Feldkirch: Mildes Urteil für einen rechten Hetzer

Der arbeit­slose Bre­gen­z­er (22) stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im Sep­tem­ber 2011 war er vom Lan­des­gericht Feld­kirch wegen Ver­het­zung zu ein­er Geld­strafe verurteilt wor­den. Im April 2012 erhielt er eine bed­ingte Frei­heitsstrafe von vier Monat­en und eine Geld­strafe wegen Nöti­gung bzw. Ver­stoß nach dem Waf­fenge­setz. Jet­zt stand er wegen ver­suchter schw­er­er Nöti­gung neuer­lich vor dem Richter.

Ins­ge­samt ist der Bre­gen­z­er schon fünf­mal vorbe­straft. Wegen welch­er Delik­te, geht aus den Pressemel­dun­gen nicht her­vor. Zum Prozess am 20.8. musste der Angeklagte jeden­falls von der Polizei vorge­führt wer­den. Zum ersten Ver­hand­lung­ster­min war er nicht erschienen, son­dern hat­te der an sein­er Tür läu­ten­den Polizei nicht geöffnet. Als ihn die Polizei daraufhin am Handy anrief, schal­tete er ein­fach sein Handy aus.

Grund der Anklage war dies­mal, dass er den Türste­her ein­er Dis­co, den er in einem E‑Mail beschuldigte, ihm 200 Euro gestohlen zu haben, damit bedro­hte, dass „Pro­jek­tile fliegen“ wür­den, wenn dieser ihm nicht das Geld gebe. In den Schreiben beze­ich­nete er den Türste­her als „fet­ten Dreck­s­neger“, dessen Arbeit­skol­le­gen als „Dreck­skanaken“ und die Dis­co als „Scheiß-Türken­bude“. Sich selb­st gab er als Vertreter der „recht­en Gemein­schaft“ aus.

Nach Ansicht des Richters habe sich der Angeklagte damit „am Rande“ ein­er neuer­lichen Ver­het­zung bewegt. Wegen der ver­sucht­en schw­eren Nöti­gung fasste er eine Zusatzs­trafe von zwei Monat­en bed­ingt aus. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig. Seine Verurteilung im Sep­tem­ber 2011 war erfol­gt, weil er auf Youtube im Jahr zuvor in einem Post­ing Mus­lime übelst beschimpft hatte.

Quelle: Neue Vorarl­berg­er Tageszeitung, 21.8.2012