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Norbert Hofer und die Väter(rechtler)

Die poli­ti­sche Welt­an­schau­ung des Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­ten der FPÖ, Nor­bert Hofer, wur­de bis­lang aus unter­schied­li­chen Blick­win­keln erfolg­reich ana­ly­siert und kri­ti­siert. Ein The­ma, das er sich zumin­dest noch zu Zei­ten als „ein­fa­cher“ Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ter auf die Fah­nen geschrie­ben hat­te, scheint dabei jedoch wie­der in den Hin­ter­grund getre­ten zu sein: Nor­bert Hofers Ein­satz für Väter­rech­te und Väter­rechts­grup­pen. Bereits im Zuge […]

25. Sep 2016

Bereits im Zuge der Stich­wahl im Mai 2016 hat­te u.a. die Dach­or­ga­ni­sa­ti­on öster­rei­chi­scher Frau­en­ver­ei­ne, der Öster­rei­chi­sche Frau­en­ring (ÖFR), anhand von frau­en­po­li­ti­schen Äuße­run­gen Hofers des­sen anti­fe­mi­nis­ti­sche Agen­da ver­deut­licht. So hat­te Hofer bei­spiels­wei­se im Wahl­kampf das Selbst­be­stim­mungs­recht von Frau­en in Fra­ge gestellt und statt des­sen Zwangs­be­ra­tun­gen vor Abtrei­bun­gen gefor­dert. Auch das „Hand­buch frei­heit­li­cher Poli­tik“, an dem Hofer maß­geb­lich mit­wirk­te, gibt Auf­schluss über sei­ne frau­en­feind­li­chen Posi­tio­nen. So ist dar­in u.a. davon zu lesen, dass es sich bei der Gebär­mut­ter um den „Ort mit der höchs­ten Ster­be­wahr­schein­lich­keit in Öster­reich“ hand­le. Zudem mach­te er sich gegen die Inklu­si­on der Töch­ter in die öster­rei­chi­sche Bun­des­hym­ne sowie gegen Ehe- und Adop­ti­ons­rech­te für schwu­le und les­bi­sche Men­schen stark. Auch geschlech­ter­po­li­ti­sche Gleich­stel­lungs­pro­gram­me wie Gen­der-Main­strea­ming sind Hofer ein Dorn im Auge, da sie, so die bei­na­he wahn­haf­te Vor­stel­lung, zu einer „Auf­lö­sung der Fami­li­en“ füh­ren würden.

Im Mit­tel­punkt poli­ti­scher Ambi­tio­nen Hofers steht folg­lich die ohne­hin schon mit sämt­li­chen Vor­tei­len aus­ge­stat­te­te hete­ro­se­xu­el­le Fami­lie, die es offen­sicht­lich gegen zeit­ge­mä­ße, fort­schritt­li­che For­de­run­gen von Femi­nis­tin­nen und Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen zu ver­tei­di­gen gel­te. Eine eigen­stän­di­ge Frau­en­po­li­tik ist bei der FPÖ ohne­hin nicht fin­den. Im Gegen­teil wird die­se stets als frei­heit­li­che Frauen‑, Fami­li­en- und Kin­der­po­li­tik prä­sen­tiert. Kaum ver­wun­der­lich also, dass die FPÖ sich für Män­ner- bzw. Väter­rech­te ein­setzt und auch umge­kehrt ver­su­chen Väter- und Män­ner­recht­ler sich zwar als par­tei­un­ab­hän­gig zu prä­sen­tie­ren, jedoch gelingt ihnen das zumeist nicht weil ihre Ver­bin­dun­gen zur FPÖ zu offen­sicht­lich sind.

Deut­lich wur­den die­se Ver­stri­ckun­gen im Zuge der Debat­ten rund um die gemein­sa­me Obsor­ge. So wur­den Väter­recht­ler bei­spiels­wei­se von der FPÖ in die dafür zustän­di­gen Arbeits­grup­pen nomi­niert. Auch sonst ver­tre­ten FPÖ-Poli­ti­ker_in­nen bis heu­te die Inter­es­sen der Väter­rechts­grup­pen in der Öffent­lich­keit.  So auch Nor­bert Hofer, der  in sei­ner Funk­ti­on als Fami­li­en­spre­cher den Ver­ein „trennungsopfer.at“ gegrün­de­te, der sich für die gemein­sa­me Obsor­ge nach dem Vor­bild Deutsch­lands und für die Rech­te getrennt leben­der Eltern stark machte.

Doch damit nicht genug. 2010 soli­da­ri­sier­te sich Hofer mit jenen füh­ren­den Mit­glie­dern von Väter­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, gegen die vom ober­ös­ter­rei­chi­schen Lan­des­kri­mi­nal­amt wegen §278b StGb — Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung — ermit­telt wor­den war. Im Zuge die­ser Ermitt­lun­gen hat­te Hofer sich näm­lich selbst wegen Mit­glied­schaft in besag­ter Orga­ni­sa­ti­on ange­zeigt und die­sen Schritt damit begrün­det, dass er selbst genau das glei­che gemacht habe, wie die Betrof­fe­nen. Dar­über hin­aus hielt er gemein­sam mit den beschul­dig­ten Vätern eine Pres­se­kon­fe­renz ab und ver­lang­te mit­tels einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge an die dama­li­ge Jus­tiz­mi­nis­te­rin Clau­dia Ban­di­on-Ort­ner Auf­klä­rung über die genau­en Ermittlungsergebnisse.

Nun mögen die von Hofer gesetz­ten Aktio­nen auf den ers­ten Blick „harm­los“ erschei­nen, stan­den doch die gegen die ins­ge­samt 13 Väter­recht­ler ange­wen­de­ten Geset­zes­pa­ra­gra­fen zurecht in der Kri­tik. Ein genaue­rer Blick auf jene Per­so­nen, mit denen sich Hofer soli­da­ri­sier­te, ver­mag jedoch ande­res aus­zu­sa­gen. So war unter den Beschul­dig­ten bei­spiels­wei­se auch Her­wig B., vier­fa­cher Vater, Iko­ne der öster­rei­chi­schen Väter­rechts­be­we­gung und ins­be­son­de­re vor öster­rei­chi­schen Schei­dungs­ge­rich­ten kein Unbekannter.

Er wur­de vor Gericht ver­haf­tet, saß meh­re­re Mona­te in Unter­su­chungs­haft und wur­de wegen gefähr­li­cher Dro­hung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt, Ver­leum­dung, Nöti­gung und dem Ver­ge­hen der beharr­li­chen Ver­fol­gung ange­klagt. Der Pro­zess ende­te 2011 mit einer Ver­ur­tei­lung zu vier Jah­ren Haft und einer Ein­wei­sung in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechtsbrecher.

Neben den für sei­ne Exfrau sowie Gerichts­an­ge­stell­te tat­säch­lich zutiefst bedroh­li­chen Delik­ten war Her­wig B. auch im frau­en­feind­li­chen und teil­wei­se mit rechts­extre­men Inhal­ten gefüll­ten Forum www.genderwahn.com aktiv. Zwar ist die Sei­te auf­grund von wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen gegen bestehen­de Geset­ze gesperrt, seit eini­gen Jah­ren dient nun jedoch die Web­site www.justizdebakel.com den Väter­recht­lern als neu­es Sprach­rohr um ihren dif­fa­mie­ren­den, frau­en­feind­li­chen Inhal­ten Aus­druck zu verleihen.

So wur­den über eini­ge Jah­re hin­weg die Adres­sen aller Wie­ner Frau­en­häu­ser auf der Sei­te ver­öf­fent­licht und Frau­en, die dort (mit ihren Kin­dern) vor ihren Expart­nern Schutz such­ten in Gefahr gebracht. Erst eine Auf­for­de­rung des Lan­des­kri­mi­nal­amts Wien führ­te zu einer Löschung, wobei die Bezir­ke nach wie vor auf­ge­lis­tet wer­den. Auch Auf­ru­fe wie „Bit­te bei Bekannt­wer­den der Adres­se des „neu­en Wie­ner-Frau­en­hau­ses“ dies hier zu Pos­ten bzw. um eine Bild­do­ku­men­ta­ti­on. anläss­lich der im Juni 2010 neu eröff­ne­ten Schutz­ein­rich­tung blei­ben unkom­men­tiert stehen.

So zeigt das Bei­spiel Her­wig B. vor allem auch die Gefähr­lich­keit und Bedro­hung, die von Väter­recht­lern aus­geht und dass sie sich dabei auch noch der Unter­stüt­zung von bedeut­sa­men FPÖ-Poli­ti­kern sicher sein kön­nen. Letzt­end­lich geht es sowohl für die FPÖ als auch für Väter­recht­ler dar­um, anti­quier­te Vor­stel­lun­gen des Macht- und Ein­fluss­be­reichs von Fami­li­en­vä­tern auf­recht­zu­er­hal­ten und die Gleich­be­rech­ti­gungs­be­stre­bun­gen von Frau­en und eman­zi­pier­ten Män­nern zu ver­hin­dern. Das oft­mals beton­te Kin­des­wohl ist dabei nachrangig.

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