Der erste Angeklagte hat im März dieses Jahres zu einem Beitrag über ein Asylheim gehetzt: „Glei weg damit, a 9 mm kost ned viel …” Sprüche wie diesen kann man derzeit in rauen Mengen in den sozialen Netzwerken aufsammeln. Bei dem 27-Jährigen aus dem Bezirk Linz hat er für eine Verurteilung gereicht.
Auch bei ihm fiel der Satz, der in solchen Situationen oft fällt: „Ich habe nicht lange überlegt, ich habe einfach etwas dazu geschrieben.” Zur Interpretation seines Aufrufes, Asylwerber umzubringen, schickt er in der Verhandlung dann noch nach: „Ich habe nur gemeint, dass die, die sich nicht an unsere Kultur anpassen, wieder zurückgeschickt werden.” Hätte er nur diesen Satz geschrieben, wäre er straffrei geblieben.
So aber verurteilte das Gericht den jungen Mann aus dem Bezirk Linz-Land zu drei Monaten bedingter Haft mit der Auflage, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der zweite Prozess fand dann nicht statt. Auch dieser Angeklagte (41) hatte gehetzt – nicht gegen Asylwerber, sondern gegen Muslime. Und nicht nur auf Facebook, sondern auch im Internetforum einer kleinformatigen Tageszeitung. Zu einem Bericht über ein islamistisches Selbstmordattentat soll er gepostet haben: „Wir zünden auch eine Bombe inmitten von Moslems.” In anderen Postings habe er gedroht, „Thors Hammer“ werde zuschlagen, und: „Es wird so lange weitergehen, bis die letzten von euch aus Europa entfernt sind.“ Weiters wirft ihm die Anklage das Teilen einer Karikatur, in der der Islam verunglimpft wird und die Beschimpfung einer muslimischen Abgeordneten vor.
Weil die Staatsanwaltschaft in diese Anklage nicht nur Verhetzung (§ 283) , Beleidigung (§ 115) und die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282), sondern auch den selten angeklagten Landzwang (§ 275) aufgenommen hat, muss vor einem Schöffensenat verhandelt werden.