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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Feldkirch: Freispruch für heftiges Posting

Am 15. Juli 2015 wur­de der frü­he­re SS-Unter­schar­füh­rer Oskar Grö­ning (94) vom Land­ge­richt Lüne­burg wegen Bei­hil­fe zum Mord in 300.000 Fäl­len im KZ Ausch­witz zu vier Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Im Unter­schied zu fast allen sei­ner SS-Mord­ka­me­ra­den beschö­nig­te oder leug­ne­te Grö­ning sei­ne Taten nicht, son­dern bekann­te sich zu sei­ner Ver­ant­wor­tung. Der aus der Tür­kei stam­men­de Lust­en­au­er (35), der wegen Wie­der­be­tä­ti­gung am Frei­tag vor Gericht stand, sah das anders.

26. Juni 2016

Auf der Face­book­sei­te eines Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten­por­tals hat­te er am Tag der Ver­ur­tei­lung Grö­nings die ent­spre­chen­de Nach­richt mit fol­gen­dem Kom­men­tar ver­se­hen: „Vier Jah­re! Die­sem Mann soll­te man eine Tap­fer­keits­me­dail­le geben. Er hat nichts falsch gemacht. Die Juden brin­gen jeden Tag so vie­le um.“

Die Ver­ant­wor­tung des Ange­klag­ten war ziem­lich merk­wür­dig. „Ich habe kei­ne Ahnung, was ich mir dabei gedacht habe“, erklär­te er dem Gericht und bekann­te sich „teil­wei­se schul­dig“. Eine Bestra­fung wür­de er den­noch nicht ein­se­hen. Dann füg­te er noch an: „Ich habe mir dabei gar nichts gedacht.“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 25.6.16)

Von der Juden­ver­nich­tung durch die Nazis habe er schon gehört: „Er wis­se, dass wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs im Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Ausch­witz von den Natio­nal­so­zia­lis­ten ein Völ­ker­mord began­gen wor­den sei“, zitiert ihn die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (25.6.16). Grö­ning sei aller­dings nur ein Sol­dat gewe­sen, der in Ausch­witz sei­ne Pflicht erfüllt habe.

Als er gefragt wird, wie er zu der Behaup­tung kom­me, dass die Juden jeden Tag so vie­le Men­schen umbrin­gen wie Grö­ning (also 300.000), ant­wor­tet er mit einem Ver­weis auf tür­ki­sche Medi­en. Er sei damals in der Tür­kei gewe­sen, und dort wür­de anders über den Kon­flikt Isra­el ver­sus Paläs­ti­na berich­tet als hierzulande.

Die Geschwo­re­nen folg­ten der Argu­men­ta­ti­on des Ange­klag­ten und spra­chen ihn vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung frei. Ein­stim­mig! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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