Die Staatsanwaltschaft Wien prüft derzeit, ob Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung wegen der antisemitischen Karikatur eingeleitet werden, die auf dem Facebook-Konto „HC Strache“ veröffentlicht wurde. Strache und seine Generalsekretäre Vilimsky und Kickl bemühen sich seit Tagen ziemlich ergebnislos, den Vorwurf des Antisemitismus an alle diejenigen zurückzuspielen, die den Vorwurf gegen ihn erhoben haben. Ein bekanntes Spiel. Der Blog Bawekoll hat sich dadurch nicht irritieren lassen und dem von Strache auf FB präsentierten „Entlastungsbeweis“ den richtigen Dreh gegeben. Der Rechtsanwalt Dr. Zanger hat Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung bzw. NS-Wiederbetätigung eingebracht.
Strafanzeige gegen Heinrich Strache
Strache hat am vergangenen Wochenende nicht nur mit seinen Sprüchen („Isst Du Schwein, darfst Du rein!“) und dem antisemitischen Bildchen Provokationen gesetzt, sondern auch mit seinem Interview im Ö1-Mittagsjournal am 18. August, in dem er strafrechtliche Verurteilungen nach dem Verhetzungsparagrafen als „Meinungsurteile“ bezeichnete, die seiner Ansicht nach auch nicht zum Verlust eines Mandats führen solten.
Stefan Kappacher, der das Interview führte, hat ausdrücklich nur nach Urteilen wegen Verhetzung gefragt, aber aus der Antwort bzw. dem Vorschlag von Strache ergibt sich zweifellos, dass für Strache auch die Verurteilung eines Mandatars wegen eines Verbrechens nach dem NS-Verbotsgesetz ein Meinungsurteil darstellen würde. Damit wäre etwa auch die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-National- und Bundesrats John Gudenus wegen NS-Wiederbetätigung im Jahr 2006 ein Meinungsurteil und Gudenus damit – wenn man die Provokation von Strache weiterspinnt – ein „gerichtlich anerkannter Holocaust-Experte“.
Auszug aus dem Interview im Ö1-Mittagsjournal am 18. August
Das Besondere an der Umdeutung von Strache ist, dass er damit einen rechtsextremen Diskurs wieder aufnimmt, in dem auch die Leugnung des Holocaust und von NS-Verbrechen als „Meinungen“ bezeichnet werden, die man, auch wenn man diese „Meinungen“ für falsch oder verwerflich halte, im Interesse der Meinungsfreiheit gelten lassen müsse. Die letzte freiheitliche Spitzenfunktionären, die zum NS-Verbotsgesetz so argumentierte, war Barbara Rosenkranz: „Ist man für Meinungsfreiheit, dann wird es nicht anders gehen, als dass man absurde, skurrile, verwerfliche Meinungen zulässt.”
Rosenkranz musste ihre relativierenden Positionen zurücknehmen und Strache sprach sich damals sehr deutlich für das NS-Verbotsgesetz aus: „Ich sehe das Verbotsgesetz in seiner Gesamtheit in der heutigen Zeit insbesondere nicht nur als gesetzliches Instrument, sondern auch als eine Art wichtiges politisch-rechtliches Symbol für diese klare Distanzierung und messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen und der verbrecherischen Ideologie des Nationalsozialismus.” (OTS, 5.3.2012)
Mit der Umdeutung und Relativierung der Verhetzung und der süffisanten Bemerkung zu Susanne Winter als „gerichtlich anerkannter Islamismus-Kritikerin“ hat Strache ein deutliches Zeichen an den braunen und rassistischen Sumpf gegeben. Sollte die Prüfung der Staatsanwaltschaft Wien bei dem Banker-Cartoon zu einem Verfahren bzw. einer Verurteilung Straches führen, dann wäre das nach Straches Ausführungen die Verurteilung einer Meinung und er damit so etwas wie ein gerichtlich anerkannter Antisemitismus-Experte!