Feldkirch: Mildes Urteil für einen rechten Hetzer

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Der arbeits­lo­se Bre­gen­zer (22) stand nicht zum ers­ten Mal vor Gericht. Im Sep­tem­ber 2011 war er vom Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen Ver­het­zung zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Im April 2012 erhielt er eine beding­te Frei­heits­stra­fe von vier Mona­ten und eine Geld­stra­fe wegen Nöti­gung bzw. Ver­stoß nach dem Waf­fen­ge­setz. Jetzt stand er wegen ver­such­ter schwe­rer Nöti­gung neu­er­lich vor dem Richter.

Ins­ge­samt ist der Bre­gen­zer schon fünf­mal vor­be­straft. Wegen wel­cher Delik­te, geht aus den Pres­se­mel­dun­gen nicht her­vor. Zum Pro­zess am 20.8. muss­te der Ange­klag­te jeden­falls von der Poli­zei vor­ge­führt wer­den. Zum ers­ten Ver­hand­lungs­ter­min war er nicht erschie­nen, son­dern hat­te der an sei­ner Tür läu­ten­den Poli­zei nicht geöff­net. Als ihn die Poli­zei dar­auf­hin am Han­dy anrief, schal­te­te er ein­fach sein Han­dy aus.

Grund der Ankla­ge war dies­mal, dass er den Tür­ste­her einer Dis­co, den er in einem E‑Mail beschul­dig­te, ihm 200 Euro gestoh­len zu haben, damit bedroh­te, dass „Pro­jek­ti­le flie­gen“ wür­den, wenn die­ser ihm nicht das Geld gebe. In den Schrei­ben bezeich­ne­te er den Tür­ste­her als „fet­ten Drecks­ne­ger“, des­sen Arbeits­kol­le­gen als „Drecks­ka­na­ken“ und die Dis­co als „Scheiß-Tür­ken­bu­de“. Sich selbst gab er als Ver­tre­ter der „rech­ten Gemein­schaft“ aus.

Nach Ansicht des Rich­ters habe sich der Ange­klag­te damit „am Ran­de“ einer neu­er­li­chen Ver­het­zung bewegt. Wegen der ver­such­ten schwe­ren Nöti­gung fass­te er eine Zusatz­stra­fe von zwei Mona­ten bedingt aus. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Sei­ne Ver­ur­tei­lung im Sep­tem­ber 2011 war erfolgt, weil er auf You­tube im Jahr zuvor in einem Pos­ting Mus­li­me übelst beschimpft hatte.

Quel­le: Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 21.8.2012