Über das hetzerische Posting, das auf dem Facebook-Konto der FPÖ Lichtenwörth veröffentlicht wurde, haben wir vor wenigen Tagen berichtet. Auch über die seltsamen Info-Quellen, auf die sich die FPÖ Lichtenwörth dabei bezieht. Mittlerweile wurde Anzeige gegen die Betreiber des FB-Kontos der FPÖ Lichtenwörth erstattet, und prompt wurde das Posting gelöscht.
Am 16. Mai wurde bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung eingebracht – kurz darauf war das Posting gelöscht. Das deutet auf ziemlich kurze Informationswege zwischen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und den Angezeigten hin. Das Posting vom 12.5. ist jedenfalls gelöscht, und der mutmaßliche Administrator der FPÖ Lichtenwörth, Heimo B. gibt sich geläutert. Aber nur teilweise!
Als am 20.5. ein ähnliches Posting vom rechtsextremen Blog Deutsche Lobby geteilt wird, kommentiert das Heimo B. so: „Bitte tut’s aufpassen das die Quellen und so passen wenn ihr so was postet. Ich hab eine Anzeige bei Staatsanwat weil der Öllinger und seine Freunde das als Hetze angezeigt haben.“ (Fehler im Original)
Tja, die Quellen: Im Falle des Postings der Deutschen Lobby ist die Quelle unzensuriert.at. Dort wurde am 28. Mai 2011, also vor 2 Jahren, über die brutale Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in Osnabrück berichtet. Als Quelle dafür wird ein Bericht der rechten Jungen Freiheit genannt. Wie bei der „Stillen Post“ verlieren sich so die Ursprungsinformationen. Im Unterschied zu den Behauptungen von unzensuriert.at, die über den Blog Deutsche Lobby zwei Jahre später als aktuelle Meldung wieder an freiheitliche Adressaten weitergereicht werden, hat das Gericht in Osnabrück eine Berufung auf muslimisches Recht eben nicht akzeptiert. Im Prozessbericht der Neuen Osnabrücker Zeitung heißt es dazu: „Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.“
Für unzensuriert.at und die Abschreiber von der Deutschen Lobby spielt die Feststellung des Richters (und das falsch wiedergegebene Urteil) keine Rolle: „Obwohl ihnen bekannt war, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von der kulturellen Tradition eine Straftat ist, berief sich die seit 1995 in Deutschland lebende Familie auf die ‚muslimische Tradition’. Wie das Urteil zeigt mit Erfolg.“
Zurück zur FPÖ Lichtenwörth und ihrem Administrator Heimo B.: Geläutert ist er nur teilweise. Zumindest deuten seine Gewaltphantasien und die seiner Kameraden darauf hin, was da hinter der Fassade noch kocht.
Es ist auch an anderen Postings der FPÖ Lichtenwörth erkennbar, dass es dort keine Berührungsängste mit Rechtsextremen und Neonazis gibt. Zum Muttertag 2013 wird das Foto einer blonden Maid mit Baby und dem Spruch „Männer können Welten bauen, aber ein Volk steht & fällt mit seinen Frauen“ gepostet.

Übernommen hat das die FPÖ Lichtenwörth von der NPD — von Heimatpartei zu Heimatpartei sozusagen:

⇒ FP-Posting: Kindesmissbrauch als „Tradition bei Türken”
Die Anzeige:
An die
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
Maria-Theresien-Ring 5
2700 Wiener Neustadt
Fax: 02622 21510 217
Wien, am 16.5.2013
Betr.: Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich Ihnen folgende Sachverhalte bekannt und ersuche sie um Überprüfung auf deren strafrechtliche Relevanz.
Unter dem Namen “FPÖ –Lichtenwörth“ – wird seit Oktober 2012 auf Facebook ein Konto betrieben, auf dessen Pinnwand verschiedene Kommentare, vorwiegend zu politischen Themen, gepostet werden. Eine für die Administration der Seite verantwortliche Person wird nicht ausgewiesen – Kontaktmöglichkeit gibt es über die Mail-Adresse [email protected] at. Auf dem Konto finden sich Hinweise, dass es sich um die „Ortsgruppe FPÖ Lichtenwörth“ handelt, sodass glaublich davon ausgegangen werden muss, dass diese Ortsgruppe die Verantwortung für dieses Facebook-Konto trägt. Das Konto „FPÖ – Lichtenwörth“ ist öffentlich zugänglich und unterliegt keinen Einschränkungen in Bezug auf die Sichtbarkeit seiner Inhalte.

Am Sonntag, 12. Mai 2013 veröffentlichte die „FPÖ –Lichtenwörth“ auf ihrem Facebook-Konto ein Posting mit dem Kommentar:
„Ihr Dreckschweine !!
Dann sind wir die Hetzer???
Es handele sich bei der Kindesvergewaltigung um eine »jahrelange Familientradition«. Das Kind habe sich nicht gewehrt, weil es die Gefühle seines Vaters nicht verletzen wollte. Also ist doch alles in Ordnung, oder?!
Sagt ein Österreichisches Gericht !!
Was ist los mit dieser verschiessenen arschkriecherischen Justiz.
Sind die noch bei Trost????“ (Fehler im Original)

Dem Kommentar beigefügt ist ein Link mit dem Titel „Türken dürfen Kinder vergewaltigen!?“ von der Webseite wedismus.ning.com, in dem es in der Überschrift heißt „Unrechtsrepublik Österreich: Türken dürfen Kinder vergewaltigen“.
Screenshot von http://wedismus.ning.com/forum/topics/turken-durfen-kinder-vergewaltigen
Kommentar und Posting bzw. Link wurden, ausgehend von der Facebook-Seite der FPÖ Lichtenwörth, weiter geteilt, sodass von einer erheblichen Verbreitung ausgegangen werden muss.
In dem geteilten Beitrag wird Bezug genommen auf einen Vorfall in Bruck/Leitha im Jahr 2011, der auch zu einer Anzeige geführt hat. Dem Beitrag liegt zugrunde eine Meldung der „Kronenzeitung“ vom 30.8. 2011 http://www.krone.at/Oesterreich/Sex-Fotos_mit_Sohn_aus_Tradition_-_Vater_nur_angezeigt-Keine_Festnahme-Story-294392, wonach der des Kindesmissbrauchs verdächtigte Kindesvater auf freiem Fuß angezeigt wurde.
Screenshot von http://wedismus.ning.com/forum/topics/turken-durfen-kinder-vergewaltigen
Nach meiner Kenntnis ist es in der Folge zur Verhängung der Untersuchungshaft und einem Verfahren vor dem Landesgericht Korneuburg im Februar 2012 gekommen, bei dem der Angeklagte von den Vorwürfen freigesprochen wurde und die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Nichtigkeit eingelegt hat.
Auf den tatsächlichen Verlauf des Verfahrens nimmt der von der FPÖ Lichtenwörth geteilte Beitrag allerdings gar nicht Bezug, weil sich sein Informationsstand ausschließlich auf die Meldung der „Kronenzeitung“ vom 30.8.2011 bezieht. Der Beitrag, den die FPÖ Lichtenwörth von der Webseite wedismus.ning.com übernommen hat, wurde dort am 11.5.2013 veröffentlicht und ist seinerseits die wörtliche Übernahme eines Beitrags, den ein Udo Ulfkotte am 31.8.2011 auf kopp.online http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-oesterreich-tuerken-duerfen-kinder-vergewaltigen.html veröffentlicht hat. Einzig der Nachtrag, der den Beitrag auf wedismus.ning.com abschließt, ist im Original von Udo Ulfkotte nicht enthalten.
Screenshot von http://wedismus.ning.com/forum/topics/turken-durfen-kinder-vergewaltigen
Sowohl der Kommentar als auch das geteilte Posting mit dem Titel „Türken dürfen Kinder vergewaltigen!?“ fallen in die Verantwortung der Betreiber des Facebook-Kontos „FPÖ-Lichtenwörth“.
Der Verdacht der Verhetzung nach § 283 StGB ist meines Erachtens gegeben, weil in dem Beitrag behauptet wird:
1). der sexuelle Missbrauch von Kindern habe bei Türken eine lange „kulturelle Tradition“,
2). „Türken dürfen Kinder vergewaltigen“ in der „Unrechtsrepublik Österreich“
3). die Republik Österreich (bzw. ihre Justiz) billige „Kindesvergewaltigungen in orientalischen Migrantenfamilien“.
Das Posting von wedismus.ning.com wurde auch von weiteren FPÖ-Ortsgruppen und Einzelpersonen geteilt bzw. weiterverbreitet.
Inwieweit durch den Kommentar und das Posting auch andere strafrechtliche Bestimmungen verletzt wurden, im besonderen durch die Vorwürfe an die Justiz, ersuche ich ebenfalls zu prüfen.
Ich bitte um eine Verständigung über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen!
Karl Öllinger, Abg. z. NR