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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Feldkirch: Freispruch für heftiges Posting

Am 15. Juli 2015 wurde der frühere SS-Unterscharführer Oskar Gröning (94) vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im KZ Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Unterschied zu fast allen seiner SS-Mordkameraden beschönigte oder leugnete Gröning seine Taten nicht, sondern bekannte sich zu seiner Verantwortung. Der aus der Türkei stammende Lustenauer (35), der wegen Wiederbetätigung am Freitag vor Gericht stand, sah das anders.

26. Juni 2016

Auf der Facebookseite eines Vorarlberger Nachrichtenportals hatte er am Tag der Verurteilung Grönings die entsprechende Nachricht mit folgendem Kommentar versehen: „Vier Jahre! Diesem Mann sollte man eine Tapferkeitsmedaille geben. Er hat nichts falsch gemacht. Die Juden bringen jeden Tag so viele um.“

Die Verantwortung des Angeklagten war ziemlich merkwürdig. „Ich habe keine Ahnung, was ich mir dabei gedacht habe“, erklärte er dem Gericht und bekannte sich „teilweise schuldig“. Eine Bestrafung würde er dennoch nicht einsehen. Dann fügte er noch an: „Ich habe mir dabei gar nichts gedacht.“ (Vorarlberger Nachrichten, 25.6.16)

Von der Judenvernichtung durch die Nazis habe er schon gehört: „Er wisse, dass während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Auschwitz von den Nationalsozialisten ein Völkermord begangen worden sei“, zitiert ihn die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (25.6.16). Gröning sei allerdings nur ein Soldat gewesen, der in Auschwitz seine Pflicht erfüllt habe.

Als er gefragt wird, wie er zu der Behauptung komme, dass die Juden jeden Tag so viele Menschen umbringen wie Gröning (also 300.000), antwortet er mit einem Verweis auf türkische Medien. Er sei damals in der Türkei gewesen, und dort würde anders über den Konflikt Israel versus Palästina berichtet als hierzulande.

Die Geschworenen folgten der Argumentation des Angeklagten und sprachen ihn vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei. Einstimmig! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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