NS-Verbotsgesetz: Es geht wieder los!

Nor­bert Hofer, frisch gewählter Drit­ter Präsi­dent des Nation­al­rats, hat sich einen passenden Zeit­punkt für seine „Über­legun­gen“ zum NS-Ver­bots­ge­setz aus­ge­sucht. Während die Geschwore­nen in Wels noch beri­eten, ob die Neon­azis von Objekt 21 schuldig nach § 3g Ver­bots­ge­setz sind, dachte Hofer laut nach, ob sich dieser Para­graph nicht mit der Mei­n­ungs­frei­heit spieße.

Der „Kuri­er“ befragte Nor­bert Hofer (FPÖ) wenige Tage nach sein­er Wahl, und prompt gab der Dritte Präsi­dent seine alten Posi­tio­nen neuer­lich zum Besten. Bere­its 2008 hat­te Hofer gefordert, dass das Volk in ein­er Volksab­stim­mung darüber entschei­den solle, ob das NS-Ver­bots­ge­setz abgeschafft wer­den solle: „Ich bin für freie Mei­n­ungsäußerung. Es darf nicht ver­boten sein, darüber zu disku­tieren.” (derstandard.at, 17.09.2008)

Worüber disku­tieren? Ob es Gaskam­mern gegeben hat? Den Holo­caust? Ob das Juden­tum Deutsch­land ver­nicht­en wollte? Dazu sagte Hofer damals nichts, son­dern nur, wenn jemand zu den Ver­brechen der Nazi-Zeit etwas zu sagen habe, „soll er es sagen dür­fen“. Was der frei­heitliche Abge­ord­nete Hofer damals forderte, unter­schied sich nur durch die „Idee“ ein­er Volksab­stim­mung von den son­sti­gen Forderun­gen des frei­heitlichen und recht­sex­tremen Lagers.

Der neon­azis­tis­che Bund freier Jugend (BfJ) und dann auch die Nationale Volkspartei (NVP) macht­en sich für die Abschaf­fung des § 3g NS-Ver­bots­ge­setz eben­so stark wie diverse Unteror­gan­i­sa­tio­nen des RFJ. Bar­bara Rosenkranz fand 2007, dass das Ver­bots­ge­setz „nicht im Ein­klang mit unser­er Ver­fas­sung ste­ht“ und Stra­che wollte eine Diskus­sion, ob dieses Gesetz noch „zweck­di­en­lich“ ist.

Dann kam das Jahr 2010, die Präsi­dentschaft­skan­di­datur von Rosenkranz mit neuer­lichen Äußerun­gen der Kan­di­datin zum Ver­bots­ge­setz, die dann mit ihrer „eidesstät­ti­gen Erk­lärung“ einen vor­läu­fi­gen Abschluss fan­den: „So habe ich auch das Ver­bots­ge­setz als Sym­bol für die Abgren­zung vom Nation­al­sozial­is­mus niemals in Frage gestellt habe und werde es auch nicht in Frage stellen.“ (APA-OTS 0115,8.3.2010)

Stra­che selb­st set­zte der für die FPÖ nicht ger­ade gün­sti­gen Debat­te ein Ende und erk­lärte, das Ver­bots­ge­setz sei ein „wichtiges poli­tisch-rechtlich­es Sym­bol für die klare Dis­tanzierung und die messer­scharfe Trennlin­ie zu den Ver­brechen des Nation­al­sozial­is­mus“. Rosenkranz hätte ihre Inten­tion vielle­icht bess­er for­mulieren kön­nen, ins­ge­samt sei aber die frei­heitliche Hal­tung klar: „Deshalb redet auch nie­mand bei uns von ein­er Forderung nach ein­er Abschaf­fung des Ver­bots­ge­set­zes.“ (OTS 0197, 5.3.2010)

Es war nur eine Frage der Zeit, bis diese tak­tis­che Posi­tion­ierung wieder zurückgenom­men würde. Stra­che selb­st hat dafür die Vorar­beit geleis­tet. Im August 2012 beze­ich­nete er die Verurteilung von Susanne Win­ter wegen Ver­het­zung als „Mei­n­ung­surteil“ und die FPÖ-Abge­ord­nete damit als „gerichtlich anerkan­nte Islamis­mus-Kri­tik­erin“.

Die Bresche ver­bre­it­ert jet­zt Hofer. Der find­et es zwar nicht schlimm, dass es ein NS-Ver­bots­ge­setz gibt, aber „es ist schon ein biss­chen ein Wider­spruch zu ein­er lib­eralen Gesin­nung“ (kurier.at). Sein Inter­view mit der Neon­azi-Zeitschrift Hier & jet­zt im Jahr 2011 recht­fer­tigt Hofer übri­gens damit, dass es „rein um Umwelt­the­men gegan­gen ist“ (Kurier.at).


Fak­sim­i­le des Artikels in der hier&jetzt

Die Welser Geschwore­nen sind der Ansicht von Hofer zum Para­grafen 3g NS-Ver­bots­ge­setz übri­gens nicht gefol­gt und haben sieben Neon­azis von Objekt 21 deswe­gen für schuldig befunden.

Har­ald Walser — Heißt „Eure Schande“ nun Nor­bert Hofer?