Bereits im Zuge der Stichwahl im Mai 2016 hatte u.a. die Dachorganisation österreichischer Frauenvereine, der Österreichische Frauenring (ÖFR), anhand von frauenpolitischen Äußerungen Hofers dessen antifeministische Agenda verdeutlicht. So hatte Hofer beispielsweise im Wahlkampf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Frage gestellt und statt dessen Zwangsberatungen vor Abtreibungen gefordert. Auch das „Handbuch freiheitlicher Politik“, an dem Hofer maßgeblich mitwirkte, gibt Aufschluss über seine frauenfeindlichen Positionen. So ist darin u.a. davon zu lesen, dass es sich bei der Gebärmutter um den „Ort mit der höchsten Sterbewahrscheinlichkeit in Österreich“ handle. Zudem machte er sich gegen die Inklusion der Töchter in die österreichische Bundeshymne sowie gegen Ehe- und Adoptionsrechte für schwule und lesbische Menschen stark. Auch geschlechterpolitische Gleichstellungsprogramme wie Gender-Mainstreaming sind Hofer ein Dorn im Auge, da sie, so die beinahe wahnhafte Vorstellung, zu einer „Auflösung der Familien“ führen würden.
Im Mittelpunkt politischer Ambitionen Hofers steht folglich die ohnehin schon mit sämtlichen Vorteilen ausgestattete heterosexuelle Familie, die es offensichtlich gegen zeitgemäße, fortschrittliche Forderungen von Feministinnen und Frauenorganisationen zu verteidigen gelte. Eine eigenständige Frauenpolitik ist bei der FPÖ ohnehin nicht finden. Im Gegenteil wird diese stets als freiheitliche Frauen‑, Familien- und Kinderpolitik präsentiert. Kaum verwunderlich also, dass die FPÖ sich für Männer- bzw. Väterrechte einsetzt und auch umgekehrt versuchen Väter- und Männerrechtler sich zwar als parteiunabhängig zu präsentieren, jedoch gelingt ihnen das zumeist nicht weil ihre Verbindungen zur FPÖ zu offensichtlich sind.
Deutlich wurden diese Verstrickungen im Zuge der Debatten rund um die gemeinsame Obsorge. So wurden Väterrechtler beispielsweise von der FPÖ in die dafür zuständigen Arbeitsgruppen nominiert. Auch sonst vertreten FPÖ-Politiker_innen bis heute die Interessen der Väterrechtsgruppen in der Öffentlichkeit. So auch Norbert Hofer, der in seiner Funktion als Familiensprecher den Verein „trennungsopfer.at“ gegründete, der sich für die gemeinsame Obsorge nach dem Vorbild Deutschlands und für die Rechte getrennt lebender Eltern stark machte.
Doch damit nicht genug. 2010 solidarisierte sich Hofer mit jenen führenden Mitgliedern von Väterrechtsorganisationen, gegen die vom oberösterreichischen Landeskriminalamt wegen §278b StGb — Bildung einer terroristischen Vereinigung — ermittelt worden war. Im Zuge dieser Ermittlungen hatte Hofer sich nämlich selbst wegen Mitgliedschaft in besagter Organisation angezeigt und diesen Schritt damit begründet, dass er selbst genau das gleiche gemacht habe, wie die Betroffenen. Darüber hinaus hielt er gemeinsam mit den beschuldigten Vätern eine Pressekonferenz ab und verlangte mittels einer parlamentarischen Anfrage an die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner Aufklärung über die genauen Ermittlungsergebnisse.
Nun mögen die von Hofer gesetzten Aktionen auf den ersten Blick „harmlos“ erscheinen, standen doch die gegen die insgesamt 13 Väterrechtler angewendeten Gesetzesparagrafen zurecht in der Kritik. Ein genauerer Blick auf jene Personen, mit denen sich Hofer solidarisierte, vermag jedoch anderes auszusagen. So war unter den Beschuldigten beispielsweise auch Herwig B., vierfacher Vater, Ikone der österreichischen Väterrechtsbewegung und insbesondere vor österreichischen Scheidungsgerichten kein Unbekannter.
Er wurde vor Gericht verhaftet, saß mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde wegen gefährlicher Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verleumdung, Nötigung und dem Vergehen der beharrlichen Verfolgung angeklagt. Der Prozess endete 2011 mit einer Verurteilung zu vier Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Neben den für seine Exfrau sowie Gerichtsangestellte tatsächlich zutiefst bedrohlichen Delikten war Herwig B. auch im frauenfeindlichen und teilweise mit rechtsextremen Inhalten gefüllten Forum www.genderwahn.com aktiv. Zwar ist die Seite aufgrund von wiederholten Verstößen gegen bestehende Gesetze gesperrt, seit einigen Jahren dient nun jedoch die Website www.justizdebakel.com den Väterrechtlern als neues Sprachrohr um ihren diffamierenden, frauenfeindlichen Inhalten Ausdruck zu verleihen.
So wurden über einige Jahre hinweg die Adressen aller Wiener Frauenhäuser auf der Seite veröffentlicht und Frauen, die dort (mit ihren Kindern) vor ihren Expartnern Schutz suchten in Gefahr gebracht. Erst eine Aufforderung des Landeskriminalamts Wien führte zu einer Löschung, wobei die Bezirke nach wie vor aufgelistet werden. Auch Aufrufe wie „Bitte bei Bekanntwerden der Adresse des „neuen Wiener-Frauenhauses“ dies hier zu Posten bzw. um eine Bilddokumentation.“ anlässlich der im Juni 2010 neu eröffneten Schutzeinrichtung bleiben unkommentiert stehen.
So zeigt das Beispiel Herwig B. vor allem auch die Gefährlichkeit und Bedrohung, die von Väterrechtlern ausgeht und dass sie sich dabei auch noch der Unterstützung von bedeutsamen FPÖ-Politikern sicher sein können. Letztendlich geht es sowohl für die FPÖ als auch für Väterrechtler darum, antiquierte Vorstellungen des Macht- und Einflussbereichs von Familienvätern aufrechtzuerhalten und die Gleichberechtigungsbestrebungen von Frauen und emanzipierten Männern zu verhindern. Das oftmals betonte Kindeswohl ist dabei nachrangig.
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