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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Die Stiftung und der Kommentar zum Stiftungsrecht

Die Schrei­ber von unzensuriert.at, der Haus­pos­til­le von Mar­tin Graf, waren etwas indi­gniert. Bei der Pres­se­kon­fe­renz von Anwalt Georg Zan­ger, der die Ver­tre­tung von Ger­trud Meschar, der Stif­te­rin, über­nom­men hat, waren sie kei­ne gela­de­nen Gäs­te und durf­ten nicht ganz vor­ne sit­zen. Ver­mut­lich haben sie des­halb eini­ges nicht mitbekommen.

7. Sep. 2012

Vor allem das Sit­ten­bild rund um die Stif­tung Meschar, in der bis vor kur­zem Mar­tin Graf, Alfred Wansch und Micha­el Witt als Stif­tungs­vor­stän­de gemein­sam werk­ten, offen­bart sich in klei­nen Details oft­mals bes­ser als in den zen­tra­len Hand­lungs­strän­gen. Zen­tral ist, dass das Ver­mö­gen einer alten Frau (rund eine Mil­li­on Euro) in eine Stif­tung ein­ge­bracht wur­de, obwohl bei einer der­ar­ti­gen Ver­mö­gens­grö­ße Grün­dungs­kos­ten und lau­fen­de Spe­sen die Erträ­ge ziem­lich auffressen.

Das deut­lich geäu­ßer­te Inter­es­se der alten Frau, ihre Alters­ver­sor­gung vor allem im Fall einer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit abzu­si­chern, ist durch eine Stif­tung, die ihre Wert­pa­pie­re ver­äu­ßert und statt­des­sen in Bana­nen­schif­fe und Immo­bi­li­en inves­tiert und dafür einen Kre­dit auf­nimmt, wohl kaum gewährleistet.

Zan­ger äußert sich dazu auch klar:

  • Bei einem Ver­mö­gen von €1.300.000,- ist eine Stif­tung von vorn­her­ein unsinnig.
  • Frau Meschar kann sich jetzt weni­ger leis­ten als zuvor.
  • Die ein­zi­gen Nutz­nie­ßer der Stif­tung waren die Stiftungsvorstände.
  • Die Vor­stän­de müs­sen nur den Tod der Frau Meschar abwar­ten: Mit Aus­nah­me weni­ger Ver­pflich­tun­gen (z.B. € 2.000,- an einen Tier­arzt) kön­nen sie dann mit dem Ver­mö­gen machen, was sie wol­len – etwa dem Bru­der Graf die Mie­te zur Gän­ze erlas­sen. Die Benüt­zung durch unzensuriert.at könn­ten sie kos­ten­los gestalten.

Inter­es­sant sind aber auch die klei­nen Details, die Zan­ger aus der Buch­hal­tung der Stif­tung zusam­men­ge­tra­gen hat. Da gibt es bei­spiels­wei­se eine Rech­nung für „Geschäfts­an­bah­nungs­spe­sen“ aus dem Jahr 2007 in der Höhe von € 468,18, obwohl die Stif­tung nach Zan­ger „gar nicht gewerb­lich tätig sein (darf)“. Wur­den da, wie auf der Pres­se­kon­fe­renz von Frau Meschar gemut­maßt wur­de, etwa gar Kos­ten eines Essens, zu dem sie von Graf ein­ge­la­den wur­de, verrechnet?

Auf Stif­tungs­kos­ten wur­de 2008 ein Stem­pel erwor­ben: „Aller­dings fand sich in sämt­li­chen bis­her bekannt­ge­wor­de­nen Unter­la­gen kein ein­zi­ges mit einem Stem­pel (der Stif­tung) ver­se­he­nes Doku­ment.“ (Schrift­satz Zan­ger an das Han­dels­ge­richt Wien)

Beson­ders skur­ril: der Erwerb eines „Kom­men­tars zum Stif­tungs­recht“, für den der Stif­tungs­vor­stand Wansch, der in der Kanz­lei Witt als Anwalt tätig ist, € 144,- als Bar­aus­la­ge von der Stif­tung erhal­ten hat. Der „Kom­men­tar zum Stif­tungs­recht“, der jetzt Eigen­tum der Stif­tung ist, wird aber den Ver­tre­tern der Frau Meschar nicht gezeigt, wie Anwalt Zan­ger in sei­nem Schrift­satz festhält.

Viel­leicht ist der geheim­nis­um­wit­ter­te Stif­tungs­kom­men­tar, der in jeder Anwalts­kanz­lei unab­ding­bar ist, die sich auch nur ent­fernt mit Stif­tun­gen befasst, das ein­zi­ge Doku­ment, das den eben­so geheim­nis­vol­len Stem­pel der Stif­tung trägt? Oder wur­de der Kom­men­tar zum Stif­tungs­recht für die Stif­tung erwor­ben, um zu prü­fen, wie der Para­graph 17 (5) des Pri­vat­stif­tungs­ge­set­zes zu inter­pre­tie­ren ist, der eine gericht­li­che Geneh­mi­gung vor­sieht, wenn Mit­glie­der des Stif­tungs­vor­stan­des Rechts­ge­schäf­te mit der Stif­tung machen wol­len? Immer­hin hat die Kanz­lei Witt der Stif­tung mehr als 10.000 Euro Bera­tungs­kos­ten ver­rech­net. Da Alfred Wansch und Micha­el Witt in der Kanz­lei Witt tätig sind, muss­te wohl Mar­tin Graf im Stif­tungs­vor­stand allei­ne die­se Rechts­ge­schäf­te geneh­mi­gen. Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Geneh­mi­gung des Gerichts fehlt aber!

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Schlagwörter: unzensuriert | Wien

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