Feldkirch: Freispruch für heftiges Posting

Am 15. Juli 2015 wurde der frühere SS-Unter­schar­führer Oskar Grön­ing (94) vom Landgericht Lüneb­urg wegen Bei­hil­fe zum Mord in 300.000 Fällen im KZ Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Unter­schied zu fast allen sein­er SS-Mord­kam­er­aden beschönigte oder leugnete Grön­ing seine Tat­en nicht, son­dern bekan­nte sich zu sein­er Ver­ant­wor­tung. Der aus der Türkei stam­mende Lus­te­nauer (35), der wegen Wieder­betä­ti­gung am Fre­itag vor Gericht stand, sah das anders.

Auf der Face­book­seite eines Vorarl­berg­er Nachricht­en­por­tals hat­te er am Tag der Verurteilung Grön­ings die entsprechende Nachricht mit fol­gen­dem Kom­men­tar verse­hen: „Vier Jahre! Diesem Mann sollte man eine Tapfer­keitsmedaille geben. Er hat nichts falsch gemacht. Die Juden brin­gen jeden Tag so viele um“.

Die Ver­ant­wor­tung des Angeklagten war ziem­lich merk­würdig. „Ich habe keine Ahnung, was ich mir dabei gedacht habe“, erk­lärte er dem Gericht und bekan­nte sich „teil­weise schuldig“. Eine Bestra­fung würde er den­noch nicht ein­se­hen. Dann set­zt er noch eins drauf: „Ich habe mir dabei gar nichts gedacht“ (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 25.6.2016).

Von der Juden­ver­nich­tung durch die Nazis habe er schon gehört: „Er wisse, dass während des Zweit­en Weltkriegs im Konzen­tra­tionslager Auschwitz von den Nation­al­sozial­is­ten ein Völk­er­mord began­gen wor­den sei“, zitiert ihn die „Neue Vorarl­berg­er Tageszeitung“ (25.6.16). Grön­ing sei allerd­ings nur ein Sol­dat gewe­sen, der in Auschwitz seine Pflicht erfüllt habe.

Als er gefragt wird, wie er zu der Behaup­tung komme, dass die Juden jeden Tag so viele Men­schen umbrin­gen wie Grön­ing (also 300.000), antwortet er mit einem Ver­weis auf türkische Medi­en. Er sei damals in der Türkei gewe­sen und dort würde anders über den Kon­flikt Israel – Palästi­na berichtet als hierzulande.

Die Geschwore­nen fol­gten dieser Ver­ant­wor­tung des Angeklagten und sprachen ihn vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung frei. Ein­stim­mig! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.