Allen KlägerInnen ist gemeinsam, dass sie bzw. ihre Angehörigen während des Nationalsozialismus in Konzentrationslager deportiert und interniert und erst im Mai 1945 befreit wurden. Wir zitieren im folgenden aus der Klagsschrift und belassen auch deren Abkürzungen (Kl für Kläger bzw. Klägerin). Die Beschreibungen sind sehr knapp, aber dennoch aufschlussreich.
3.1 Zum Erstkläger Dušan Stefančič
Der ErstKl wurde im Januar 1944 in Ljubljana wegen politischer Widerstandstätigkeit gegen die deutsche Besatzung verhaftet und in das Konzentrationslager Dachau gebracht, von wo er weiter in zwei Außenlager des Konzentrationslagers Natzweiler deportiert wurde. Dort wurde er u.a. in der unterirdischen Flugzeugproduktion in Stollen – im sog. „Salzbad“ — zur Zwangsarbeit eingesetzt.
Am 25.08.1944 wurde der ErstKl in das KZ Mauthausen und nach einigen Tagen in das 1940 erbaute Nebenlager Gusen II deportiert, wo er bis zur Befreiung des Konzentrationslagers durch die US-Armee am 07.05.1945 als Zwangsarbeiter in der unterirdischen Flugzeugproduktion eingesetzt war.
3.2 Zum Zweitkläger Dušan Stojiljković (idF kurz: ZweitKl)
Der ZweitKl, Mitglied der Volksbefreiungsarmee im damaligen Jugoslawien und einer Widerstandsgruppe gegen das NS-Regime, wurde 1943 in das KZ Banjica deportiert und im September 1944 in das KZ Mauthausen überstellt.
Dort wurde er im Steinbruch zur Zwangsarbeit gezwungen. Aufgrund schwerster physischer Arbeit im Steinbruch erkrankte der ZweitKl und wurde deshalb in der Krankheitsstation im KZ Mauthausen aufgenommen, wo er medizinischen Versuchen ausgesetzt war. Nach diesen medizinischen Experimenten verschlechterte sich sein Gesundheitszustand zunehmend, sodass er nach der Befreiung des KZ Mauthausen 1945 drei Monate im Krankenhaus Linz behandelt werden musste.
3.3 Zum Drittkläger Vladimir Jovanović (idF kurz: DrittKl)
Der DrittKl wurde als politischer Häftling zunächst in die KZ Nis und Banjica und schließlich im September 1944, in das KZ Mauthausen deportiert. Von hier kam er in das Nebenlager Gusen, wo er durch die US-Armee im Mai 1945 befreit wurde.
3.4 Zum Viertkläger Ljubomir Zečević (idF kurz: ViertKl)
Der ViertKl wurde im November 1943 in das KZ Mauthausen als politischer Häftling deportiert. Später wurde der ViertKl in die Nebenlager Redl-Zipf und Ebensee überstellt, wo er zur Zwangsarbeit in einer unterirdischen Fabrik eingeteilt wurde. Im Mai 1945 wurde der ViertKl von der US-Armee befreit.
3.5 Zum Fünftkläger Leszek Polkowski (idF kurz: FünftKl)
Der FünftKl wurde am 02.08.1944 in der Nähe von Warschau verhaftet. Zunächst wurde er nach Pruszkow und dann in das KZ Mauthausen und schließlich in das Außenlager Ebensee deportiert.
Nach der Befreiung des KZ konnte er nicht sofort die Heimreise antreten, da er zu schwach war. Er befand sich daher bis zum Juli 1945 in Ebensee.
3.6 Zum Sechstkläger Stanislaw Zalewski (idF kurz: SechstKl)
Der SechstKl wurde am 13.09.1943 in Warschau wegen seiner Tätigkeit im Widerstand gegen den Nationalsozialismus verhaftet und zunächst in verschiedenen Gefängnissen festgehalten und anschließend in das KZ Ausschwitz-Birkenau, das KZ Mauthausen und das Nebenlager Gusen I und Gusen II deportiert, wo er im Mai 1945 befreit wurde.
3.7 Zum Siebtkläger Jan Wojciech Topolewski (idF kurz: SiebtKl)
Der SiebtKl wurde am 05.08.1944 während des Warschauer Aufstandes gegen das NS-Terrorregime verhaftet und mit der gesamten Familie in das Vernichtungslager KZ Ausschwitz deportiert. Im September 1944 wurde er in das KZ Mauthausen und anschließend in das Nebenlager Gusen überstellt.
Nach der Befreiung im Mai 1945 musste er aufgrund seines durch die Internierungsbedingungen massiv angeschlagenen körperlichen Zustands einen längeren Zeitraum im Krankenhaus in München verbringen.
3.8 Zum Achtkläger Pavel Branko (idF kurz: AchtKl)
Der AchtKl wurde am 26.06.1942 von der slowakischen Polizei verhaftet und im November wegen staatsfeindlicher Betätigung, d.h. wegen politischen Widerstands gegen das NS-Regime, zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Februar 1945 wurde er der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) übergeben und am 20.02.1945 in das KZ Mauthausen deportiert. Hier wurde der AchtKl bis zur Befreiung durch die US-Armee im Mai 1945 interniert.
3.9 Zum Neuntkläger Prof. Rudolf Gelbard (idF kurz: NeuntKl)
Der NeuntKl ist Jude und wurde am 02.10.1942 als Kind mit seinen Eltern in das KZ Theresienstadt deportiert, wo er erst im Mai 1945 durch die Rote Armee befreit wurde. Die Gemeinde Wien hat den NeuntKl mit seinen Eltern Ende Mai mit einem PKW abgeholt und nach Wien zurückgebracht.
Während seiner Inhaftierung im KZ wurde er ab November 1944 zur täglichen Arbeit gezwungen. Der NeuntKl wurde zunächst dem Bahnhofskommando zugewiesen, wo er Koffer von Leuten, die zur Deportation bestimmt wurden, zu den Waggons bringen musste. Anschließend wurde der NeuntKl zur Beseitigung der Aschebeutel von ermordeten Lagerinsassen eingesetzt. Der NeuntKl war in dieser Zeit – wie alle KZ-Häftlinge – enormen körperlichen Entbehrungen ausgesetzt. So erkrankte er auch an einer doppelseitigen Lungenentzündung.
3.10 Zur Zehntklägerin Caroline Shklarek-Zelman (idF kurz: ZehntKl)
Die Zehntklägerin (idF kurz: ZehntKl) ist die Tochter von Leon Zelman, eines Juden, der als Zwölfjähriger in das Ghetto in Litzmannstadt und von dort in das KZ Ausschwitz und in der Folge in das KZ Mauthausen, das Nebenlager Ebensee, deportiert wurde.
Hier wurde er zur Zwangsarbeit in den Stollen gezwungen und ist auf Grund der Schwerstarbeit und der unerträglichen Lebensbedingungen schwer krank geworden. Am Ende der Haft konnte er keine Nahrung mehr zu sich nehmen.
Der Vater der ZehntKl wurde Anfang Mai von den US-Truppen befreit und anschließend vom Roten Kreuz betreut.