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Wien: Antisemitische Hetze in Schule?

Die ‚Sau­di School Vien­na‘, eine Pri­vat­schu­le mit Öffent­lich­keits­recht, wird vom Wie­ner Stadt­schul­rat über­prüft. Das ist die ers­te Kon­se­quenz aus einem Bericht der Zeit­schrift „News“, die in ihrer aktu­el­len Aus­ga­be von Welt­ver­schwö­rungs­theo­rien und Juden­het­ze in einem Geschichts­buch berich­tet hat, das von der ‘Sau­di School Vien­na‘ ver­wen­det wird. Bei der ‚Sau­di School Vien­na‘ han­delt es sich nicht um […]

17. Nov 2014

Bei der ‚Sau­di School Vien­na‘ han­delt es sich nicht um eine kon­fes­sio­nel­le Ein­rich­tung, son­dern um eine Grün­dung durch den Staat Sau­di-Ara­bi­en. Unter­rich­tet wird auf Ara­bisch und im wesent­li­chen nach dem sau­dia­ar­a­bi­schen Lehr­plan. Die Schu­le ist aller­dings ver­pflich­tet, die öster­rei­chi­sche Rechts­ord­nung ein­zu­hal­ten – das betrifft natür­lich auch das Straf­recht, bei­spiels­wei­se den Verhetzungsparagrafen.


Start­sei­te der Sau­di School
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Das Maga­zin „News“ hat in sei­ner aktu­el­len Aus­ga­be Nr. 46 /2014 Aus­zü­ge eines Geschichts­buchs, das von der sau­di­schen Schu­le ver­wen­det wird, über­set­zen las­sen und dabei einen Mix aus anti­se­mi­ti­scher Het­ze und Ver­schwö­rungs­theo­rien gefun­den. So wird bei­spiels­wei­se die Frei­mau­re­rei als „eine jüdi­sche, gehei­me, sub­ver­si­ve Orga­ni­sa­ti­on, die dar­auf abzielt, die Kon­trol­le der Juden über die Welt zu garan­tie­ren“, geschil­dert. Da ticken die Ver­fas­ser zwar sehr, sehr ähn­lich wie etli­che Pro­po­nen­ten des extrem rech­ten Lagers in Öster­reich, aber die dür­fen zumin­dest der­zeit kei­ne Geschichts­bü­cher verfassen!

Reich­lich skur­ril bis maka­ber wird es im sau­di­schen Geschichts­buch dort, wo die Ein­füh­rung der Gebur­ten­kon­trol­le und „ die Ver­brei­tung obs­zö­ner Zeit­schrif­ten und fri­vo­ler Bücher“ als Metho­den der Chris­tia­ni­sie­rung dar­ge­stellt werden.

Bis zum Jah­res­en­de muss die Schu­le jetzt eine gericht­lich beei­de­te Über­set­zung der Lehr­ma­te­ria­li­en vor­le­gen, dann wird wei­ter ent­schie­den. Die Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten sind aller­dings wegen der sehr libe­ra­len Unter­richts­pflicht äußerst beschränkt. Der Schu­le kann das Öffent­lich­keits­recht oder auch das Recht auf Schul­füh­rung ent­zo­gen wer­den. Damit könn­te aller­dings nicht ver­hin­dert wer­den, dass die Schu­le infor­mell im „häus­li­chen Unter­richt“ mit den glei­chen Schü­lern, Leh­re­rIn­nen und Unter­richts­ma­te­ria­li­en wei­ter­ge­führt wird. Die Ver­fas­sung sieht eine Unter­richts­pflicht und damit die Mög­lich­keit des häus­li­chen Unter­richts vor.

(Quel­le: News Nr. 46/2014)

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