Der Innsbrucker wurde schon 2009 wegen NS-Wiederbetätigung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Damals hatte er laut Anklage einen Tirol-Ableger von Blood & Honour gegründet. Jetzt stand er vor Gericht, weil er dort weitermachte, wo er angeblich aufgehört hat:
„Er trug ein Sonnenrad auf dem Gürtel, Leibchen mit der Aufschrift „28“, hatte Triskelen-(Ersatz-Hakenkreuz) und „28“-Tätowierungen am Körper („28“ steht für Blood & Honour)“ (Krone Tirol, 20.3.2013) und posierte damit auch für Fotos. Für die Geschworenen versuchte er es mit der alten Taktik: er bestritt, der rechtsextremen Szene anzugehören und behauptete, dieser Ideologie abgeschworen zu haben. Das Urteil, 14 Monate, dazu noch die alte bedingte Haftstrafe von einem Jahr, für den 30-jährigen Neonazi ist noch nicht rechtskräftig.
In Klagenfurt stand am Dienstag ebenfalls ein 30-jähriger Neonazi wegen NS-Wiederbetätigung vor dem Schwurgericht. Im Unterschied zu dem Innsbrucker hat er bereits 13 Vorstrafen, darunter auch einschlägige und ein Schuldenkonto von 12.000 Euro bei der Republik – wegen ausständiger Strafgelder.
Im Mai des Vorjahres hatte er auf sein öffentlich zugängliches Facebook-Konto ein Foto hochgeladen, „auf dem er mit nacktem Oberkörper und Kampfhosen vor einer Fahne mit SS-Runen den Hitler-Gruß machte. In einem Kommentar zum Bild schrieb er an die „liebe Staatspolizei“, dass er nur auf eine kaputte Lampe zeigen würde“ (Kleine Zeitung Kärnten, 20.3.2013).
Da müssen wir leicht korrigieren: tatsächlich schrieb er, dass sein Licht nicht mehr geht! Das kommt der Wahrheit schon viel näher. Der gute Alexander ist nämlich nicht nur unbelehrbar, sondern auch blöd und gewaltbereit. Zu den Personen, die ihn “inspirieren“, zählt er die rechtsextremen Massenmörder Timothy Mc Veigh und Anders Behring Breivik.
Auch er versuchte es mit der bekannten Taktik: „besoffene Geschichte“, der Nationalsozialismus ist ihm unbekannt, auch in der Schule nie davon gehört und Kontakte in die rechtsextreme Szene längst abgebrochen. Das Ergebnis seiner Bemühungen: fünfzehn Monate unbedingt. Die könnte er an seine aktuelle Haft gleich anstückeln, aber auch in diesem Fall ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
(Quellen: Krone Tirol, 20.3., Kleine Zeitung Kärnten, 20.3. und Österreich 20.3. 2013)
Das Foto von Alexander verdanken wir dem (leider mittlerweile inaktiven) Blog Facebooknazis.