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Salzburg: Viel Bier und die Zillertaler Türkenjäger

In der Vor­wo­che fand in Salz­burg ein NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gungs­­­pro­­zess statt, der für zwei Tage anbe­raumt war. Der Ange­klag­te (20) wur­de beschul­digt, bei einem Dorf­fest in Bramberg (Bezirk Zell am See) im Juli Nazi-Paro­­len gebrüllt und zwei Män­ner nicht nur aus­län­der­feind­lich beschimpft, son­dern auch mit einer abge­bro­che­nen Fla­sche bedroht zu haben. Wegen des Alters des Ange­klag­ten wur­de vor […]

24. Nov 2014

Wegen des Alters des Ange­klag­ten wur­de vor einem Jugend­ge­schwo­re­nen­se­nat ver­han­delt. Den Vor­wurf, sich natio­nal­so­zia­lis­tisch im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes betä­tigt zu haben, wies der Ange­klag­te strikt zurück. Er sei stark betrun­ken gewe­sen, aber „was genau pas­siert ist, weiß ich nim­mer. Dass ich die Män­ner beschimpft und einen getre­ten habe, stimmt wohl. Und auch das mit dem Wider­stand gegen den Poli­zis­ten. Aber mit Natio­nal­so­zia­lis­mus hab ich nix zu tun.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten 21.11.2014)

Der Staats­an­walt sah das anders: Der Ange­klag­te habe zwei Män­ner mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund aus einem Nach­bar­ort als „Scheiß­tür­ken“ beschimpft, den Hit­ler­gruß gezeigt und mehr­mals „Heil Hit­ler“ gebrüllt: „Der Ange­klag­te woll­te sich als klei­ner Neo­na­zi prä­sen­tie­ren. Er hat die Män­ner aus­län­der­feind­lich beschimpft und den Hit­ler­gruß zur Schau gestellt. Einem hat er auch in die Bei­ne getre­ten und sie mit einer abge­bro­che­nen Fla­sche bedroht. Nach­dem die Poli­zei gekom­men ist, ver­such­te er auch noch, einen Beam­ten zu ver­let­zen.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 21.11.2014)

Die nüch­ter­nen Fak­ten erga­ben eine Alko­ho­li­sie­rung von 2,18 Pro­mil­le. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­de 68 ein­schlä­gi­ge Datei­en, dar­un­ter Nazi-Rock von den „Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­gern“ gefun­den. Der Ver­tei­di­ger beharr­te dar­auf, dass sein Man­dant „kein klei­ner Neo­na­zi“ sei und der Ange­klag­te erklär­te, dass er nüch­tern nie „Heil Hit­ler“ rufen wür­de: „Viel­leicht ist mir das raus­ge­rutscht, weil ich mich auf­ge­regt habe.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 21.11.2014)

Am Frei­tag fäll­ten dann die Geschwo­re­nen ihr Urteil und erkann­ten kei­ne NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Der Ange­klag­te wur­de aber wegen gefähr­li­cher Dro­hung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und ver­such­ter Kör­per­ver­let­zung schul­dig gespro­chen und zu einer Haft­stra­fe von sechs Mona­ten bedingt mit der Auf­la­ge, eine Anti-Gewalt-Trai­ning zu absol­vie­ren, ver­ur­teilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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