Der „Kurier“ befragte Norbert Hofer (FPÖ) wenige Tage nach seiner Wahl, und prompt gab der Dritte Präsident seine alten Positionen neuerlich zum Besten. Bereits 2008 hatte Hofer gefordert, dass das Volk in einer Volksabstimmung darüber entscheiden solle, ob das NS-Verbotsgesetz abgeschafft werden solle: „Ich bin für freie Meinungsäußerung. Es darf nicht verboten sein, darüber zu diskutieren.” (derstandard.at, 17.09.2008)
Worüber diskutieren? Ob es Gaskammern gegeben hat? Den Holocaust? Ob das Judentum Deutschland vernichten wollte? Dazu sagte Hofer damals nichts, sondern nur, wenn jemand zu den Verbrechen der Nazi-Zeit etwas zu sagen habe, „soll er es sagen dürfen“. Was der freiheitliche Abgeordnete Hofer damals forderte, unterschied sich nur durch die „Idee“ einer Volksabstimmung von den sonstigen Forderungen des freiheitlichen und rechtsextremen Lagers.
Der neonazistische Bund freier Jugend (BfJ) und dann auch die Nationale Volkspartei (NVP) machten sich für die Abschaffung des § 3g NS-Verbotsgesetz ebenso stark wie diverse Unterorganisationen des RFJ. Barbara Rosenkranz fand 2007, dass das Verbotsgesetz „nicht im Einklang mit unserer Verfassung steht“ und Strache wollte eine Diskussion, ob dieses Gesetz noch „zweckdienlich“ ist.
Dann kam das Jahr 2010, die Präsidentschaftskandidatur von Rosenkranz mit neuerlichen Äußerungen der Kandidatin zum Verbotsgesetz, die dann mit ihrer „eidesstättigen Erklärung“ einen vorläufigen Abschluss fanden: „So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt habe und werde es auch nicht in Frage stellen.“ (APA-OTS 0115,8.3.2010)
Strache selbst setzte der für die FPÖ nicht gerade günstigen Debatte ein Ende und erklärte, das Verbotsgesetz sei ein „wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die klare Distanzierung und die messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen des Nationalsozialismus“. Rosenkranz hätte ihre Intention vielleicht besser formulieren können, insgesamt sei aber die freiheitliche Haltung klar: „Deshalb redet auch niemand bei uns von einer Forderung nach einer Abschaffung des Verbotsgesetzes.“ (OTS 0197, 5.3.2010)
Es war nur eine Frage der Zeit, bis diese taktische Positionierung wieder zurückgenommen würde. Strache selbst hat dafür die Vorarbeit geleistet. Im August 2012 bezeichnete er die Verurteilung von Susanne Winter wegen Verhetzung als „Meinungsurteil“ und die FPÖ-Abgeordnete damit als „gerichtlich anerkannte Islamismus-Kritikerin“.
Die Bresche verbreitert jetzt Hofer. Der findet es zwar nicht schlimm, dass es ein NS-Verbotsgesetz gibt, aber „es ist schon ein bisschen ein Widerspruch zu einer liberalen Gesinnung“ (kurier.at). Sein Interview mit der Neonazi-Zeitschrift Hier & jetzt im Jahr 2011 rechtfertigt Hofer übrigens damit, dass es „rein um Umweltthemen gegangen ist“ (Kurier.at).
Faksimile des Artikels in der hier&jetzt
Die Welser Geschworenen sind der Ansicht von Hofer zum Paragrafen 3g NS-Verbotsgesetz übrigens nicht gefolgt und haben sieben Neonazis von Objekt 21 deswegen für schuldig befunden.
⇒ Harald Walser — Heißt „Eure Schande“ nun Norbert Hofer?