie­ner Lan­des­ge­richt statt. Bei einem han­del­te es sich um die Fort­set­zung des Mit­te August begon­ne­nen Geschwo­re­nen­pro­zess, in dem sich der deut­sche Neo­na­zi Rolf Kai Mül­ler und des­sen Ehe­frau Doro­thee (ehem. Lin­de­muth) sowie die eben­falls ein­schlä­gig bekann­te Isa­bel­la Kordas wegen meh­re­ren Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz verantworten […]

9. Nov 2016

Gedächt­nis­lü­cken
Im Zen­trum der Ver­hand­lung am 3.11.2016 stand jener zur Anklag­te gebrach­te Vor­fall, der sich am Abend des 5.7. 2014 ereig­net hat. Auf einen anony­men Hin­weis hin, dass im 16. Bezirk eine Art natio­na­ler Lie­der­abend statt­fin­den sol­le, waren BVT und LVT mit Unter­stüt­zung der WEGA aus­ge­rückt, um das ein­schlä­gig bekann­te Kel­ler­lo­kal „Stü­ber Heim“ an der Ecke Koppstraße/Kreitnergasse auf­zu­su­chen. Tat­säch­lich traf die Poli­zei unter den rund 20 Gäs­ten nicht nur die zwei sze­n­e­be­kann­ten Liedermacher_innen „Lokis Hor­den“ (Rolf Mül­ler) und „Ster­be­hil­fe“ (Isa­bel­la Kordas) an, son­dern fand auch zahl­rei­che, teil­wei­se ver­bo­te­ne Neonazi-Liedertexte.

Im Zuge des Ein­sat­zes waren auch die Iden­ti­tä­ten der anwe­sen­den Gäs­te fest­ge­stellt wor­den und dar­auf­hin ver­gan­ge­nen Don­ners­tag als Zeug_innen vor Gericht gela­den. Wie zu erwar­ten, zeig­ten sich die­se jedoch alles ande­re als aus­kunfts­freu­dig. Obwohl sich kaum eine_r wirk­lich für Fuß­ball inter­es­siert, sei­en die meis­ten zum Fuß­ball schau­en oder Bier trin­ken in den Kel­ler gekom­men, keine_r jedoch für einen Lie­der­abend. Wäh­rend ande­re Details des Abends (wie kon­kre­te Geträn­ke oder Essen) den meis­ten Zeug_innen offen­sicht­lich noch in fes­ter Erin­ne­rung waren, mach­te sich in Bezug auf das mög­li­che Kon­zert Gedächt­nis­schwund breit. In ver­blüf­fend ähn­li­cher Wort­wahl waren sie sich einig, dass „hät­te es ein Live Kon­zert gege­ben, wäre es auf­ge­fal­len“, aber so wirk­lich drauf geach­tet hat­te eigent­lich nie­mand und nur ein­zel­nen Zeug_innen waren auch die Gitar­ren irgend­wo im Raum auf­ge­fal­len. Intakt schien ledig­lich die Erin­ne­rung des sich aktu­ell in Haft befin­den­den Lebens­ge­fähr­ten von Kordas. „Der Mül­ler hät­te Musik machen sol­len“ und „die Isi hat die Gitar­re auch kurz in die Hand genom­men“ erklär­te er in sei­ner Aussage.

Dass auch Kordas beim ers­ten Pro­zess­ter­min im August 2016 bereits zuge­ge­ben hat­te, dass an dem besag­ten Abend geplant gewe­sen war „Stim­mungs­lie­der zu spie­len“, jedoch „beim ers­ten Lied […] die Poli­zei rein­ge­kom­men“ sei, schien lei­der auch den Richter_innen und Geschwo­re­nen in Erin­ne­rung geblie­ben zu sein. Auch Rocker Rolf bestritt im August zwar einen geplan­ten Auf­tritt, bestä­tig­te aber gemein­sam mit Isi „die Grif­fe von Nord­land“ auf der Gitar­re abge­gli­chen zu haben „weil sie ande­re Griff­fol­gen hatte“.

Verfahren im Landesgericht für Strafsachen Wien - Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, Creative Commons 3.0.
Ver­fah­ren im Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Wien — Bild­quel­le: Wiki­pe­dia/Dnal­or 01, Crea­ti­ve Com­mons 3.0.

Inter­pre­ta­ti­ons­sa­chen?
Erfri­schend nüch­tern ist die Aus­sa­ge des Lebens­ge­fähr­ten von Kordas ins­ge­samt zu wer­ten. Er gab nicht nur zu, dass der Kel­ler „rechts ver­ru­fen“ sei, son­dern beton­te auch mehr­fach, besag­ter Abend sei „ganz nor­mal“ gewe­sen und kein „Wie­der­be­tä­ti­gungs­abend“ bzw. „kein Abend, wo alle Sieg Heil schrei­en“. Ein Häferl, auf dem ein Haken­kreuz zu sehen ist und das im Zuge der Durch­su­chung des Kel­lers beschlag­nahmt wur­de, woll­te hin­ge­gen eben­falls noch nie jemand vor­her gese­hen haben „Wird schon wem gfal­len haben,“ mein­te zumin­dest eine Zeu­gin, die das Kel­ler­lo­kal seit sie 12 Jah­re alt ist regel­mä­ßig besucht und sich gegen Schub­la­di­sie­run­gen à la rech­te Sze­ne­lo­kal wehrt – schließ­lich sei es „Inter­pre­ta­ti­ons­sa­che, was die rech­te Sze­ne ist“.

Das „Stü­ber-Heim“ als Ort wie auch eini­ge der gela­de­nen Zeug_innen bzw. „ein­fa­chen“ Besucher_innen des „ganz nor­ma­len Abends“ las­sen jedoch alles ande­re als Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum. So mag es bei­spiels­wei­se nicht ver­wun­dern, dass der ein­schlä­gig bekann­te Andre­as „Zwetsch­ke“ Zep­ke , u.a. Teil­neh­mer von Iden­ti­tä­ren Demos und Neo­na­zi-Auf­mär­schen wie jenem gegen die Wehr­machts­aus­stel­lung, am besag­ten Tag im Kel­ler anwe­send war. Auch Gast­ge­ber des Abends, Gre­gor Tschen­scher, ist kein Unbe­kann­ter, zumal er in der Sze­ne gut ver­netzt ist, die Wie­ner Blood & Honour Grup­pe mit­be­grün­det hat und auch schon des Öfte­ren als FPÖ-Secu­ri­ty auf­ge­tre­ten ist.

Alle(s) harm­los?
Von der Stra­te­gie, sich harm­lo­ser dar­zu­stel­len, als man eigent­lich ist, haben auch die Ange­klag­ten bereits beim ers­ten Pro­zess­ter­min Gebrauch gemacht, als Mül­ler ver­such­te, sich als harm­lo­ser Rech­ter zu insze­nie­ren und Kordas behaup­te­te, mit der Sze­ne nichts mehr zu tun zu haben. Frü­her wäre sie ver­liebt und naiv gewe­sen, hät­te sich inzwi­schen distan­ziert und wür­de die Bekann­ten von damals kaum noch tref­fen. Damit repro­du­ziert Kordas nicht zuletzt auch gän­gi­ge Ent­las­tungs­stra­te­gien rechts­extre­mer und neo­na­zis­ti­scher Frau­en, die als nicht ideo­lo­gisch Über­zeug­te auf­tre­ten, son­dern sich als das poli­ti­sche unbe­darf­te „Anhäng­sel von XY“ prä­sen­tie­ren. Dabei kön­nen sie auf gesell­schaft­lich nach wie vor weit ver­brei­te­te Kli­schee­vor­stel­lun­gen auf­bau­en, die Frau­en immer noch nicht als akti­ve Neo­na­zis aner­ken­nen wol­len. Ob sich die Geschwo­re­nen davon beein­dru­cken las­sen und Kordas bei die­sem Pro­zess damit durch­kommt, wird sich wohl erst zeigen.

Auf­fal­lend hoch ist in die­sem Pro­zess nicht nur die Anzahl der weib­li­chen Ange­klag­ten, son­dern auch der Zeug_innen. Eine wich­ti­ge Zeu­gin, von der ver­mu­tet wird, dass sie Belas­ten­des vor­brin­gen könn­te, erschien nicht zu dem Gerichts­ter­min. Ihr Fern­blei­ben mag jedoch nur bedingt ver­wun­dern, war­te­ten doch zahl­rei­che ande­re Zeu­gen vor den Türen des gro­ßes Schwur­ge­richts­saals, die für eine poten­ti­el­le Belas­tungs­zeu­gin durch­wegs ein­schüch­ternd gewirkt haben könn­te. Mehr ver­wun­dern mag hin­ge­hen, dass kei­ne Medienvertreter_innen anwe­send waren, zumal die Ange­klag­ten und die Orte, wo sich die Ver­stö­ße ereig­net haben sol­len, ein­schlä­gig bekannt sind.

Der ursprüng­lich mit Open End ange­setz­te Ver­hand­lungs­tag wur­de auf­grund von Absa­gen wei­te­rer Zeug_innen bereits um die Mit­tags­zeit been­det und eine Fort­set­zung am letz­ten Don­ners­tag im Jän­ner 2017 anbe­raumt. Bleibt zu hof­fen, dass sich zumin­dest dann die eine oder ande­re Tages­zei­tung dort bli­cken lässt.

➡️ Teil 1: Rocker Rolf raunt
➡️ Teil 3: Neo­na­zi-Pro­zess: Mit Bewäh­rungs­stra­fen davon gekommen