Krems: „Heimatfrontler“ neuerlich vor Gericht

Für seine Hitler-Geburt­stags­feier im Jahr 2012, zu der einige andere ein­schlägige Neon­azis ein­ge­laden hat­te, ist er im März 2016 zu 22 Monat­en Haft, davon sieben Monate unbe­d­ingt, verurteilt wor­den. Markus R. (35) ist ein alter Bekan­nter, dessen Leben­spro­jekt die „Kam­er­ad­schaft Heimat­front“ ist. Darum stand er in der Vor­woche neuer­lich vor Gericht.

So stellt sich die Kameradschaft Heimatfront im Weltnetz dar...

So stellt sich die Kam­er­ad­schaft Heimat­front im Welt­netz vor…

Obwohl er sich schon im Früh­jahr bei seinem Prozess total geläutert gab, musste sich Markus R. neuer­lich vor einem Geschwore­nen­gericht ver­ant­worten, weil seine Selb­stein­schätzung völ­lig neben der Spur läuft. Schon vor seinem ange­blichen Gesin­nungswan­del sei er „rechts, aber nicht radikal“ gewe­sen. Das überzeugte angesichts der Vor­würfe in der Anklage die Geschwore­nen nicht wirklich.

Auf Facebook fordert die Kameradschaft Heimatfront die freilassung Küssels

Auf Face­book fordert die Kam­er­ad­schaft Heimat­front die freilas­sung Küssels

Markus R., der zu den Glanzzeit­en der „Kam­er­ad­schaft Heimat­front“ für die kleine Nazi-Truppe sog­ar eine eigene Home­page, ein Face­book- und ein google+-Kon­to unter­hal­ten hat, hat näm­lich auch eine gle­ich­namige What­sApp-Gruppe betrieben. Da würde sich noch eine Antwort auf die Frage auf­drän­gen: wer war denn da noch in den ein­schlägi­gen Grüp­pchen auf FB, google+ und What­sApp vertreten? Noch schweigen wir, aber so viel sei ver­rat­en: ein bekan­nter FPÖ-Aktivist aus Wien war auch dabei! Als im Som­mer 2015 im Fernse­hen über die Ankun­ft von Flüchtlin­gen auf dem Wiener Haupt­bahn­hof berichtet wurde, titelte der Angeklagte einen Beitrag mit „Next Stopp Buchen­wald fg“, einen anderen mit „Unsere Zeit wird kom­men Buaschn und dann bren­nt die Luft“ (nön.at). Anfang dieses Jahres gab’s dann in der kleinen Gruppe ein Musik-Video zu sehen, wo im Text der Holo­caust bejubelt wurde und Hitler und Hak­enkreuze zu sehen waren. Mit Nazi-Dreck hat er auch gehan­delt: zwei Hak­enkreuz-Fah­nen hat er für zwei Stan­gen Zigaret­ten verkauft. Dafür gab’s von den Geschwore­nen übri­gens einen Freis­prich. Für den Rest erhielt er weit­ere 16 Monate bed­ingt. Da stockt man wenig. Der gute Markus R., der aktuell noch seine sieben Monate absitzt, hat ja noch eine bed­ingte Strafe aus dem alten Prozess offen. Warum dann eine neuer­liche bedingte?
Im Hin­blick darauf, dass die Tat­bege­hung vor der Verurteilung geschah, kam der Sen­at zur Ansicht, dass die bloße Strafan­dro­hung genüge, den Angeklagten von weit­eren Straftat­en abzuhal­ten“, schreibt die APA (19.10.2016). Hof­fentlich hat sich der Richterse­n­at da nicht ordentlich getäuscht!

Der Angeklagte lud zu einem Spieleabend mit diesem Bild in Anspielung auf Breivik

Der Angeklagte lud zu einem Spieleabend mit diesem Bild in Anspielung auf Breivik..