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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Europäische Aktion: Anzeige wegen Holocaust-Bestreitung

Hans Ber­ger, „Lan­des­lei­ter“ der neo­na­zis­ti­schen Euro­päi­schen Akti­on (EA) für Öster­reich, hat dem Online-Maga­zin „Vice“ (20.8.14) ein Inter­view gege­ben, das von die­sem den schö­nen Titel erhielt „Wie wahn­sin­nig ist die Euro­päi­sche Akti­on?“ Wir haben vor weni­gen Tagen dar­über und über die jüngs­ten Akti­vi­tä­ten der EA berich­tet. Das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des Öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) hat jetzt Hans Ber­ger wegen des Inter­views ange­zeigt.

4. Sep. 2014

Lan­des­lei­ter bei der EA wird man nicht durch Wah­len – die EA hat mit demo­kra­ti­schen Struk­tu­ren nichts am Hut. Es muss also schon eine beson­de­re Qua­li­fi­ka­ti­on sein, die Hans Ber­ger zum öster­rei­chi­schen Lan­des­lei­ter befä­higt. Dem Maga­zin „Vice“ gab Hans Ber­ger ein Inter­view, damit eine Ant­wort auf die Fra­ge gefun­den wer­den kön­ne: „Wie wahn­sin­nig ist die Euro­päi­sche Aktion?“

Neonazistische Europäische Aktion am "Marsch für die Familie"; (Bildquelle Daniel Weber)
Neo­na­zis­ti­sche Euro­päi­sche Akti­on am „Marsch für die Fami­lie” (Bild­quel­le Dani­el Weber)

Nach dem Inter­view konn­te „Vice“ für sich die Fra­ge beant­wor­ten: „Sehr wahn­sin­nig, wenn man mit einem ihrer Mit­glie­der spricht.“ In dem Inter­view wärmt Ber­ger etli­che Nazi-Legen­den auf, wie das DÖW fest­stellt, um sich dann in lang­at­mi­gen Sen­ten­zen über den Holo­caust aus­zu­brei­ten, den er wie der EA-Grün­der Bern­hard Schaub nicht leug­net, son­dern bestrei­tet: „Leug­nen kann man nur etwas, von dem man weiß, dass es grund­sätz­lich exis­tiert. Schaub bestrei­tet den Holo­caust, weil die erfor­der­li­chen Unter­la­gen und Nach­wei­se, was das wirk­lich ist, nicht dis­ku­tiert wer­den dürfen.“

„Vice“ fragt mehr­mals nach, aber Ber­ger bleibt dabei: Alle Beweis­mit­tel, die nach­wei­sen, „dass er nicht exis­tie­ren hät­te kön­nen“, sei­en nicht zuge­las­sen wor­den für die his­to­ri­sche For­schung und die unzäh­li­gen „Doku­men­te, Auf­zeich­nun­gen, Video­ma­te­ri­al, Zeit­zeu­gen“, die den Holo­caust ein­deu­tig bewei­sen, müs­se man in Fra­ge stel­len, weil sie auch mani­pu­liert wor­den sein könnten.

Für die zyni­sche Spe­zi­es der Holo­caust-Revi­sio­nis­ten hat der Gesetz­ge­ber des­halb in den 1990er-Jah­ren den Tat­be­stand des § 3h Ver­bots­ge­setz geschaf­fen, der lautet:

Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druck­werk, im Rund­funk oder in einem ande­ren Medi­um oder wer sonst öffent­lich auf eine Wei­se, daß es vie­len Men­schen zugäng­lich wird, den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mord oder ande­re natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit leug­net, gröb­lich ver­harm­lost, gut­heißt oder zu recht­fer­ti­gen sucht.

Das DÖW „hat ange­sichts die­ses mut­maß­li­chen Ver­sto­ßes gegen § 3h Ver­bots­ge­setz die zustän­di­gen Behör­den über den Sach­ver­halt infor­miert“.

Im Jän­ner 2013 woll­te Innen­mi­nis­te­rin Mikl-Leit­ner nach dem skan­da­lö­sen Vor­trag von Bern­hard Schaub im „Haus der Hei­mat“ nicht ein­mal die par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge des SPÖ-Abge­ord­ne­ten Jaro­lim („Wann kommt es nach den jüngs­ten Vor­fäl­len von Sei­ten der Sicher­heits­be­hör­den zu einer Straf­an­zei­ge gegen den Red­ner?“) beant­wor­ten: „Aus poli­zei­tak­ti­schen Grün­den muss von der Beant­wor­tung der Fra­ge Abstand genom­men werden.“

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Schlagwörter: Antisemitismus | Anzeige | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz

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