Wolfsberg/Klagenfurt: Das NS-Substrat war ausreichend vorhanden

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Recher­chen der Klei­nen Zei­tung und von Stoppt die Rech­ten brach­ten Anfang März 2011 ein ordent­li­ches Neo­na­zi-Früch­terl ans Licht. Unter dem Face­book-Account White Power White Pri­de pos­te­te ein jun­ger Wolfs­ber­ger übels­te Nazi-Sprü­che. Rund 100 Per­so­nen waren „befreun­det“. Der Wolfs­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei­re­fe­rent sah den­noch „zu wenig Substrat“. 

Vie­le Sprü­che am FB-Kon­to von White Power White Pri­de waren Songs von NS-Bands ent­nom­men. Etwa die grau­en­haf­ten Zei­len „Blut muss flie­ßen knüp­pel­ha­gel­dick, wir schei­ßen auf die Frei­heit die­ser Juden­re­pu­blik“ einem „Song“ von „Stör­kraft“.

Auf der Pinn­wand von White Power White Pri­de fin­den sich Dut­zen­de der­ar­ti­ge Ein­trä­ge. Es ist nicht abseh­bar, inwie­weit der Kreis um White Power White Pri­de in loka­le Neo­na­zi-Schmie­re­rei­en ver­wi­ckelt war, von denen es 2011 eini­ge gab.

Soweit aus der Bericht­erstat­tung erkenn­bar ist, muss­te sich Alex­an­der W. auch nur wegen der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung auf Face­book ver­ant­wor­ten. Zu der Anzei­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung erklär­te der Kri­mi­nal­re­fe­rent der Wolfs­ber­ger Poli­zei im Früh­jahr 2011 zunächst noch, dass „zu wenig Sub­strat“ (Klei­ne Zei­tung, 1.3.2011) vor­han­den sei. Dann aber kam Bewe­gung in die Ange­le­gen­heit: Der Ver­fas­sungs­schutz über­nahm, ermit­tel­te die Benut­zer­da­ten, das Face­book-Kon­to wur­de gelöscht und bei dem Jugend­li­chen fand eine Haus­durch­su­chung statt, bei der wei­te­res Belas­tungs­ma­te­ri­al gefun­den wurde.

Für den nun­mehr der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung Ver­däch­ti­gen war damit aber noch lan­ge nicht Schluss. Auf sei­nem per­sön­li­chen FB-Kon­to füg­te er ein „Stur­mi“ sei­nem Namen hin­zu und übte sich wei­ter in däm­li­chen Nazi-Sprü­chen und ‑Pos­tings. Das Geburts­jahr ver­än­der­te er von 1994 auf 1993, sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung (FPÖ) und sei­ne Pro­ble­me mit der Recht­schrei­bung blei­ben, nur Stra­che als „Per­son“, die ihn „inspi­riert“, fehlt.

    
Gesin­nungs­wan­del ? Alex­an­der W. 2011 bzw. Alex­an­der Stur­mi W. 2012

Bis zum Herbst 2012 pos­te­te er flei­ßig Neo­na­zi-Bands, Sprü­che und ein wider­li­ches Brei­vik-Spiel. Zu die­sem Zeit­punkt dürf­te es ihm aller­dings schon gedäm­mert haben, dass er dem­nächst vor Gericht ste­hen wür­de: „Ich lie­be mein Vater­land aber wenn man das sagt is ma gleich ein nazi. Und dan geht man sitzen.“

2011 sah er das mit den Neo­na­zis noch ein biss­chen anders.

Am 4.12. stand er vor dem Jugend­ge­schwo­re­nen­ge­richt in Kla­gen­furt , weil er sich zwi­schen Jän­ner und März 2011 auf dem Kon­to White Power White Pri­de der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung schul­dig gemacht hat­te . Sei­ne Nazi-Pos­tings auf sei­nem per­sön­li­chen FB-Kon­to blie­ben offen­sicht­lich unberücksichtigt.


Völ­lig geläutert?

Der Rest lässt sich erah­nen. Der mitt­ler­wei­le 18-Jäh­ri­ge bekann­te sich schul­dig, gab sich völ­lig geläu­tert und fass­te dafür zwölf Mona­te bedingt und Bewäh­rungs­hil­fe aus. Das Urteil ist rechts­kräf­tig: „So soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Ihr Lebens­weg in den rich­ti­gen Bah­nen ver­läuft“, mein­te die Rich­te­rin. „Hof­fent­lich“, füg­te die Kärnt­ner Tages­zei­tung (5.12. 2012) ihrem Bericht hin­zu. Wir haben ange­sichts des wei­te­ren Lebens­we­ges nach den drei Mona­ten im Jahr 2011 unse­re begrün­de­ten Zweifel.