Insgesamt ist der Bregenzer schon fünfmal vorbestraft. Wegen welcher Delikte, geht aus den Pressemeldungen nicht hervor. Zum Prozess am 20.8. musste der Angeklagte jedenfalls von der Polizei vorgeführt werden. Zum ersten Verhandlungstermin war er nicht erschienen, sondern hatte der an seiner Tür läutenden Polizei nicht geöffnet. Als ihn die Polizei daraufhin am Handy anrief, schaltete er einfach sein Handy aus.
Grund der Anklage war diesmal, dass er den Türsteher einer Disco, den er in einem E‑Mail beschuldigte, ihm 200 Euro gestohlen zu haben, damit bedrohte, dass „Projektile fliegen“ würden, wenn dieser ihm nicht das Geld gebe. In den Schreiben bezeichnete er den Türsteher als „fetten Drecksneger“, dessen Arbeitskollegen als „Dreckskanaken“ und die Disco als „Scheiß-Türkenbude“. Sich selbst gab er als Vertreter der „rechten Gemeinschaft“ aus.
Nach Ansicht des Richters habe sich der Angeklagte damit „am Rande“ einer neuerlichen Verhetzung bewegt. Wegen der versuchten schweren Nötigung fasste er eine Zusatzstrafe von zwei Monaten bedingt aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seine Verurteilung im September 2011 war erfolgt, weil er auf Youtube im Jahr zuvor in einem Posting Muslime übelst beschimpft hatte.
Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 21.8.2012