Vor allem das Sittenbild rund um die Stiftung Meschar, in der bis vor kurzem Martin Graf, Alfred Wansch und Michael Witt als Stiftungsvorstände gemeinsam werkten, offenbart sich in kleinen Details oftmals besser als in den zentralen Handlungssträngen. Zentral ist, dass das Vermögen einer alten Frau (rund eine Million Euro) in eine Stiftung eingebracht wurde, obwohl bei einer derartigen Vermögensgröße Gründungskosten und laufende Spesen die Erträge ziemlich auffressen.
Das deutlich geäußerte Interesse der alten Frau, ihre Altersversorgung vor allem im Fall einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, ist durch eine Stiftung, die ihre Wertpapiere veräußert und stattdessen in Bananenschiffe und Immobilien investiert und dafür einen Kredit aufnimmt, wohl kaum gewährleistet.
Zanger äußert sich dazu auch klar:
- Bei einem Vermögen von €1.300.000,- ist eine Stiftung von vornherein unsinnig.
- Frau Meschar kann sich jetzt weniger leisten als zuvor.
- Die einzigen Nutznießer der Stiftung waren die Stiftungsvorstände.
- Die Vorstände müssen nur den Tod der Frau Meschar abwarten: Mit Ausnahme weniger Verpflichtungen (z.B. € 2.000,- an einen Tierarzt) können sie dann mit dem Vermögen machen, was sie wollen – etwa dem Bruder Graf die Miete zur Gänze erlassen. Die Benützung durch unzensuriert.at könnten sie kostenlos gestalten.
Interessant sind aber auch die kleinen Details, die Zanger aus der Buchhaltung der Stiftung zusammengetragen hat. Da gibt es beispielsweise eine Rechnung für „Geschäftsanbahnungsspesen“ aus dem Jahr 2007 in der Höhe von € 468,18, obwohl die Stiftung nach Zanger „gar nicht gewerblich tätig sein (darf)“. Wurden da, wie auf der Pressekonferenz von Frau Meschar gemutmaßt wurde, etwa gar Kosten eines Essens, zu dem sie von Graf eingeladen wurde, verrechnet?
Auf Stiftungskosten wurde 2008 ein Stempel erworben: „Allerdings fand sich in sämtlichen bisher bekanntgewordenen Unterlagen kein einziges mit einem Stempel (der Stiftung) versehenes Dokument.“ (Schriftsatz Zanger an das Handelsgericht Wien)
Besonders skurril: der Erwerb eines „Kommentars zum Stiftungsrecht“, für den der Stiftungsvorstand Wansch, der in der Kanzlei Witt als Anwalt tätig ist, € 144,- als Barauslage von der Stiftung erhalten hat. Der „Kommentar zum Stiftungsrecht“, der jetzt Eigentum der Stiftung ist, wird aber den Vertretern der Frau Meschar nicht gezeigt, wie Anwalt Zanger in seinem Schriftsatz festhält.
Vielleicht ist der geheimnisumwitterte Stiftungskommentar, der in jeder Anwaltskanzlei unabdingbar ist, die sich auch nur entfernt mit Stiftungen befasst, das einzige Dokument, das den ebenso geheimnisvollen Stempel der Stiftung trägt? Oder wurde der Kommentar zum Stiftungsrecht für die Stiftung erworben, um zu prüfen, wie der Paragraph 17 (5) des Privatstiftungsgesetzes zu interpretieren ist, der eine gerichtliche Genehmigung vorsieht, wenn Mitglieder des Stiftungsvorstandes Rechtsgeschäfte mit der Stiftung machen wollen? Immerhin hat die Kanzlei Witt der Stiftung mehr als 10.000 Euro Beratungskosten verrechnet. Da Alfred Wansch und Michael Witt in der Kanzlei Witt tätig sind, musste wohl Martin Graf im Stiftungsvorstand alleine diese Rechtsgeschäfte genehmigen. Die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung des Gerichts fehlt aber!