Heftige Kritik an Entscheidung der Staatsanwaltschaft Graz

Die Kri­tik an dem Ein­stel­lungs­beschluss der Staat­san­waltschaft (STA) Graz, vor allem an dessen Begrün­dung, reißt nicht ab. Neben dem Inter­na­tionalen Dachver­band der Über­leben­den des KZ Mau­thausen haben auch das Mau­thausen-Komi­tee Öster­re­ich (MKÖ) und die Arbeits­ge­mein­schaft der NS-Opfer­ver­bände und Wider­stand­skämpferIn­nen heftige Kri­tik geübt.

Die Arbeits­ge­mein­schaft, die aus der ÖVP-Kam­er­ad­schaft der poli­tisch Ver­fol­gten, dem Bund sozialdemokratis­ch­er Frei­heit­skämpferIn­nen und dem KZ-Ver­band beste­ht, schreibt in ihrer Aussendung:

„Dass eine Zeitschrift wie die frei­heitliche „Aula“ Kom­mentare eines Neo-Nazis abdruckt, in denen gefragt wird, ob die Befreiung Tausender KZ-Häftlinge tat­säch­lich ein Grund zu feiern sei, ist poli­tisch eben­so ein Skan­dal wie die Verunglimp­fung der befre­it­en Häftlinge als „Land­plage“.“


Furcht­bare Juris­ten. unbe­wältigte Ver­gan­gen­heit unser­er Justiz

Die Entschei­dung bzw. die Äußerun­gen des Rechtss­chutzbeauf­tragten zur Ein­stel­lung des Ver­fahrens hält die Arbeits­ge­mein­schaft für „demokratiepoli­tisch beden­klich“. Der Rechtss­chutzbeauf­tragte Got­tfried Strass­er wiederum ver­sucht sich in der „Presse“ gegen die an ihn gerichtete Kri­tik, etwa auch vom Jus­tizsprech­er der SPÖ, Hannes Jarolim, zu wehren. Strass­er (Jahrgang 1934) argu­men­tiert neuer­lich mit seinen per­sön­lichen Erleb­nis­sen aus der Nazi-Zeit. Seine Ent­las­tungsver­suche gehen aber in die völ­lig falsche Rich­tung. Beson­ders sein Vorschlag, betrunk­ene „Heil Hitler“-Schreier stärk­er zu bestrafen! Die kleinen besof­fe­nen Neon­azis und „Hitler“-Schreier lan­den fast immer vor Gericht und wer­den auch verurteilt – im Unter­schied etwa zu „Aula-Schreibern.

Das Mau­thausen-Komi­tee Öster­re­ich übte in sein­er Stel­lung­nahme sehr grund­sät­zlich Kri­tik an der Hal­tung viel­er Richter und Staatsanwälte:

„Das NS-Ver­bots­ge­setz ist ein Grundpfeil­er unser­er Recht­sor­d­nung. Nicht wenige Richter und Staat­san­wälte set­zen es aber fak­tisch außer Kraft”, brachte aber auch einige konkrete Vorschläge:

„Wir fordern, dass die Staat­san­waltschaften dem Min­is­teri­um über sämtliche Ver­bots­ge­set­zfälle laufend bericht­en müssen, dass über solche Fälle auch die Öffentlichkeit informiert wird und dass Staat­san­wälte sowie Richter in dieser Materie inten­siv geschult wer­den. So wie bish­er geht es sich­er nicht weit­er – das ist ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer und schädigt auch das Anse­hen Österreichs“.