Vor Gericht stand diesmal ein 1989 geborener Wiener, dem vorgeworfen wurde, im April dieses Jahres in einem Lokal im 23. Bezirk vor Publikum einen Hitlergruß getätigt, sich dabei fotografieren gelassen und das Bild auf Facebook veröffentlicht zu haben. „A Bledheit“ meinte seine Verteidigerin und vielleicht hätten ihr die Geschworenen auch geglaubt, wäre da nicht noch das Tattoo am linken Oberarm, das Simmering in Frakturschrift, die Zahlfolge 88 sowie einen SS Totenkopf abbildet. Ein Andenken an einen verstorbenen Freund, der das gleiche Tattoo hatte (allerdings ohne die 88), verteidigte sich der Beschuldigte, der die Vorkommnisse selbst nicht bestritt, sondern sich nur in Bezug auf die Wiederbetätigung als nicht schuldig bekannte.
Was die Zahl 88 bedeutet, will er nicht gewusst haben, sondern erst auf Erklärung von Anderen nach der Anfertigung erfahren haben. Zuvor habe er gedacht, es sei „eine coole Zahlenfolge“. Es gebe zwar schon Vorlagen um das Tattoo zu entfernen, warum das nicht geschehen ist, konnte der Angeklagte jedoch ebenso wenig beantworten wie die meisten anderen ihm gestellten Fragen. Obgleich der Beschuldigte laut Ermittlungserkenntnissen des BVT und eigenen Angaben keine Kontakte zu einschlägigen Personen oder Gruppen haben dürfte, bleibt fragwürdig, warum er trotz seines Wissens um die Bedeutung auch ein Foto von seinen Tattoos auf Facebook veröffentlichte.
Die erstaunlich ausdrucksstarke Staatsanwältin betonte in ihrem Abschlussplädoyer, dass der Angeklagte auf sie unglaubwürdig wirke und die Verbreitung solcher Inhalte auf Facebook eben „nicht witzig“ sei, sondern Soziale Medien große Gefahren bergen, gegen die man auftreten muss. Dass das Urteil mit zwei Jahren (bedingt auf drei Jahre) relativ hoch ausfiel, hat wahrscheinlich damit zu tun, dass der Angeklagte (wenn auch nicht für einschlägige Delikte) bereits acht Mal (u.a. wegen Waffenbesitz) vorbestraft ist und während bisheriger Bewährungsstrafen wieder straffällig wurde. Er selbst schien einverstanden zu sein, da er das Urteil ohne Absprache mit seiner Anwältin annahm.