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Verhetzung (I) : Prüfung bei Strache & Co

Der Wie­ner Rechts­an­walt Dr. Georg Zan­ger hat eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung gegen FPÖ-Chef Heinz-Chris­­ti­an Stra­che und die Hass­pos­ter ein­ge­bracht, die auf des­sen Face­­book-Sei­­te den ver­mut­li­chen Sui­zid­ver­such eines Asyl­wer­bers kom­men­tiert haben. Stra­che hat­te einen „Kro­ne”-Arti­kel mit der Bemer­kung „Fas­sungs­los!” geteilt. Die Staats­an­walt­schaft Wien prüft bereits von Amts wegen, der Bericht der Poli­zei liegt aber noch nicht vor. Zan­ger hat […]

28. Okt 2016

Zan­ger hat im Stan­dard am Wochen­en­de einen „Kom­men­tar der ande­ren“ ver­fasst, in dem er gleich zu Beginn fest­stellt: „Die Face­book­sei­te des FPÖ-Chefs ist eine Platt­form für Ver­het­zung aller Art. Dage­gen muss die Staats­an­walt­schaft end­lich vor­ge­hen.

Die APA hat jetzt nach­ge­fragt und dabei die Aus­kunft erhal­ten, dass die Staats­an­walt­schaft „von Amts wegen“, also von sich aus, „prü­fe“. Zan­ger ist – so die APA – „über­zeugt, dass auch Stra­che gegen Par. 283 StGB (Ver­het­zung) ver­sto­ßen hat. Nach Abs. 4 ist näm­lich auch jener mit Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr zu ver­ur­tei­len, der ver­het­zen­des Mate­ri­al ‚in gut­hei­ßen­der oder recht­fer­ti­gen­der Wei­se ver­brei­tet oder ander­wei­tig öffent­lich ver­füg­bar macht’ „. Das habe Stra­che getan, zumal die gegen Flücht­lin­ge gerich­te­ten Pos­tings über län­ge­re Zeit nicht gelöscht wor­den sei­en, schreibt Zan­ger in der Anzei­ge. Er bean­tragt ein Straf­ver­fah­ren gegen den FPÖ-Chef und die noch aus­zu­for­schen­den Ver­fas­ser der Hass­pos­tings“ (APA, 27.10.2016).

Um gegen Stra­che tat­säch­lich ermit­teln zu kön­nen, müss­te die Staats­an­walt­schaft aller­dings zuvor noch die Auf­he­bung sei­ner Immu­ni­tät als Ange­ord­ne­ter zum Natio­nal­rat bean­tra­gen und erhalten.

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