Heftige Kritik an Entscheidung der Staatsanwaltschaft GrazLesezeit: 2 Minuten

Die Kri­tik an dem Ein­stel­lungs­be­schluss der Staats­an­walt­schaft (STA) Graz, vor allem an des­sen Begrün­dung, reißt nicht ab. Neben dem Inter­na­tio­na­len Dach­ver­band der Über­le­ben­den des KZ Maut­hau­sen haben auch das Mau­t­hau­­sen-Komi­­tee Öster­reich (MKÖ) und die Arbeits­ge­mein­schaft der NS-Opfer­­ver­­­bän­­de und Wider­stands­kämp­fe­rIn­nen hef­ti­ge Kri­tik geübt. Die Arbeits­ge­mein­schaft, die aus der ÖVP-Kame­ra­d­­schaft der poli­tisch Ver­folg­ten, dem Bund sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Frei­heits­kämp­fe­rIn­nen und […]

11. Feb 2016

Die Arbeits­ge­mein­schaft, die aus der ÖVP-Kame­rad­schaft der poli­tisch Ver­folg­ten, dem Bund sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Frei­heits­kämp­fe­rIn­nen und dem KZ-Ver­band besteht, schreibt in ihrer Aus­sendung:

„Dass eine Zeit­schrift wie die frei­heit­li­che „Aula“ Kom­men­ta­re eines Neo-Nazis abdruckt, in denen gefragt wird, ob die Befrei­ung Tau­sen­der KZ-Häft­lin­ge tat­säch­lich ein Grund zu fei­ern sei, ist poli­tisch eben­so ein Skan­dal wie die Ver­un­glimp­fung der befrei­ten Häft­lin­ge als „Land­pla­ge“.“


Furcht­ba­re Juris­ten. unbe­wäl­tig­te Ver­gan­gen­heit unse­rer Justiz

Die Ent­schei­dung bzw. die Äuße­run­gen des Rechts­schutz­be­auf­trag­ten zur Ein­stel­lung des Ver­fah­rens hält die Arbeits­ge­mein­schaft für „demo­kra­tie­po­li­tisch bedenk­lich“. Der Rechts­schutz­be­auf­trag­te Gott­fried Stras­ser wie­der­um ver­sucht sich in der „Pres­se“ gegen die an ihn gerich­te­te Kri­tik, etwa auch vom Jus­tiz­spre­cher der SPÖ, Han­nes Jaro­lim, zu weh­ren. Stras­ser (Jahr­gang 1934) argu­men­tiert neu­er­lich mit sei­nen per­sön­li­chen Erleb­nis­sen aus der Nazi-Zeit. Sei­ne Ent­las­tungs­ver­su­che gehen aber in die völ­lig fal­sche Rich­tung. Beson­ders sein Vor­schlag, betrun­ke­ne „Heil Hitler“-Schreier stär­ker zu bestra­fen! Die klei­nen besof­fe­nen Neo­na­zis und „Hitler“-Schreier lan­den fast immer vor Gericht und wer­den auch ver­ur­teilt – im Unter­schied etwa zu „Aula-Schrei­bern.

Das Maut­hau­sen-Komi­tee Öster­reich übte in sei­ner Stel­lung­nah­me sehr grund­sätz­lich Kri­tik an der Hal­tung vie­ler Rich­ter und Staatsanwälte:

„Das NS-Ver­bots­ge­setz ist ein Grund­pfei­ler unse­rer Rechts­ord­nung. Nicht weni­ge Rich­ter und Staats­an­wäl­te set­zen es aber fak­tisch außer Kraft”, brach­te aber auch eini­ge kon­kre­te Vorschläge:

„Wir for­dern, dass die Staats­an­walt­schaf­ten dem Minis­te­ri­um über sämt­li­che Ver­bots­ge­setz­fäl­le lau­fend berich­ten müs­sen, dass über sol­che Fäl­le auch die Öffent­lich­keit infor­miert wird und dass Staats­an­wäl­te sowie Rich­ter in die­ser Mate­rie inten­siv geschult wer­den. So wie bis­her geht es sicher nicht wei­ter – das ist ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer und schä­digt auch das Anse­hen Österreichs“.

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