In der Vorwoche fand in Salzburg ein NS-Wiederbetätigungsprozess statt, der für zwei Tage anberaumt war. Der Angeklagte (20) wurde beschuldigt, bei einem Dorffest in Bramberg (Bezirk Zell am See) im Juli Nazi-Parolen gebrüllt und zwei Männer nicht nur ausländerfeindlich beschimpft, sondern auch mit einer abgebrochenen Flasche bedroht zu haben.
Wegen des Alters des Angeklagten wurde vor einem Jugendgeschworenensenat verhandelt. Den Vorwurf, sich nationalsozialistisch im Sinne des Verbotsgesetzes betätigt zu haben, wies der Angeklagte strikt zurück. Er sei stark betrunken gewesen, aber „was genau passiert ist, weiß ich nimmer. Dass ich die Männer beschimpft und einen getreten habe, stimmt wohl. Und auch das mit dem Widerstand gegen den Polizisten. Aber mit Nationalsozialismus hab ich nix zu tun.“ (Salzburger Nachrichten 21.11.2014)
Der Staatsanwalt sah das anders: Der Angeklagte habe zwei Männer mit Migrationshintergrund aus einem Nachbarort als „Scheißtürken“ beschimpft, den Hitlergruß gezeigt und mehrmals „Heil Hitler“ gebrüllt: „Der Angeklagte wollte sich als kleiner Neonazi präsentieren. Er hat die Männer ausländerfeindlich beschimpft und den Hitlergruß zur Schau gestellt. Einem hat er auch in die Beine getreten und sie mit einer abgebrochenen Flasche bedroht. Nachdem die Polizei gekommen ist, versuchte er auch noch, einen Beamten zu verletzen.“ (Salzburger Nachrichten, 21.11.2014)
Die nüchternen Fakten ergaben eine Alkoholisierung von 2,18 Promille. Bei einer Hausdurchsuchung wurde 68 einschlägige Dateien, darunter Nazi-Rock von den „Zillertaler Türkenjägern“ gefunden. Der Verteidiger beharrte darauf, dass sein Mandant „kein kleiner Neonazi“ sei und der Angeklagte erklärte, dass er nüchtern nie „Heil Hitler“ rufen würde: „Vielleicht ist mir das rausgerutscht, weil ich mich aufgeregt habe.“ (Salzburger Nachrichten, 21.11.2014)
Am Freitag fällten dann die Geschworenen ihr Urteil und erkannten keine NS-Wiederbetätigung. Der Angeklagte wurde aber wegen gefährlicher Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von sechs Monaten bedingt mit der Auflage, eine Anti-Gewalt-Training zu absolvieren, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.