Obwohl er sich schon im Frühjahr bei seinem Prozess total geläutert gab, musste sich Markus R. neuerlich vor einem Geschworenengericht verantworten, weil seine Selbsteinschätzung völlig neben der Spur läuft. Schon vor seinem angeblichen Gesinnungswandel sei er „rechts, aber nicht radikal“ gewesen. Das überzeugte angesichts der Vorwürfe in der Anklage die Geschworenen nicht wirklich.
Markus R., der zu den Glanzzeiten der „Kameradschaft Heimatfront“ für die kleine Nazi-Truppe sogar eine eigene Homepage, ein Facebook- und ein google+-Konto unterhalten hat, hat nämlich auch eine gleichnamige WhatsApp-Gruppe betrieben. Da würde sich noch eine Antwort auf die Frage aufdrängen: Wer war denn da noch in den einschlägigen Grüppchen auf FB, google+ und WhatsApp vertreten? Noch schweigen wir, aber so viel sei verraten: Ein bekannter FPÖ-Aktivist aus Wien war auch dabei!
Als im Sommer 2015 im Fernsehen über die Ankunft von Flüchtlingen auf dem Wiener Hauptbahnhof berichtet wurde, titelte der Angeklagte einen Beitrag mit „Next Stopp Buchenwald fg“, einen anderen mit: „Unsere Zeit wird kommen Buaschn und dann brennt die Luft.“ (nön.at) Anfang dieses Jahres gab’s dann in der kleinen Gruppe ein Musik-Video zu sehen, wo im Text der Holocaust bejubelt wurde und Hitler und Hakenkreuze zu sehen waren.
Mit Nazi-Dreck hat er auch gehandelt: zwei Hakenkreuz-Fahnen hat er für zwei Stangen Zigaretten verkauft. Dafür gab’s von den Geschworenen übrigens einen Freispruch. Für den Rest erhielt er weitere 16 Monate bedingt. Da stockt man wenig. Der gute Markus R., der aktuell noch seine sieben Monate absitzt, hat ja noch eine bedingte Strafe aus dem alten Prozess offen. Warum dann eine neuerliche bedingte?
„Im Hinblick darauf, dass die Tatbegehung vor der Verurteilung geschah, kam der Senat zur Ansicht, dass die bloße Strafandrohung genüge, den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten“, schreibt die APA (19.10.2016). Hoffentlich hat sich der Richtersenat da nicht ordentlich getäuscht!