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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Salzburg: Nüchtern kein Neonazi

Es ging um insgesamt vier Vorfälle zwischen Juni und Dezember 2013, bei denen der 30-jährige Elektriker aus der Stadt Salzburg einschlägig auffällig geworden war. Vor Gericht stand er bereits zum achten Mal, diesmal auch wegen NS-Wiederbetätigung.

12. Apr. 2014

Zunächst waren es die Nachbarn mit Migrationshintergrund, dann Passanten auf einem öffentlichen Platz, dann ein Radfahrer und schließlich ein Polizist: Sie alle waren mit „Heil Hitler“-Rufen, ausländerfeindlichen Sprüchen und der gestreckten rechten Hand des Elektrikers konfrontiert.

Den Polizisten hielt er aufgrund seiner Herkunft nicht wert, den Bundesadler auf der Uniform zu tragen. Er werde ihn erschießen lassen, drohte der Elektriker, würgte ihn am Hals und verletzte ihn dabei auch. Darum enthielt die Anklage auch den Vorwurf der Körperverletzung und der gefährlichen Drohung.

Beim Radfahrer, den er Anfang Dezember attackierte, hatte sich der Elektriker allerdings verrechnet. Nachdem er ihn angebrüllt hatte „Scheiß Ausländer, ihr gehört vergast! Heil Hitler!“, fragte der Radfahrer noch zurück, „was für ein Problem“ der Angeklagte habe, worauf dieser schrie, „Ihr seid das Problem!“ Diese Antwort quittierte der Radfahrer mit einem Faustschlag ins Gesicht und wurde dafür gerichtlich zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.

Der Elektriker bemühte für seine Ausraster die Standard-Ausrede: „Ich war ziemlich betrunken. Nüchtern bin ich ein friedlicher Mensch (…), kein Neonazi.“ Das Urteil des Schwurgerichts, 24 Monate Haft, davon acht Monate unbedingt, ist bereits rechtskräftig.

Quellen: derstandard.at (11.4.14), salzburg24 (10.4.14)

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Schlagwörter: Hitlergruß | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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