Hans Berger, der „Landesleiter“ der neonazistischen Europäischen Aktion (EA) für Österreich , hat dem Online-Magazin „Vice“ ein Interview gegeben, das von diesem den schönen Titel erhielt „Wie wahnsinnig ist die Europäische Aktion?“. Wir haben vor wenigen Tagen darüber und über die jüngsten Aktivitäten der EA berichtet. Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) hat jetzt Hans Berger wegen des Interviews angezeigt.
Landesleiter bei der EA wird man nicht durch Wahlen – die EA hat mit demokratischen Strukturen nichts am Hut. Es muss also schon eine besondere Qualifikation sein, die Hans Berger zum österreichischen Landesleiter befähigt. Dem Magazin „Vice“ gab Hans Berger ein Interview, damit Antwort auf die Frage gefunden werden könne „Wie wahnsinnig ist die Europäische Aktion?“.
Neonazistische Europäische Aktion am „Marsch für die Familie” im Juni 2014; Bildquelle Daniel Weber
Neonazistische Europäische Aktion am „Marsch für die Familie”; Bildquelle Daniel Weber (Klicken für größeres Bild)
Neonazistische Europäische Aktion am „Marsch für die Familie”; Bildquelle Daniel Weber (Klicken für größeres Bild)
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Nach dem Interview konnte „Vice“ für sich die Frage beantworten: „Sehr wahnsinnig, wenn man mit einem ihrer Mitglieder spricht“. In dem Interview wärmt Berger etliche Nazi-Legenden auf, wie das DÖW feststellt, um sich dann in langatmigen Sentenzen über den Holocaust auszubreiten, den er – so wie Bernhard Schaub, der Gründer der EA – nicht leugnet, sondern bestreitet:
„Leugnen kann man nur etwas, von dem man weiß, dass es grundsätzlich existiert. Schaub bestreitet den Holocaust, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise, was das wirklich ist, nicht diskutiert werden dürfen“.
Der alte Schmäh der Holocaust-Revisionisten! „Vice“ fragt mehrmals nach, aber Berger bleibt dabei: alle Beweismittel, die nachweisen (!!), „dass er nicht existieren hätte können“, seien nicht zugelassen worden für die historische Forschung und die – so „Vice“ — unzähligen „Dokumente, Aufzeichnungen, Videomaterial, Zeitzeugen“, die den Holocaust eindeutig beweisen, müsse man – so Berger — in Frage stellen, weil sie auch manipuliert worden sein könnten…..
Für die zynische Spezies der Holocaust- Revisionisten hat der Gesetzgeber deshalb in den 90er Jahren den Tatbestand des § 3 h Verbotsgesetz geschaffen, der ganz schlicht lautet:
„Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“.
Das DÖW „hat angesichts dieses mutmaßlichen Verstoßes gegen § 3h Verbotsgesetz die zuständigen Behörden über den Sachverhalt informiert“.
Wir sind schon sehr gespannt, wie die zuständigen Behörden auf diese Informationen des DÖW reagieren werden. Im Jänner 2013 wollte Innenministerin Mikl-Leitner nach dem skandalösen Vortrag von Bernhard Schaub im „Haus der Heimat“ nicht einmal die parlamentarische Anfrage des SPÖ- Abgeordneten Jarolim („Wann kommt es nach den jüngsten Vorfällen von Seiten der Sicherheitsbehörden zu einer Strafanzeige gegen den Redner?“) beantworten: „Aus polizeitaktischen Gründen muss von der Beantwortung der Frage Abstand genommen werden“.