Zanger hat im „Standard“ am Wochenende einen „Kommentar der anderen“ verfasst, in dem er gleich zu Beginn feststellt: „Die Facebookseite des FPÖ-Chefs ist eine Plattform für Verhetzung aller Art. Dagegen muss die Staatsanwaltschaft endlich vorgehen.“
Die APA hat jetzt nachgefragt und dabei die Auskunft erhalten, dass die Staatsanwaltschaft „von Amts wegen“, also von sich aus, „prüfe“. Zanger ist – so die APA – „überzeugt, dass auch Strache gegen Par. 283 StGB (Verhetzung) verstoßen hat. Nach Abs. 4 ist nämlich auch jener mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu verurteilen, der verhetzendes Material ‚in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht’ „. Das habe Strache getan, zumal die gegen Flüchtlinge gerichteten Postings über längere Zeit nicht gelöscht worden seien, schreibt Zanger in der Anzeige. Er beantragt ein Strafverfahren gegen den FPÖ-Chef und die noch auszuforschenden Verfasser der Hasspostings“ (APA, 27.10.2016).
Um gegen Strache tatsächlich ermitteln zu können, müsste die Staatsanwaltschaft allerdings zuvor noch die Aufhebung seiner Immunität als Angeordneter zum Nationalrat beantragen und erhalten.