NS-Verbotsgesetz: Es geht wieder los!

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Nor­bert Hofer, frisch gewähl­ter Drit­ter Prä­si­dent des Natio­nal­rats, hat sich einen pas­sen­den Zeit­punkt für sei­ne „Über­le­gun­gen“ zum NS-Ver­bots­ge­setz aus­ge­sucht. Wäh­rend die Geschwo­re­nen in Wels noch berie­ten, ob die Neo­na­zis von Objekt 21 schul­dig nach § 3g Ver­bots­ge­setz sind, dach­te Hofer laut nach, ob sich die­ser Para­graph nicht mit der Mei­nungs­frei­heit spieße.

Der „Kurier“ befrag­te Nor­bert Hofer (FPÖ) weni­ge Tage nach sei­ner Wahl, und prompt gab der Drit­te Prä­si­dent sei­ne alten Posi­tio­nen neu­er­lich zum Bes­ten. Bereits 2008 hat­te Hofer gefor­dert, dass das Volk in einer Volks­ab­stim­mung dar­über ent­schei­den sol­le, ob das NS-Ver­bots­ge­setz abge­schafft wer­den sol­le: „Ich bin für freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Es darf nicht ver­bo­ten sein, dar­über zu dis­ku­tie­ren.” (derstandard.at, 17.09.2008)

Wor­über dis­ku­tie­ren? Ob es Gas­kam­mern gege­ben hat? Den Holo­caust? Ob das Juden­tum Deutsch­land ver­nich­ten woll­te? Dazu sag­te Hofer damals nichts, son­dern nur, wenn jemand zu den Ver­bre­chen der Nazi-Zeit etwas zu sagen habe, „soll er es sagen dür­fen“. Was der frei­heit­li­che Abge­ord­ne­te Hofer damals for­der­te, unter­schied sich nur durch die „Idee“ einer Volks­ab­stim­mung von den sons­ti­gen For­de­run­gen des frei­heit­li­chen und rechts­extre­men Lagers.

Der neo­na­zis­ti­sche Bund frei­er Jugend (BfJ) und dann auch die Natio­na­le Volks­par­tei (NVP) mach­ten sich für die Abschaf­fung des § 3g NS-Ver­bots­ge­setz eben­so stark wie diver­se Unter­or­ga­ni­sa­tio­nen des RFJ. Bar­ba­ra Rosen­kranz fand 2007, dass das Ver­bots­ge­setz „nicht im Ein­klang mit unse­rer Ver­fas­sung steht“ und Stra­che woll­te eine Dis­kus­si­on, ob die­ses Gesetz noch „zweck­dien­lich“ ist.

Dann kam das Jahr 2010, die Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­tur von Rosen­kranz mit neu­er­li­chen Äuße­run­gen der Kan­di­da­tin zum Ver­bots­ge­setz, die dann mit ihrer „eides­stät­ti­gen Erklä­rung“ einen vor­läu­fi­gen Abschluss fan­den: „So habe ich auch das Ver­bots­ge­setz als Sym­bol für die Abgren­zung vom Natio­nal­so­zia­lis­mus nie­mals in Fra­ge gestellt habe und wer­de es auch nicht in Fra­ge stel­len.“ (APA-OTS 0115,8.3.2010)

Stra­che selbst setz­te der für die FPÖ nicht gera­de güns­ti­gen Debat­te ein Ende und erklär­te, das Ver­bots­ge­setz sei ein „wich­ti­ges poli­tisch-recht­li­ches Sym­bol für die kla­re Distan­zie­rung und die mes­ser­schar­fe Trenn­li­nie zu den Ver­bre­chen des Natio­nal­so­zia­lis­mus“. Rosen­kranz hät­te ihre Inten­ti­on viel­leicht bes­ser for­mu­lie­ren kön­nen, ins­ge­samt sei aber die frei­heit­li­che Hal­tung klar: „Des­halb redet auch nie­mand bei uns von einer For­de­rung nach einer Abschaf­fung des Ver­bots­ge­set­zes.“ (OTS 0197, 5.3.2010)

Es war nur eine Fra­ge der Zeit, bis die­se tak­ti­sche Posi­tio­nie­rung wie­der zurück­ge­nom­men wür­de. Stra­che selbst hat dafür die Vor­ar­beit geleis­tet. Im August 2012 bezeich­ne­te er die Ver­ur­tei­lung von Susan­ne Win­ter wegen Ver­het­zung als „Mei­nungs­ur­teil“ und die FPÖ-Abge­ord­ne­te damit als „gericht­lich aner­kann­te Isla­mis­mus-Kri­ti­ke­rin“.

Die Bre­sche ver­brei­tert jetzt Hofer. Der fin­det es zwar nicht schlimm, dass es ein NS-Ver­bots­ge­setz gibt, aber „es ist schon ein biss­chen ein Wider­spruch zu einer libe­ra­len Gesin­nung“ (kurier.at). Sein Inter­view mit der Neo­na­zi-Zeit­schrift Hier & jetzt im Jahr 2011 recht­fer­tigt Hofer übri­gens damit, dass es „rein um Umwelt­the­men gegan­gen ist“ (Kurier.at).


Fak­si­mi­le des Arti­kels in der hier&jetzt

Die Wel­ser Geschwo­re­nen sind der Ansicht von Hofer zum Para­gra­fen 3g NS-Ver­bots­ge­setz übri­gens nicht gefolgt und haben sie­ben Neo­na­zis von Objekt 21 des­we­gen für schul­dig befunden.

Harald Wal­ser — Heißt „Eure Schan­de“ nun Nor­bert Hofer?