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Krems: „Heimatfrontler“ neuerlich vor Gericht

Für sei­ne Hit­­ler-Geburts­­tags­­­fei­er im Jahr 2012, zu der eini­ge ande­re ein­schlä­gi­ge Neo­na­zis ein­ge­la­den hat­te, ist er im März 2016 zu 22 Mona­ten Haft, davon sie­ben Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den. Mar­kus R. (35) ist ein alter Bekann­ter, des­sen Lebens­pro­jekt die „Kame­rad­schaft Hei­mat­front“ ist. Dar­um stand er in der Vor­wo­che neu­er­lich vor Gericht. Obwohl er sich schon […]

27. Okt 2016

So stellt sich die Kameradschaft Heimatfront im Weltnetz dar...
So stellt sich die Kame­rad­schaft Hei­mat­front im Welt­netz vor

Obwohl er sich schon im Früh­jahr bei sei­nem Pro­zess total geläu­tert gab, muss­te sich Mar­kus R. neu­er­lich vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten, weil sei­ne Selbst­ein­schät­zung völ­lig neben der Spur läuft. Schon vor sei­nem angeb­li­chen Gesin­nungs­wan­del sei er „rechts, aber nicht radi­kal“ gewe­sen. Das über­zeug­te ange­sichts der Vor­wür­fe in der Ankla­ge die Geschwo­re­nen nicht wirklich.

Auf Facebook fordert die Kameradschaft Heimatfront die freilassung Küssels
Auf Face­book for­dert die Kame­rad­schaft Hei­mat­front die frei­las­sung Küssels

Mar­kus R., der zu den Glanz­zei­ten der „Kame­rad­schaft Hei­mat­front“ für die klei­ne Nazi-Trup­pe sogar eine eige­ne Home­page, ein Face­book- und ein goog­le+-Kon­to unter­hal­ten hat, hat näm­lich auch eine gleich­na­mi­ge Whats­App-Grup­pe betrie­ben. Da wür­de sich noch eine Ant­wort auf die Fra­ge auf­drän­gen: Wer war denn da noch in den ein­schlä­gi­gen Grüpp­chen auf FB, goog­le+ und Whats­App ver­tre­ten? Noch schwei­gen wir, aber so viel sei ver­ra­ten: Ein bekann­ter FPÖ-Akti­vist aus Wien war auch dabei!

Als im Som­mer 2015 im Fern­se­hen über die Ankunft von Flücht­lin­gen auf dem Wie­ner Haupt­bahn­hof berich­tet wur­de, titel­te der Ange­klag­te einen Bei­trag mit „Next Stopp Buchen­wald fg“, einen ande­ren mit: „Unse­re Zeit wird kom­men Buaschn und dann brennt die Luft.“ (nön.at) Anfang die­ses Jah­res gab’s dann in der klei­nen Grup­pe ein Musik-Video zu sehen, wo im Text der Holo­caust beju­belt wur­de und Hit­ler und Haken­kreu­ze zu sehen waren.

Mit Nazi-Dreck hat er auch gehan­delt: zwei Haken­kreuz-Fah­nen hat er für zwei Stan­gen Ziga­ret­ten ver­kauft. Dafür gab’s von den Geschwo­re­nen übri­gens einen Frei­spruch. Für den Rest erhielt er wei­te­re 16 Mona­te bedingt. Da stockt man wenig. Der gute Mar­kus R., der aktu­ell noch sei­ne sie­ben Mona­te absitzt, hat ja noch eine beding­te Stra­fe aus dem alten Pro­zess offen. War­um dann eine neu­er­li­che bedingte?

Im Hin­blick dar­auf, dass die Tat­be­ge­hung vor der Ver­ur­tei­lung geschah, kam der Senat zur Ansicht, dass die blo­ße Straf­an­dro­hung genü­ge, den Ange­klag­ten von wei­te­ren Straf­ta­ten abzu­hal­ten“, schreibt die APA (19.10.2016). Hof­fent­lich hat sich der Rich­ter­se­nat da nicht ordent­lich getäuscht!

Der Angeklagte lud zu einem Spieleabend mit diesem Bild in Anspielung auf Breivik
Der Ange­klag­te lud zu einem Spie­le­abend mit die­sem Bild in Anspie­lung auf Breivik