Lesezeit: 4 Minuten

Die Sorgen des freiheitlichen Präsidenten (I): Die Stiftungsaffäre

Eigent­lich woll­ten wir heu­te über die selt­sa­men Anfra­gen von Mar­tin Graf, 3. Prä­si­dent des Natio­nal­ra­tes, berich­ten. Aber da kam uns das Ober­lan­des­ge­richt Wien mit sei­ner Ent­schei­dung in der Cau­sa Stif­tungs­af­fä­re dazwi­schen. Es kam in sei­ner Rekurs­ent­schei­dung zu sehr ein­deu­ti­gen Fest­stel­lun­gen. Fest­stel­lun­gen, die sehr unan­ge­nehm für Mar­tin Graf sind. Wir müs­sen hier auf die Dar­stel­lung der […]

15. Jun 2013

Wir müs­sen hier auf die Dar­stel­lung der Ent­schei­dung des Rekurs­ge­rich­tes bzw. des Erst­ge­rich­tes ver­zich­ten. Sie ist kom­pli­ziert. Mar­tin Graf wird mög­li­cher­wei­se dar­auf hin­wei­sen, dass der Rekurs, den die Stif­te­rin Ger­tru­de Meschar, ver­tre­ten von Dr. Georg Zan­ger, ange­strengt hat, zum über­wie­gen­den Teil abge­wie­sen wurde.

Aber — und hier ist das aber beson­ders wich­tig — das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) hat nicht nur fest­ge­hal­ten, dass sich das eigent­li­che Begeh­ren der Stif­te­rin, die Abbe­ru­fung der Stif­tungs­vor­stän­de, durch deren Rück­zug, erle­digt habe und eine Ent­schei­dung „nur mehr theo­re­tisch-abs­trak­te Bedeu­tung“ habe, son­dern es hat auch die wirt­schaft­li­che Füh­rung der Stif­tung durch die Stif­tungs­vor­stän­de unter­sucht und ist zu einer ver­nich­ten­den Bewer­tung gekommen.


Graf und Stra­che beim Schmiss-Fest in der Hof­burg; Bild­quel­le: derstandard.at — Ein schmis­si­ges Fest in der Hof­burg; foto: apa/fayer
-

Das OLG Wien hält zunächst ein­mal fest, dass es auf­grund des hohen Alters der Stif­te­rin „nahe­lie­gend“ war, „dass die Unter­stüt­zung beim Lebens­un­ter­halt der Stif­te­rin auch bedeu­ten konn­te, in kur­zer Zeit hohe Kos­ten für ihre Pfle­ge zu finan­zie­ren. Die­se erfor­dert die Ver­füg­bar­keit von aus­rei­chen­den liqui­den Mit­teln, um eine dau­er­haf­te und ange­mes­se­ne Ver­sor­gung der Stif­te­rin zu ermög­li­chen“.

Die Stif­te­rin hat­te erheb­li­che liqui­de Mit­tel , „kon­ser­va­ti­ve“ Wert­pa­pie­re im Wert von 380.000 Euro in die Stif­tung ein­ge­bracht. Aber der Stif­tungs­vor­stand ent­schied anders:

  • Er ver­kauf­te die­se Wert­pa­pie­re (das OLG dazu: „Es kann nicht fest­ge­stellt wer­den, dass die groß­teils kon­ser­va­ti­ven Wert­pa­pie­re vor­aus­schau­end gewinn­brin­gend ver­äu­ßert wor­den wären“), weil man ja den Erwerb des Wirts­hau­ses der Fami­lie Graf in der Bill­roth­stra­ße plante
  • Aus die­sem Ver­kaufs­er­lös (sowie dem Ver­kauf einer Lie­gen­schaft) kauf­te er im Juli 2008 die Lie­gen­schafts­an­tei­le in der Bill­rothtra­ße, muss­te dafür aller­dings auch noch einen Kre­dit auf­neh­men. Das OLG dazu: 
  • „Ohne Not­wen­dig­keit waren somit die liqui­den Mit­tel der Stif­tung dras­tisch redu­ziert, sie in Lie­gen­schafts­ver­mö­gen gebun­den und zusätz­lich ein wei­te­rer Bedarf an liqui­den Mit­teln zur Bedie­nung des Kre­dits geschaf­fen wor­den” (die Her­vor­he­bung fin­det sich im Urteil des OLG).
  • Zusätz­lich erwarb die Stif­tung eine Betei­li­gung im Aus­maß von 50.000 Euro an einer Flot­te von Kühl­schif­fen, die „mitt­ler­wei­le als wert­los zu qua­li­fi­zie­ren ist“ (OLG). Zur Erfül­lung des Stif­tungs­zwecks war „kei­nes­falls das Ein­ge­hen spe­ku­la­ti­ver Geschäf­te erfor­der­lich, viel­mehr waren die­se zu ver­mei­den“, so das OLG sehr deutlich.
  • Das OLG spricht daher zusam­men­fas­send von „gro­ben Pflicht­ver­let­zun­gen“ des Stif­tungs­vor­stands, von „Maß­nah­men, die ein sorg­fäl­ti­ger Geschäfts­lei­ter in die­ser Situa­ti­on kei­nes­falls ergrei­fen wür­de“ bzw. von einem „grob pflicht­wid­ri­gen Vor­ge­hen“, das durch den Ankauf des Objekts Bill­roth­stra­ße noch „ver­schärft“ wurde:

    „Das Vor­ge­hen der Antrags­geg­ner (gemeint: Stif­tungs­vor­stän­de) beim Ankauf des Objekts Bill­roth­stra­ße ver­mit­telt sogar den Ein­druck, dass sie dabei weni­ger den Stif­tungs­zweck, näm­lich die soli­de Ver­sor­gung der Antrag­stel­le­rin ver­folg­ten, son­dern viel­mehr bestrebt waren, dem Bru­der des Dritt­an­trags­geg­ners (als unbe­schränkt haf­ten­dem Gesell­schaf­ter der Mie­ter­ge­sell­schaft) eine wohl­wol­len­de Ver­mie­te­rin zu ver­schaf­fen“ (OLG).

    [box title=”

    Aus dem ZIB 2 Interview des ORF vom 23.5. 2012

    ” color=”#dddddd”]Wolf Armin (ORF): Ich muss, ich muss auf die Zeit schau­en. Trotz­dem, es ist eines die­ser Häu­ser, in dem ist das Wirts­haus Ihrer Fami­lie. Schaut das ele­gant aus?
    Graf Mar­tin (FPÖ ): Das ist, das ist eine beson­de­re, güns­ti­ge Gele­gen­heit gewe­sen. Wir haben in bes­ter Lage in Döb­ling, in bes­ter Lage in Döb­ling zu einem Qua­drat­me­ter­preis von unter 1 500 Euro Woh­nungs­ei­gen­tum an meh­re­ren Objek­ten erwor­ben, für die Stif­tung. Ertrags­lie­gen­schaf­ten, die aus­ge­zeich­ne­ten Ertrag erwirtschaften.
    Wolf Armin (ORF): Und Sie fin­den nicht, dass das selt­sam aus­schaut, dass das aus­ge­rech­net das Wirts­haus Ihrer Fami­lie ist an dem Sie sel­ber betei­ligt sind?
    Graf Mar­tin (FPÖ): Schau­en Sie, schau­en Sie, eine güns­ti­ge Gele­gen­heit. Betei­ligt habe ich mich erst spä­ter. Wenn Sie die Urkun­den, Fir­men­buch und das alles anse­hen, dann wis­sen Sie auch, dann kön­nen Sie sehr unschwer erken­nen, dass ich mich spä­ter betei­ligt habe.[/box]

    Der Dritt­an­trags­geg­ner ist natür­lich der dama­li­ge Vor­sit­zen­de des Stif­tungs­vor­stan­des, Mar­tin Graf, der frei­heit­li­che und noch amtie­ren­de Drit­te Prä­si­dent des Natio­nal­rats. Das OLG lässt kei­nen Zwei­fel übrig, was wegen der „gro­ben Pflicht­ver­let­zun­gen“ und „mög­li­chen Inter­es­sen­kol­li­sio­nen“ not­wen­dig gewe­sen wäre:

    „Wegen die­ser gro­ben Pflicht­ver­let­zun­gen wären sämt­li­che Mit­glie­der des Vor­stands aus wich­ti­gem Grund abzu­be­ru­fen gewe­sen, wären sie nicht mitt­ler­wei­le zurück­ge­tre­ten“.

    Das OLG Wien trifft recht­li­che Fest­stel­lun­gen und Ent­schei­dun­gen. Was — noch — fehlt nach die­ser ver­nich­ten­den Kri­tik durch das OLG Wien, ist die poli­ti­sche Kon­se­quenz: der Rück­tritt von Mar­tin Graf! Die FPÖ und Stra­che haben sich in der Stif­tungs­af­fä­re immer hin­ter Mar­tin Graf gestellt. Die Jetzt ist es — ein­mal mehr — höchs­te Zeit, den Drit­ten Prä­si­den­ten des Natio­nal­rats abzuberufen!

    Zum Nachlesen:

    Mar­tin Graf muss gehen!
    Die Stif­tung und der Kom­men­tar zum Stiftungsrecht

    Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
    abgelegt unter: Dokumentation