Die Europäische Aktion – eine harmlose Truppe?

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Was den But­ter­säu­re-Anschlag bei der Regen­bo­gen-Para­de betrifft, sind mitt­ler­wei­le etli­che Hin­wei­se auf den mut­maß­li­chen Täter bei der Poli­zei ein­ge­gan­gen. Was den Auf­tritt der neo­na­zis­ti­schen „Euro­päi­schen Akti­on“ (EA) am Sams­tag betrifft, agiert die Poli­zei aller­dings mehr als blamabel.

Nach­dem es etli­che Fotos gibt, die einen Akti­vis­ten beim Schwen­ken der EA-Fah­ne unmit­tel­bar hin­ter Poli­zis­tIn­nen zei­gen, wur­de die atem­be­rau­ben­de Argu­men­ta­ti­on, wonach ein der Poli­zei über­ge­be­ner Fol­der der EA nicht „im Zusam­men­hang mit der betref­fen­den Demons­tra­ti­on“ (der christ­li­chen Fun­dis) der Abtrei­bungs­geg­ner gestan­den sei, kor­ri­giert. Der Ver­fas­sungs­schutz habe den Inhalt des Fol­ders über­prüft und dabei kei­nen straf­recht­lich rele­van­ten Tat­be­stand fest­stel­len kön­nen. Auch sei­en kei­ne ein­schlä­gi­gen Paro­len skan­diert wor­den, so eine Spre­che­rin der Poli­zei.

Das ist aber sehr lieb von der EA! Die eigent­li­che Fra­ge wäre aber doch, ob es sich bei der EA um eine neo­na­zis­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on han­delt und ob daher nicht das Trei­ben die­ser Trup­pe von vorn­her­ein zu unter­bin­den wäre? Schließ­lich lie­gen dem hei­mi­schen Ver­fas­sungs­schutz schon seit gerau­mer Zeit Erkennt­nis­se über das Trei­ben der EA vor.

Der Ver­fas­sungs­schutz hat bereits 2012 den skan­da­lö­sen Auf­tritt des Holo­caust-Leug­ners und EA-Grün­ders Bern­hard Schaub im „Haus der Hei­mat” nicht ver­hin­dert, der damals über die Zie­le sei­ner Neo­na­zi-Trup­pe refe­rier­te und offen für Unter­stüt­zung warb. Der Auf­tritt von Schaub führ­te zwar zu einem Haus­ver­bot im „Haus der Hei­mat“ durch den Ver­band der Lands­mann­schaf­ten, aber offen­sicht­lich zu kei­nen Kon­se­quen­zen für Schaub und sei­nen Ver­ein durch den Verfassungsschutz.