Die Arbeitsgemeinschaft, die aus der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, dem Bund sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen und dem KZ-Verband besteht, schreibt in ihrer Aussendung:
„Dass eine Zeitschrift wie die freiheitliche „Aula“ Kommentare eines Neo-Nazis abdruckt, in denen gefragt wird, ob die Befreiung Tausender KZ-Häftlinge tatsächlich ein Grund zu feiern sei, ist politisch ebenso ein Skandal wie die Verunglimpfung der befreiten Häftlinge als „Landplage“.“
Furchtbare Juristen. unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz
Die Entscheidung bzw. die Äußerungen des Rechtsschutzbeauftragten zur Einstellung des Verfahrens hält die Arbeitsgemeinschaft für „demokratiepolitisch bedenklich“. Der Rechtsschutzbeauftragte Gottfried Strasser wiederum versucht sich in der „Presse“ gegen die an ihn gerichtete Kritik, etwa auch vom Justizsprecher der SPÖ, Hannes Jarolim, zu wehren. Strasser (Jahrgang 1934) argumentiert neuerlich mit seinen persönlichen Erlebnissen aus der Nazi-Zeit. Seine Entlastungsversuche gehen aber in die völlig falsche Richtung. Besonders sein Vorschlag, betrunkene „Heil Hitler“-Schreier stärker zu bestrafen! Die kleinen besoffenen Neonazis und „Hitler“-Schreier landen fast immer vor Gericht und werden auch verurteilt – im Unterschied etwa zu „Aula-Schreibern.
Das Mauthausen-Komitee Österreich übte in seiner Stellungnahme sehr grundsätzlich Kritik an der Haltung vieler Richter und Staatsanwälte:
„Das NS-Verbotsgesetz ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Nicht wenige Richter und Staatsanwälte setzen es aber faktisch außer Kraft”, brachte aber auch einige konkrete Vorschläge:
„Wir fordern, dass die Staatsanwaltschaften dem Ministerium über sämtliche Verbotsgesetzfälle laufend berichten müssen, dass über solche Fälle auch die Öffentlichkeit informiert wird und dass Staatsanwälte sowie Richter in dieser Materie intensiv geschult werden. So wie bisher geht es sicher nicht weiter – das ist ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer und schädigt auch das Ansehen Österreichs“.