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Wels: Acht Monate für Aufruf zur Judenvergasung

Ein Geschwo­re­nen­ge­richt hat­te am 25.8. in Wels zu ent­schei­den, ob die zwei Ange­klag­ten, die auf Face­book im Zusam­men­hang mit dem Gaza-Kon­­f­likt zur Ver­ga­sung von Juden auf­ge­ru­fen bzw. die­sen Auf­ruf ein­schlä­gig kom­men­tiert haben, Wie­der­be­tä­ti­gung oder Ver­het­zung began­gen haben. Das Urteil könn­te auch Aus­wir­kun­gen auf die Ankla­ge gegen jenen Wel­ser Fri­seur, haben der eben­falls im Sep­tem­ber 2014 auf […]

26. Aug 2015

Der Haupt­an­ge­klag­te ist 28 Jah­re alt, der Zweit­an­ge­klag­te 26 Jah­re. Bei­de sind in der Tür­kei gebo­ren, leben in Wels, sind öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger und haben schon Vor­stra­fen, aber kei­ne ein­schlä­gi­gen. „Sie sind bis­her auch nicht durch Kon­tak­te zur rech­ten Sze­ne oder Ähn­li­ches auf­ge­fal­len“, berich­tet die APA.

Zum Gaza-Kon­flikt pos­te­te der Erst­an­ge­klag­te auf sei­nem FB–Profil: „Zeigt kei­ne Bil­der von unse­ren toten Brü­dern, Kin­dern, Frau­en. Zeigt nur Bil­der von deren Frau­en und Kin­dern.” Und dann noch: „Tod den Juden, ich wür­de sie ver­ga­sen”, „Hit­ler hat der Welt gezeigt, dass er doch recht hat­te, Sieg Heil!” Der Zweit­an­ge­klag­te kom­men­tier­te das knapp mit „Sieg Heil! Adolf Hitler”

Bei­de waren im Ermitt­lungs­ver­fah­ren gestän­dig – der Jün­ge­re bzw. Zweit­an­ge­klag­te fand sei­ne Äuße­rung auch vor Gericht „blöd“ und ent­schul­dig­te sich: „Es tut mir leid. Ich habe das wirk­lich nicht so gemeint.” – Kann man den Spruch irgend­wie anders meinen?

Der Erst­an­ge­klag­te, der bei den Ermitt­lun­gen noch zuge­ge­ben hat­te, die Tex­te selbst ver­fasst und gepos­tet zu haben, ver­such­te es vor Gericht mit einer vor allem von blau­en Funk­tio­nä­rIn­nen stra­pa­zier­ten Aus­re­de. Er war damals zur Dro­gen­the­ra­pie in einer Kärnt­ner Kli­nik unter­ge­bracht und dort habe sein Zim­mer­kol­le­ge, ein schi­zo­phre­ner Pati­ent, der aus einer Nazi-Fami­lie in Tirol oder Kärn­ten stam­me, in sei­nem Namen das Pos­ting ver­fasst und ver­öf­fent­licht. Er selbst habe davon nichts mit­be­kom­men, sei unter Medi­ka­men­ten­ein­fluss gestan­den und außer­dem: „Ich ken­ne mich da nicht so aus, ich bin nicht so oft im Internet.”

Die­ser sehr ver­schlun­ge­nen Erklä­rung woll­te aber kaum jemand im Gerichts­saal Glau­ben schen­ken, wor­auf der Erst­an­ge­klag­te in sei­nem Schluss­wort die Flucht nach vor­ne antrat: „Ich möch­te mich auch ent­schul­di­gen. Egal, wer es geschrie­ben hat, es tut mir ein­fach leid.”

Für den Staats­an­walt erga­ben die Pos­tings des Erst­an­ge­klag­ten, dar­un­ter auch eines, das nicht Gegen­stand des Ver­fah­rens war („Der Tag wird kom­men, wo nur die Ari­er unter­ein­an­der sein wer­den. Blaue Augen, blon­des Haar, unser Füh­rer ist wun­der­ba.”), ein „typi­sches NS-Tat­bild“. Die Geschwo­re­nen muss­ten unter ande­rem dar­über ent­schei­den, ob es sich bei den Äuße­run­gen um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung oder um Ver­het­zung han­delt. Bei dem Kom­men­tar des Zweit­an­ge­klag­ten ent­schie­den sie auf weder-noch, bei den Pos­tings des Erst­an­ge­klag­ten auf Ver­het­zung. Das bedeu­te­te im End­ef­fekt Frei­spruch für den Zweit­an­ge­klag­ten und acht Mona­te unbe­dingt für den Haupt­an­ge­klag­ten, der außer­dem noch drei Mona­te und zwan­zig Tage aus einer bedingt erlas­se­nen Vor­stra­fe absit­zen muss. Bei­de Urtei­le sind nicht rechtskräftig.

Nach­dem die Staats­an­walt­schaft Linz die Ermitt­lun­gen wegen Ver­het­zung gegen einen Wel­ser Fri­seur, der eben­falls im Sep­tem­ber 2014 sehr Ähn­li­ches zum Gaza-Kon­flikt pos­te­te, zunächst ein­mal ein­ge­stellt und erst nach hef­ti­gen Pro­tes­ten wie­der auf­ge­nom­men und sich für eine Ankla­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ent­schie­den hat, wird wohl dem­nächst auch in Linz ein Geschwo­re­nen­ge­richt die Fra­ge Ver­het­zung oder Wie­der­be­tä­ti­gung oder bei­des verhandeln.