Nachdem es etliche Fotos gibt, die einen Aktivisten beim Schwenken der EA-Fahne unmittelbar hinter PolizistInnen zeigen, wurde die atemberaubende Argumentation, wonach ein der Polizei übergebener Folder der EA nicht „im Zusammenhang mit der betreffenden Demonstration“ (der christlichen Fundis) der Abtreibungsgegner gestanden sei, korrigiert. Der Verfassungsschutz habe den Inhalt des Folders überprüft und dabei keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand feststellen können. Auch seien keine einschlägigen Parolen skandiert worden, so eine Sprecherin der Polizei.
Das ist aber sehr lieb von der EA! Die eigentliche Frage wäre aber doch, ob es sich bei der EA um eine neonazistische Organisation handelt und ob daher nicht das Treiben dieser Truppe von vornherein zu unterbinden wäre? Schließlich liegen dem heimischen Verfassungsschutz schon seit geraumer Zeit Erkenntnisse über das Treiben der EA vor.
Der Verfassungsschutz hat bereits 2012 den skandalösen Auftritt des Holocaust-Leugners und EA-Gründers Bernhard Schaub im „Haus der Heimat” nicht verhindert, der damals über die Ziele seiner Neonazi-Truppe referierte und offen für Unterstützung warb. Der Auftritt von Schaub führte zwar zu einem Hausverbot im „Haus der Heimat“ durch den Verband der Landsmannschaften, aber offensichtlich zu keinen Konsequenzen für Schaub und seinen Verein durch den Verfassungsschutz.