
Auch wenn das mediale und gesellschaftliche Interesse an der Aufklärung der rassistisch motivierten Morde sowie ihrer Hintergründe inzwischen deutlich gesunken ist und kaum noch darüber berichtet wird, gehen die Verhandlungen am Münchner Oberlandesgericht seit Ende August weiter. So standen am 31. August, dem 306. Prozesstag, erstmals keine Zeug_innen vor Gericht, stattdessen wurden u.a. Erkenntnismitteilungen des Verfassungsschutzes verlesen. Ein von der Nebenklage eingebrachter Beweisantrag, der belegt, dass der Verfassungsschutz bereits 2002 Kenntnis von einer Gruppe namens NSU hatte, wurde hingegen abgelehnt. Damit zeigt das Gericht erneut, dass es „seinen Kurs der verweigerten Aufklärung” fortsetzt, wie es auf einer Prozessberichtseite aus Sicht der Nebenklage heißt.
Einen Tag später, am 1. September gab einerseits ein Beamter des Bundeskriminalamts als Zeuge Auskünfte über die eher laxen Ermittlungsmethoden seiner dienstgebenden Einrichtung, und andererseits wurde ein weiteres Mitglied der Jenaer Neonazi-Szene der 1990er befragt. Danach waren erneut rund zehn Tage Pause, bevor am 12. September weiter verhandelt wurde.
Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die gerichtlichen Sitzungen bis Herbst 2016 laufen würden. Ein Ende scheint jedoch nach wie vor in weiter Ferne. Das Gericht hat bereits Termine bis September 2017 angesetzt. Gerade wegen der sinkenden Aufmerksamkeit zeigt sich immer wieder die Wichtigkeit der Arbeit der Gruppe NSU-Watch, die über die Sozialen Medien und ihre Website beharrlich, ausführlich und kritisch über die einzelnen Prozesstage berichtet.
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