Europäische Aktion: Anzeige wegen Holocaust-Bestreitung

Hans Berg­er, der „Lan­desleit­er“ der neon­azis­tis­chen Europäis­chen Aktion (EA) für Öster­re­ich , hat dem Online-Mag­a­zin „Vice“ ein Inter­view gegeben, das von diesem den schö­nen Titel erhielt „Wie wahnsin­nig ist die Europäis­che Aktion?“. Wir haben vor weni­gen Tagen darüber und über die jüng­sten Aktiv­itäten der EA berichtet. Das Doku­men­ta­tion­sarchiv des Öster­re­ichis­chen Wider­standes (DÖW) hat jet­zt Hans Berg­er wegen des Inter­views angezeigt.

Lan­desleit­er bei der EA wird man nicht durch Wahlen – die EA hat mit demokratis­chen Struk­turen nichts am Hut. Es muss also schon eine beson­dere Qual­i­fika­tion sein, die Hans Berg­er zum öster­re­ichis­chen Lan­desleit­er befähigt. Dem Mag­a­zin „Vice“ gab Hans Berg­er ein Inter­view, damit Antwort auf die Frage gefun­den wer­den könne „Wie wahnsin­nig ist die Europäis­che Aktion?“.


Neon­azis­tis­che Europäis­che Aktion am „Marsch für die Fam­i­lie” im Juni 2014; Bildquelle Daniel Weber


Neon­azis­tis­che Europäis­che Aktion am „Marsch für die Fam­i­lie”; Bildquelle Daniel Weber (Klick­en für größeres Bild)
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Nach dem Inter­view kon­nte „Vice“ für sich die Frage beant­worten: „Sehr wahnsin­nig, wenn man mit einem ihrer Mit­glieder spricht“. In dem Inter­view wärmt Berg­er etliche Nazi-Leg­en­den auf, wie das DÖW fest­stellt, um sich dann in lan­gat­mi­gen Sen­ten­zen über den Holo­caust auszubre­it­en, den er – so wie Bern­hard Schaub, der Grün­der der EA – nicht leugnet, son­dern bestreitet:

„Leug­nen kann man nur etwas, von dem man weiß, dass es grund­sät­zlich existiert. Schaub bestre­it­et den Holo­caust, weil die erforder­lichen Unter­la­gen und Nach­weise, was das wirk­lich ist, nicht disku­tiert wer­den dür­fen“.

Der alte Schmäh der Holo­caust-Revi­sion­is­ten! „Vice“ fragt mehrmals nach, aber Berg­er bleibt dabei: alle Beweis­mit­tel, die nach­weisen (!!), „dass er nicht existieren hätte kön­nen“, seien nicht zuge­lassen wor­den für die his­torische Forschung und die – so „Vice“ — unzäh­li­gen „Doku­mente, Aufze­ich­nun­gen, Video­ma­te­r­i­al, Zeitzeu­gen“, die den Holo­caust ein­deutig beweisen, müsse man – so Berg­er — in Frage stellen, weil sie auch manip­uliert wor­den sein könnten…..

Für die zynis­che Spezies der Holo­caust- Revi­sion­is­ten hat der Geset­zge­ber deshalb in den 90er Jahren den Tatbe­stand des § 3 h Ver­bots­ge­setz geschaf­fen, der ganz schlicht lautet:

„Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druck­w­erk, im Rund­funk oder in einem anderen Medi­um oder wer son­st öffentlich auf eine Weise, daß es vie­len Men­schen zugänglich wird, den nation­al­sozial­is­tis­chen Völk­er­mord oder andere nation­al­sozial­is­tis­che Ver­brechen gegen die Men­schlichkeit leugnet, gröblich ver­harm­lost, gutheißt oder zu recht­fer­ti­gen sucht“.

Das DÖW „hat angesichts dieses mut­maßlichen Ver­stoßes gegen § 3h Ver­bots­ge­setz die zuständi­gen Behör­den über den Sachver­halt informiert“.

Wir sind schon sehr ges­pan­nt, wie die zuständi­gen Behör­den auf diese Infor­ma­tio­nen des DÖW reagieren wer­den. Im Jän­ner 2013 wollte Innen­min­is­terin Mikl-Leit­ner nach dem skan­dalösen Vor­trag von Bern­hard Schaub im „Haus der Heimat“ nicht ein­mal die par­la­men­tarische Anfrage des SPÖ- Abge­ord­neten Jarolim („Wann kommt es nach den jüng­sten Vor­fällen von Seit­en der Sicher­heits­be­hör­den zu ein­er Strafanzeige gegen den Red­ner?“) beant­worten: „Aus polizeitak­tis­chen Grün­den muss von der Beant­wor­tung der Frage Abstand genom­men wer­den“.