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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Die Sorgen des freiheitlichen Präsidenten: Die Stiftungsaffäre

Das Ober­lan­des­ge­richt Wien kam in sei­ner Rekurs­ent­schei­dung zur Cau­sa „Stif­tungs­af­fä­re” des Mar­tin Graf zu sehr ein­deu­ti­gen Fest­stel­lun­gen. Fest­stel­lun­gen, die für Mar­tin Graf sehr unan­ge­nehm sein könnten.

15. Juni 2013

Mar­tin Graf wird mög­li­cher­wei­se dar­auf hin­wei­sen, dass der Rekurs, den die Stif­te­rin Ger­tru­de Meschar, ver­tre­ten von Dr. Georg Zan­ger, ange­strengt hat, zum über­wie­gen­den Teil abge­wie­sen wur­de. Aber das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) hat nicht nur fest­ge­hal­ten, dass sich das eigent­li­che Begeh­ren der Stif­te­rin, die Abbe­ru­fung der Stif­tungs­vor­stän­de, durch deren Rück­zug erle­digt und eine Ent­schei­dung „nur mehr theo­re­tisch-abs­trak­te Bedeu­tung“ habe, son­dern es hat auch die wirt­schaft­li­che Füh­rung der Stif­tung durch die Stif­tungs­vor­stän­de unter­sucht und ist zu einer ver­nich­ten­den Bewer­tung gekommen.

Das OLG hält zunächst ein­mal fest, dass es auf­grund des hohen Alters der Stif­te­rin „nahe­lie­gend“ war,

dass die Unter­stüt­zung beim Lebens­un­ter­halt der Stif­te­rin auch bedeu­ten konn­te, in kur­zer Zeit hohe Kos­ten für ihre Pfle­ge zu finan­zie­ren. Die­se erfor­dert die Ver­füg­bar­keit von aus­rei­chen­den liqui­den Mit­teln, um eine dau­er­haf­te und ange­mes­se­ne Ver­sor­gung der Stif­te­rin zu ermöglichen.

Die Stif­te­rin hat­te erheb­li­che liqui­de Mit­tel , „kon­ser­va­ti­ve“ Wert­pa­pie­re im Wert von 380.000 Euro in die Stif­tung ein­ge­bracht. Aber der Stif­tungs­vor­stand ent­schied anders:

  • Er ver­kauf­te die­se Wert­pa­pie­re (das OLG dazu: „Es kann nicht fest­ge­stellt wer­den, dass die groß­teils kon­ser­va­ti­ven Wert­pa­pie­re vor­aus­schau­end gewinn­brin­gend ver­äu­ßert wor­den wären“), weil man ja den Erwerb des Wirts­hau­ses der Fami­lie Graf in der Bill­roth­stra­ße plante
  • Aus die­sem Ver­kaufs­er­lös (sowie dem Ver­kauf einer Lie­gen­schaft) kauf­te er im Juli 2008 die Lie­gen­schafts­an­tei­le in der Bill­rothtra­ße, muss­te dafür aller­dings auch noch einen Kre­dit auf­neh­men. Das OLG dazu:
  • „Ohne Not­wen­dig­keit waren somit die liqui­den Mit­tel der Stif­tung dras­tisch redu­ziert, sie in Lie­gen­schafts­ver­mö­gen gebun­den und zusätz­lich ein wei­te­rer Bedarf an liqui­den Mit­teln zur Bedie­nung des Kre­dits geschaf­fen wor­den” (die Her­vor­he­bung fin­det sich im Urteil des OLG).
  • Zusätz­lich erwarb die Stif­tung eine Betei­li­gung im Aus­maß von 50.000 Euro an einer Flot­te von Kühl­schif­fen, die „mitt­ler­wei­le als wert­los zu qua­li­fi­zie­ren ist“ (OLG). Zur Erfül­lung des Stif­tungs­zwecks war „kei­nes­falls das Ein­ge­hen spe­ku­la­ti­ver Geschäf­te erfor­der­lich, viel­mehr waren die­se zu ver­mei­den“, so das OLG sehr deutlich.

Das OLG spricht daher zusam­men­fas­send von „gro­ben Pflicht­ver­let­zun­gen“ des Stif­tungs­vor­stands, von „Maß­nah­men, die ein sorg­fäl­ti­ger Geschäfts­lei­ter in die­ser Situa­ti­on kei­nes­falls ergrei­fen wür­de“ bzw. von einem „grob pflicht­wid­ri­gen Vor­ge­hen“, das durch den Ankauf des Objekts Bill­roth­stra­ße noch „ver­schärft“ wurde:

Das Vor­ge­hen der Antrags­geg­ner (gemeint: Stif­tungs­vor­stän­de) beim Ankauf des Objekts Bill­roth­stra­ße ver­mit­telt sogar den Ein­druck, dass sie dabei weni­ger den Stif­tungs­zweck, näm­lich die soli­de Ver­sor­gung der Antrag­stel­le­rin ver­folg­ten, son­dern viel­mehr bestrebt waren, dem Bru­der des Dritt­an­trags­geg­ners (als unbe­schränkt haf­ten­dem Gesell­schaf­ter der Mie­ter­ge­sell­schaft) eine wohl­wol­len­de Ver­mie­te­rin zu ver­schaf­fen. (OLG)

Aus dem ZIB 2 Inter­view des ORF vom 23.5. 2012 

Wolf Armin (ORF): Ich muss, ich muss auf die Zeit schau­en. Trotz­dem, es ist eines die­ser Häu­ser, in dem ist das Wirts­haus Ihrer Fami­lie. Schaut das ele­gant aus?

Graf Mar­tin (FPÖ):
Das ist, das ist eine beson­de­re, güns­ti­ge Gele­gen­heit gewe­sen. Wir haben in bes­ter Lage in Döb­ling, in bes­ter Lage in Döb­ling zu einem Qua­drat­me­ter­preis von unter 1 500 Euro Woh­nungs­ei­gen­tum an meh­re­ren Objek­ten erwor­ben, für die Stif­tung. Ertrags­lie­gen­schaf­ten, die aus­ge­zeich­ne­ten Ertrag erwirtschaften.

Wolf Armin (ORF):
Und Sie fin­den nicht, dass das selt­sam aus­schaut, dass das aus­ge­rech­net das Wirts­haus Ihrer Fami­lie ist an dem Sie sel­ber betei­ligt sind?

Graf Mar­tin (FPÖ):
Schau­en Sie, schau­en Sie, eine güns­ti­ge Gele­gen­heit. Betei­ligt habe ich mich erst spä­ter. Wenn Sie die Urkun­den, Fir­men­buch und das alles anse­hen, dann wis­sen Sie auch, dann kön­nen Sie sehr unschwer erken­nen, dass ich mich spä­ter betei­ligt habe.

Der Dritt­an­trags­geg­ner ist natür­lich der dama­li­ge Vor­sit­zen­de des Stif­tungs­vor­stan­des, Mar­tin Graf, der frei­heit­li­che und noch amtie­ren­de Drit­te Prä­si­dent des Natio­nal­rats. Das OLG lässt kei­nen Zwei­fel übrig, was wegen der „gro­ben Pflicht­ver­let­zun­gen“ und „mög­li­chen Inter­es­sen­kol­li­sio­nen“ not­wen­dig gewe­sen wäre: „Wegen die­ser gro­ben Pflicht­ver­let­zun­gen wären sämt­li­che Mit­glie­der des Vor­stands aus wich­ti­gem Grund abzu­be­ru­fen gewe­sen, wären sie nicht mitt­ler­wei­le zurückgetreten.“

Das OLG Wien trifft recht­li­che Fest­stel­lun­gen und Ent­schei­dun­gen. Was noch fehlt nach die­ser ver­nich­ten­den Kri­tik durch das OLG Wien, ist die poli­ti­sche Kon­se­quenz: der Rück­tritt von Mar­tin Graf. Die FPÖ und Stra­che haben sich in der Stif­tungs­af­fä­re immer hin­ter Mar­tin Graf gestellt. Jetzt ist es höchs­te Zeit, den Drit­ten Prä­si­den­ten des Natio­nal­rats abzuberufen!

Zum Nachlesen:

⇒ Mar­tin Graf muss gehen!
⇒ Die Stif­tung und der Kom­men­tar zum Stiftungsrecht

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