Im Bereich Rechtsextremismus „ist die Zahl der registrierten Anzeigen im Vorjahr leicht gefallen, nämlich von 963 auf 920. Die Zahl der Tathandlungen stieg jedoch, und zwar von 479 auf 519“, meldete die „Presse“ am 11.9.
Wenige Tage später meldet der ORF in seinen Radio-Nachrichten-Journalen völlig andere Zahlen:
„Noch nie sind im Innenministerium so viele Anzeigen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung eingegangen. Im Vorjahr wurden 940 Verdachtsfälle gemeldet, fast drei Mal so viele wie im Jahr davor“ (ORF Ö1 Abendjournal, 15.9. 2013).
Als Erklärungsversuch wurde vom Innenministerium nachgeliefert, dass es ja des öfteren so sei, dass unterschiedliche Personen ein- und dasselbe Delikt anzeigen. Zu der Neonazi-Internetseite Alpen-Donau-Info habe es etwa 30 bis 40 Meldungen gegeben. Peter Gridling, der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) sprach davon, dass dies das Resultat einer größeren Sensibilität und damit auch gestiegener Anzeigenbereitschaft der Bevölkerung sei. Insgesamt seien aber im Jahr 2012 920 Anzeigen wegen rechtsextrem motivierter Delikte erstattet worden, das wäre ein Rückgang von 43 gegenüber dem Vorjahr (2011: 963).
Die Angaben des Innenministeriums bzw. des Verfassungsschutzberichtes beziehen sich für 2012 auf rechtsextreme Delikte insgesamt: darunter fallen die Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz (466), nach dem Verhetzungsparagrafen (83), nach dem Abzeichengesetz (31), nach dem Artikel III im EGVG( 17 Verwaltungsstrafen) und zu sonstigen Delikten im Strafgesetz, die einer rechtsextremen Motivation zugeordnet wurden (323).
Die vom ORF gemeldeten 940 Anzeigen für 2012 beziehen sich auf die Bestimmungen des NS-Verbotsgesetzes, die im Bericht des Verfassungsschutzes dann mit 466 ausgewiesen werden. Gut, nehmen wir an, der Verfassungsschutz hat ein gutes Händchen und ordnet Mehrfachanzeigen einzelnen Delikten zu. Was ist dann aber mit den vom Justizministerium registrierten Anzeigen wegen NS-Wiederbetätigung? Johann Maier, Abgeordneter der SPÖ, fragt seit Jahren das Justizministerium, wie viele Anzeigen nach dem NS ‑Verbotsgesetz bzw. wegen Verhetzung von den Staatsanwaltschaften behandelt wurden. 2012 wurden von den Staatsanwaltschaften insgesamt 767 Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz registriert (2011 waren es 711 und 2009 531), ergibt die Anfragebeantwortung der Justizministerin. Diese Angaben sagen noch nichts über die Zahl der Verurteilungen aus, aber sie differieren augenfällig sowohl zu den Angaben im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2012 (466) als auch zu den 940 Anzeigen, die wegen NS-Wiederbetätigung im Innenministerium eingegangen sind.
Möglicherweise gibt es auch dazu eine Erklärung, die die Differenzen bereinigt – aber die hätten wir gerne!
Und was die sonstigen Aussagen des Verfassungsschutzberichtes zum Kapitel Rechtsextremismus betrifft, so werden wir uns in einer weiteren Folge damit auseinandersetzen.