Die Ermittlungen nach einer Anzeige wegen NS-Wiederbetätigung bzw. Verhetzung gegen den „Aula“-Autor und Burschenschafter Fred Duswald durch Harald Walser wurden Ende 2015 zwar eingestellt, aber Walser hat die Anwältin Maria Windhager beauftragt, im Namen von KZ-Überlebenden zivilrechtlich Klage auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung zu klagen und zunächst über eine Einstweilige Verfügung die Unterlassung inkriminierender Äußerungen zu erreichen.
Jetzt gibt es einen ersten Erfolg. Das Oberlandesgericht Graz als Berufungsinstanz hat die einstweilige Verfügung bestätigt, wonach Duswald und die „Aula“ KZ-Überlebende nicht mehr als „Landplage“ bezeichnen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechskräftig.