Verhetzung (II): Einstweilige Verfügung gegen „Aula“

Die Ermit­tlun­gen nach ein­er Anzeige wegen NS-Wieder­betä­ti­gung bzw. Ver­het­zung gegen den „Aula“-Autor und Burschen­schafter Fred Duswald durch Har­ald Walser wur­den Ende 2015 zwar eingestellt, aber Walser hat die Anwältin Maria Wind­hager beauf­tragt, im Namen von KZ-Über­leben­den zivil­rechtlich Klage auf Ehren­belei­di­gung und Kred­itschädi­gung zu kla­gen und zunächst über eine Einst­weilige Ver­fü­gung die Unter­las­sung inkri­m­inieren­der Äußerun­gen zu erreichen.

Jet­zt gibt es einen ersten Erfolg. Das Ober­lan­des­gericht Graz als Beru­fungsin­stanz hat die einst­weilige Ver­fü­gung bestätigt, wonach Duswald und die „Aula“ KZ-Über­lebende nicht mehr als „Land­plage“ beze­ich­nen dür­fen. Das Urteil ist noch nicht rechskräftig.