Im Fall des 38-jährigen Leasing-Arbeiters aus dem Bezirk Steyr Land (Mario, bist Du’s?*) ist es natürlich nicht das Tattoo allein, das ihm neuerlich eine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung eingebracht hat. Auch nicht der Umstand, dass er seinen Körper gleich mit mehreren Nazi-Symbolen (Reichsadler, Runen und ein Bildnis von Horst Wessel) verunstaltet hat. Aber mit einem Spaziergang im Bad, bei dem die NS-Tattoos in der Sonne glänzen, macht so ein Nazi natürlich auf sich aufmerksam.
Im Fall von Mario folgte dem Gang durchs Freibad die obligate Hausdurchsuchung, durch den, so die Oberösterreichischen Nachrichten vom 15.9.2016, „dem Mann auch ein reger Handel mit Tonträgern von Nazi-Barden und mit Hitler-Büsten nachgewiesen“ werden konnte. Dazu kommen noch die Sprüche von Mario, die er im Internet hinterließ: „Trittst Du als Deutscher ein, soll dein Gruß Heil Hitler sein!“

Unser Mitleid mit Mario hält sich in ziemlich engen Grenzen, aber sein Problem ist beträchtlich. Da sind zum einen die zwei einschlägigen Urteile bzw. Haftstrafen, die er schon hinter sich hat und die sich nicht unbedingt strafmildernd auswirken werden, und zum anderen gibt’s da eine fatale Prognose. Wenn Mario irgendwann, ausgebleicht von seiner nächsten Haftzeit, wieder die Sonne und den Sommer suchen wird und sich dabei teilentblößt, werden die Tattoos wieder sichtbar – und schon hat Mario neuerlich eine Wiederbetätigung laufen.

Damit sind wir schon beim Kern des Problems. Faktisch jedes Jahr erwischt es im Sommer Neonazis, weil sie sich im Freibad oder bei anderen hitzigen Anlässen entblößen und ihre heiklen Tattoos freilegen. Gut, etliche von ihnen sind bescheuert genug, um zu glauben, dass sie damit Eindruck schinden – was auch auf Mario zutreffen könnte.
* Es handelte sich nicht um „Mario”, sondern um Günther A. Zum Prozessbericht
Entblößte Neonazis
- 2015: „In einem Zillertaler Freibad paradierte er mit einem NSDAP-Reichsadler, den er sich auf seinen Rücken eingravieren hatte lassen.“ Urteil: 2 Jahre, Link.
- 2015: „Der Angeklagte (31) hat damals bei einem Fußballturnier nur sein Hemd ausgezogen und damit seinen Oberarm entblößt – und der Bruder hat ‚Klick‘ gemacht.“ Urteil: 20 Monate, Link.
- 2013: „Die Badesaison ist nicht günstig für Neonazis. Diese Erfahrung musste – nach einigen anderen – auch ein Innviertler Neonazi machen. Als er mit seinem Waden-Tattoo, dem NS-Reichsadler samt Hakenkreuz, bei einem öffentlichen Badesee herumstolzierte, wurde er angezeigt.“ Urteil: 6 Monate, Link.
- 2012: „Auf einem Rockfestival in Nenzing (Bezirk Bludenz) stellte der Mann seine Hakenkreuztätowierung am Unterarm öffentlich zur Schau.“ Urteil: 18 Monate, Link.
Aber was ist mit den anderen, die dann vor Gericht winseln, dass sie jung, blöd oder alkoholisiert waren, als sie sich ihre Nazi-Tattoos stechen ließen? Für die bleibt nur die Möglichkeit, sich die Tattoos mit dem Laser entfernen zu lassen – oder der Burkini. Wir empfehlen den Burkini: Er ist kostengünstiger als die Laser-Variante und lässt die Nazis richtig schwitzen!